Wer in Deutschland ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kauft, muss in der Regel Grunderwerbsteuer bezahlen.
Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je nach Bundesland. Er liegt aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises (Stand: 2023).
In bestimmten Fällen können Sie bei der Grunderwerbsteuer sparen. Das gilt etwa unter Umständen, wenn Sie beim Bau einer Immobilie Grundstück und Gebäude getrennt voneinander erwerben. Dadurch ist die Bemessungsgrundlage für die Steuer geringer. Es gelten bestimmte Voraussetzungen.
Wann wie viel Grunderwerbsteuer anfällt
Beim Grundstücks- oder Immobilienkauf muss meist Grunderwerbsteuer bezahlt werden. In der Regel übernimmt der Käufer oder die Käuferin die Kosten. Eine Ausnahme gilt etwa, wenn Käufer- und Verkäuferseite in gerader Linie verwandt sind. Das ist beispielsweise bei Kindern, Eltern und Großeltern der Fall – nicht aber bei Geschwistern. Dann ist der Kauf grunderwerbsteuerfrei. Es fällt außerdem keine Grunderwerbsteuer an, wenn der Kaufpreis 2.500 Euro nicht überschreitet. Auf Schenkungen und Erbschaften fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an. Unter Umständen müssen Sie dann jedoch Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist vom Kaufpreis (wie er im Kaufvertrag genannt wird) und vom Bundesland abhängig. Der Steuersatz liegt aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Der Tabelle können Sie entnehmen, welcher Steuersatz in Ihrem Bundesland gilt.
Bundesland | Steuersatz in Prozent vom Kaufpreis beziehungsweise der Bemessungsgrundlage |
---|---|
Baden-Württemberg | 5 Prozent |
Bayern | 3,5 Prozent |
Berlin | 6 Prozent |
Brandenburg | 6,5 Prozent |
Bremen | 5 Prozent |
Hamburg | 5,5 Prozent |
Hessen | 6 Prozent |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 Prozent |
Niedersachsen | 5 Prozent |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 Prozent |
Rheinland-Pfalz | 5 Prozent |
Saarland | 6,5 Prozent |
Sachsen | 3,5 Prozent |
Sachsen-Anhalt | 5 Prozent |
Schleswig-Holstein | 6,5 Prozent |
Thüringen | 6,5 Prozent |
Rechenbeispiel: So viel Grunderwerbsteuer müssen Sie bezahlen
Sie können die Grunderwerbsteuer wie folgt berechnen: Kaufpreis x Steuersatz des jeweiligen Bundeslands = Höhe der Grunderwerbsteuer. Ein Beispiel: Käuferin Anne erwirbt für einen Kaufpreis von 300.000 Euro eine Wohnung in Berlin. Aus der Formel ergibt sich eine Grunderwerbsteuer von 300.000 Euro x 6 Prozent = 18.000 Euro.
Übersicht: Das gehört außerdem zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf
Neben dem Kaufpreis fallen beim und nach dem Immobilienkauf weitere Kosten an. Dazu gehört nicht nur die Grunderwerbsteuer. Weitere wichtige Kosten sind:
- Notarkosten
- Grundbuchkosten
- gegebenenfalls Provision für Makler oder Maklerin
- Finanzierungskosten
- Später: Grundsteuer (regelmäßig)
- Später: Versicherungen (regelmäßig)
- Nach Bedarf: Kosten für Renovierungen
Wie Sie unter Umständen bei der Grunderwerbsteuer sparen können
Je geringer die Bemessungsgrundlage, desto geringer die Grunderwerbsteuer. Weil dafür in der Regel der Kaufpreis im Kaufvertrag ausschlaggebend ist, können Sie sparen, wenn dieser niedriger ausfällt: Wenn Sie beispielsweise eine Einbauküche mit der Immobilie kaufen, können Sie dadurch sparen, dass Sie statt eines Komplettvertrags die Küche separat vom Verkäufer oder der Verkäuferin erwerben und im Kaufvertrag beim Notar lediglich die Immobilie an sich ausweisen.
Tipp: Sie kaufen die Immobilie, um diese zu vermieten? Als Vermieter oder Vermieterin können Sie die Grunderwerbsteuer in der Regel von der Steuer absetzen.
Die Sparkassen fordern die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum
Fakt ist: Es gibt viel zu wenig bezahlbare Wohnungen in Deutschland. Für mehr bezahlbaren Wohnraum „sollte die Grunderwerbsteuer zumindest für selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft werden“, fordert der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) Helmut Schleweis beim 27. Deutschen Sparkassentag in Hannover. Alternativ könnten zumindest entsprechend hohe Freibeträge definiert werden. Neben einer steuerlichen Entlastung könnten verbesserte staatliche Förderungen ebenfalls einen Beitrag leisten: „Eine verbesserte staatliche Förderung des privaten Eigentumserwerbs würde einen weiteren wichtigen Anreiz zur Schaffung privaten Wohnraums liefern“, so Schleweis. Auch die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauförderungen sollten neu festgelegt werden.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
2Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Immobilie?
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Immobilie?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Kaufpreis und dem Bundesland, in dem die Transaktion durchgeführt wird. Sie beträgt aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises (Stand: 2023).
3Worauf entfällt die Grunderwerbsteuer?
Worauf entfällt die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer entfällt, wenn der Kaufpreis 2.500 Euro nicht überschreitet. Außerdem fällt sie nicht an, wenn Käufer- und Verkäuferseite in gerader Linie miteinander verwandt sind, es sich also beispielsweise um einen Kauf von Kindern, Eltern oder Großeltern handelt. Auch bei Schenkungen und Erbschaften fällt keine Grunderwerbsteuer an. Hier greifen die Regelungen zur Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftssteuer.
4Kann die Grunderwerbsteuer von der Steuer abgesetzt werden?
Kann die Grunderwerbsteuer von der Steuer abgesetzt werden?
Das ist möglich, wenn Sie die Immobilie für die Vermietung kaufen. Wer eine Immobilie kauft und selbst darin wohnt, kann die Grunderwerbsteuer nicht steuerlich absetzen.
5Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses an. Die Grundsteuer fällt zusätzlich regelmäßig an. Sie wird in Deutschland derzeit reformiert. Die aktuell gültigen Regelungen zur Grundsteuer greifen noch bis zum 31. Dezember 2024. Ab 1. Januar 2025 werden neue Regelungen gelten.
6Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf?
Normalerweise übernimmt der Käufer oder die Käuferin die Grunderwerbsteuer allein. Geregelt wird das im Kaufvertrag. Grundsätzlich sind jedoch Käufer- und Verkäuferseite grunderwerbsteuerpflichtig.