Diese Aussage ist falsch.
Bei vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist es nach wie vor beliebt, in den Arbeitsvertrag eine sogenannte Verschwiegenheitsklausel aufzunehmen. Diese besagt, dass sich die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, das eigene Gehalt vertraulich zu behandeln. Keine Sorge, so eine Klausel ist in den meisten Fällen unwirksam. Sie dürfen mit Ihren Kolleginnen oder Kollegen durchaus über Ihr Gehalt reden, ohne Sanktionen fürchten zu müssen.
Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie das Gefühl haben, im Vergleich zu anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern beim Einkommen benachteiligt zu werden. Auch für die eigene Gehaltsverhandlung kann das Wissen darüber, wie Kolleginnen und Kollegen in gleichen oder ähnlichen Positionen finanziell eingruppiert sind, eine hilfreiche Richtlinie sein.
Seit 2017 ist das sogenannte Entgelttransparenzgesetz in Deutschland in Kraft. Dieses soll verhindern, dass Frauen und Männer für gleiche oder vergleichbare Tätigkeiten unterschiedlich entlohnt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu erfahren, wie sich die Gehalts- und Lohnstruktur in der Firma – vor allem im Hinblick auf eine Vergleichsgruppe – zusammensetzt.
Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dürfen auf Grundlage des Gesetzes allerdings nicht die exakte Höhe des Gehalts einer bestimmten Kollegin oder eines Kollegen erfahren, sondern das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt beziehungsweise bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile.
In einigen Ausnahmefällen kann ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin allerdings ein berechtigtes Interesse daran haben, dass Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen Stillschweigen über ihr Gehalt bewahren. Das kommt zum Beispiel immer dann vor, wenn die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens durch Bekanntgabe des Gehaltes gefährdet wäre. Das ist häufig bei Managerinnen oder Managern ein Thema. In diesem Fall ist eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag rechtens.
Auch Personen, die in einer Personalabteilung tätig sind oder im Betriebsrat aktiv, sollten es dringend vermeiden, über das Einkommen anderer zu sprechen. Sie sind verpflichtet, den Datenschutz zu wahren. Verstöße dagegen reichen von Bußgeldzahlungen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Auch diese Aussage ist falsch.
Hier laufen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sogar Gefahr, das Gegenteil zu bewirken. Verhandeln sie zu bescheiden für die Position, gelten sie schnell als unerfahren und nicht ausreichend selbstbewusst.
Beschäftigte sollten ihren Marktwert kennen. Angebracht sind realistische Gehaltsvorstellungen, die zu den jeweiligen Erfahrungen und Kompetenzen passen, aber auch zur Branche. Für die Einschätzung der Verdienstmöglichkeiten beziehungsweise eine angebrachte Höhe des Gehalts in bestimmten Branchen und Positionen hilft zum Beispiel der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit . Auch der Blick in eines der diversen Gehaltsvergleichsportale im Internet oder das Befragen von Bekannten, Freunden sowie ehemaligen Kolleginnen und Kollegen ist hilfreich.
Das ist wahr.
Wenn Sie die Firma wechseln, sollte dies optimalerweise mit einer Gehaltserhöhung einhergehen. Nach ihrem ersten Stellenwechsel verdienen Beschäftigte laut Stepstone-Analyse branchenübergreifend durchschnittlich 8 Prozent mehr Geld. Auch weitere Jobwechsel zahlen sich aus. Der zweite Wechsel bringt im Schnitt nochmals 7 Prozent mehr Lohn.
Denken Sie allerdings daran, ihre Jobwechsel in Vorstellungsgesprächen gut zu begründen. Das Gehalt sollte nicht der einzige Grund sein. Ansonsten können Personalverantwortliche schnell skeptisch werden. Auch Wechsel mit zu kurzen Abständen sind nicht zu empfehlen. Das Jobportal „Arbeits-ABC“ rät: Mindestens drei Jahre sollten Sie in ein und demselben Unternehmen bleiben.
Diese Aussage ist falsch.
Auch in weniger einfachen Zeiten ist es wichtig, Interessen und Wünsche durchzusetzen oder Probleme anzusprechen. Sie können in solchen Zeiten genau wie in Nichtkrisenzeiten Verhandlungen führen. Achten Sie darauf, dass Ihre Forderungen den Gegebenheiten entsprechen. Sie können selbstverständlich auch über Alternativen zum Gehalt verhandeln. Dazu zählen zum Beispiel mehr Urlaubstage, Gutscheine, ein Diensthandy oder -wagen, Zuschüsse für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung oder zum Jobticket.
Rund 60 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten während des Corona-Jahres 2020 allerdings Verständnis dafür, keine Gehaltserhöhung zu bekommen. Die Wichtigkeit eines höheren Gehaltes ist im Vergleich zur Sicherheit des Arbeitsplatzes gesunken: Letztere ist 73 Prozent der Beschäftigten aktuell wichtiger als die Gehaltsentwicklung.
Diese Behauptung ist wahr.
Es lohnt sich tatsächlich, lieber einmal mehr und in regelmäßigen Abständen das Gehaltsgespräch mit der Chefin oder dem Chef zu suchen. 57 Prozent der von Stepstone Befragten haben in ihrer aktuellen Anstellung schon mindestens einmal eine Gehaltserhöhung erhalten. Fast alle hatten diese aktiv eingefordert. Beschäftigte nutzen diese Chance allerdings zu wenig. Nur vier von zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen regelmäßig nach einer Gehaltserhöhung.
Die Gründe: Jeder Zweite fühlt sich unwohl dabei, mehr Gehalt zu verlangen. Frauen etwas mehr als Männer. Fast jeder Dritte befürchtet, dadurch die Beziehung zur oder zum Vorgesetzten zu belasten. 21 Prozent der Befragten bezweifeln, dass sie die nötigen Voraussetzungen für eine Gehaltserhöhung mitbringen.
Dieses Gerücht trifft eher nicht zu.
Das ist ein weit verbreitetes Argument, um den sogenannten bereinigten Gender Pay Gap zu erklären. Das ist die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Voraussetzungen. Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2022 im Durchschnitt bei 7 Prozent.
Die Auswertung der Befragungen von Stepstone zeichnet in Bezug auf Geschlechterunterschiede bei Gehaltsverhandlungen ein anderes Bild. Demnach fragen Männer (42 Prozent) nur unwesentlich häufiger regelmäßig nach mehr Lohn als Frauen (38 Prozent).
Einen Unterschied gibt es dann aber doch: Männer sind etwas erfolgreicher in den Verhandlungen. 59 Prozent von ihnen bekamen in ihrem aktuellen Job die geforderte Gehaltserhöhung gewährt. Bei den Frauen waren es 54 Prozent.
Diese Aussage ist falsch.
Auch bei Arbeitsverhältnissen mit Tarifvereinbarungen gibt es verschiedene Gehaltsstufen, in die Beschäftigte eingruppiert werden können. Je nach Voraussetzungen und Verhandlungsgeschick ist auch hier durchaus Spielraum vorhanden. Viele Tarifverträge enthalten zudem Klauseln zu Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder sonstigen Zuschüssen. Lesen Sie sich die Tarifvereinbarungen genau durch, um alle Möglichkeiten für sich auszuschöpfen.
Das stimmt nicht.
Auch ohne einen Positionswechsel nach oben können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein höheres Gehalt erreichen, wie die Jobplattform Stepstone zeigt. Der finanzielle Sprung nach oben ist allerdings größer, je mehr Verantwortung Sie übernehmen – zum Beispiel in einer Leitungsposition. Beschäftigte ohne Personalverantwortung können bis zum 40. Lebensjahr im Schnitt mit rund 24 Prozent mehr Geld rechnen. Bei Managerinnen und Managern sind es hingegen 40 Prozent.
Auch danach macht sich mehr Verantwortung auf dem Gehaltsnachweis bemerkbar. Erhöht sich das Gehalt bei Angestellten ohne Personalverantwortung im Durchschnitt nur noch um weitere 4 Prozent, können Beschäftigte in Managementfunktion mit durchschnittlich 37 Prozent mehr Einkommen rechnen.