Wenn eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht landet, wird es häufig teuer. Das gilt selbst dann, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin den Rechtsstreit gewinnen. Denn bis zur ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst. Es sei denn, Sie sind im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechtsschutz versichert – und damit vor den hohen Kosten geschützt. Die Versicherung zahlt dann im vereinbarten Rahmen.
Arbeitsrechtsschutz ist ein Baustein, den Sie optional bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wählen können.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei zahlreichen rechtlichen Streitigkeiten rund um das Arbeitsleben, zum Beispiel bei Kündigungsschutzklagen, Arbeitszeugnisstreitigkeiten, Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz.
Die Versicherung zahlt in solchen Fällen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und andere Ausgaben, die im Rahmen eines Rechtsstreits entstehen können, im jeweils vereinbarten Rahmen.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen unberechtigt eine Abmahnung zukommen lassen? Oder Ihnen gar unrechtmäßig gekündigt? Ihr Arbeitszeugnis ist unfair? Die Gehaltszahlungen sind im Rückstand? Oder Kolleginnen oder Kollegen haben Sie diskriminiert oder gemobbt? Solche Situationen können nicht nur enorme Stressfaktoren sein, sondern – wenn es zum Rechtsstreit kommt – auch ins Geld gehen. Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz sichert Sie finanziell ab. Sie zahlt bei beruflichen Rechtsstreitigkeiten beispielsweise Ihre Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und gegebenenfalls vom Gericht bestellte Sachverständige.
Die Versicherung leistet in der Regel nach einer Wartezeit von drei Monaten. Diese beginnt bei Versicherungsabschluss. Die Ursache für den Rechtsschutzfall darf erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein. Achten Sie daher darauf, den Vertrag rechtzeitig abzuschließen. Rückwirkend ist dies nicht möglich.
Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich sinnvoll, wenn Sie sich gegen das finanzielle Risiko von Rechtsstreitigkeiten im Berufsleben absichern möchten und das Risiko solcher Streitigkeiten in Ihrem Berufsfeld und in Ihrer Situation nicht unerheblich ist. Letztlich geben dadurch 3 Faktoren Aufschluss darüber, wie sinnvoll der Versicherungsschutz für Sie persönlich ist:
Tipp: Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann unter Umständen auch präventiv wirken, wenn sie Ihnen ermöglicht, rechtlichen Rat einzuholen, bevor ein kleineres Problem zu einem größeren Konflikt eskalieren kann. Da sie ein Baustein im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ist, lässt sie sich gut mit weiteren Paketen und Leistungen kombinieren.
Sie denken über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz nach? Folgende Aspekte können Ihnen helfen, den passenden Schutz für Ihre Bedürfnisse zu finden:
Die Sparkassen arbeiten mit unterschiedlichen namhaften Versicherern zusammen. Wir beraten Sie gern und machen Ihnen ein faires und passgenaues Versicherungsangebot für Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch für Haftpflicht- und Rechtsschutz mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet finanzielle Sicherheit bei Rechtsstreitigkeiten im beruflichen Umfeld, etwa bei einer unrechtmäßigen Kündigung. Dadurch ist sie besonders sinnvoll, wenn Sie in einem Berufsfeld mit erhöhtem Risiko für arbeitsrechtliche Konflikte tätig sind. Außerdem hängt die Sinnhaftigkeit von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Je nach Versicherer, gewähltem Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Die Leistungen sollten jeweils eine telefonische Erstberatung, die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen im Berufsleben von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie andere Ausgaben, die im Zusammenhang eines Rechtsstreits entstehen können, im gewünschten Rahmen enthalten.
Manche Versicherungen greifen erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein tatsächlicher Versicherungsfall vorliegt. Haben Sie allgemeine Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis oder etwa dazu, ob von Ihnen befürchtete Entscheidungen des Arbeitgebers zulässig wären, liegt dann kein Versicherungsschutz vor. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Tarif auch die telefonische Erstberatung und allgemeine präventive Beratungsleistungen bei einem Anwalt oder einer Anwältin mit abdeckt.
Außerdem greifen Versicherungen in der Regel nicht, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder gegen geltendes Recht herbeigeführt haben. Manche Versicherungen klammern weitere Bereiche aus. So können beispielsweise Fälle nicht abgedeckt sein, die nicht den Vertragsnehmer oder die Vertragsnehmerin im Speziellen, sondern allgemeine betriebliche Regelungen des Unternehmens betreffen, etwa die betriebliche Mitbestimmung im Unternehmen. Wir beraten Sie gern zu Ihrem passgenauen Versicherungsschutz.
Im Alltag werden die beiden Begriffe häufig verwendet, als würde es sich um dasselbe handeln. Tatsächlich schützt der Arbeitsrechtsschutz speziell Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Verhältnis zum Arbeitgeber. Berufsrechtsschutz ist ein Überbegriff, der weitere Versicherungsleistungen bieten kann. In der Praxis beinhalten aber auch Arbeitsrechtsschutzversicherungen häufig Leistungen, die über das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite hinausgehen.
Wichtig zu beachten ist, dass die Versicherung eine Wartezeit hat, bevor der Schutz greift, und nicht für bereits laufende Rechtsstreitigkeiten oder bekannte Probleme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufkommt. Achten Sie außerdem darauf, dass der Leistungsumfang und die Deckungssummen zu Ihrem Bedarf passen. Wir beraten Sie gern.