Die Zeiten, in denen Bezahlen kaum anders möglich war als mit einem Überweisungsformular, sind längst vorbei. Heute stehen im Online-Banking etliche Services zur Verfügung. Sparkassen, Banken, Fintechs und weitere Anbieter von Finanzdienstleistungen entwickeln ständig innovative Lösungen, mit denen Sie einfach online bezahlen oder Ihr Geld verwalten können.
Zum Login ins Online-Banking geben Sie nun alle 180 Tage eine TAN ein. Die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt nicht mehr nach zwölf Minuten, sondern bereits nach fünf Minuten.
Hinweis: Da Sie nun regelmäßig eine TAN für Ihren Online-Banking Login benötigen, sollten Sie sicherstellen, kontinuierlich Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren zu haben – auch wenn Sie unterwegs sind.
Durch intelligente Sicherheitsmaßnahmen sind bestimmte Zahlungsaufträge ohne TAN-Eingabe möglich – zum Beispiel bei Überweisungen an sich selbst, über die sogenannte Kleinbetragsregelung oder über die Möglichkeit, eine TAN-freie IBAN-Liste führen zu können (siehe unten).¹
Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der Sie Kontozugriffe von Drittdiensten (zum Beispiel Online-Shops) ganz bequem verwalten können. Sie können sehen, welche Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben.
Hinweis: Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking Ihrer Sparkasse.
Zugriff nur auf online erreichbare Zahlungskonten
Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der Sie Kontozugriffe von Drittdiensten (zum Beispiel Online-Shops) ganz bequem verwalten können. Sie können sehen, welche Kontoinformations- oder Zahlungsauslösedienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben.
Hinweis: Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking Ihrer Sparkasse.
Zahlungen, die Sie häufiger an gleiche Empfänger erteilen – wie Überweisungen an den Ehepartner – können Sie in einer neuen Liste TAN-freie IBANs (Whitelist)² aufnehmen. Online-Aufträge an diese Empfänger werden dann ganz bequem ohne TAN-Eingabe ausgeführt.
Sie sind bestimmt schon mit Drittdienstleistern beim Online-Shopping in Berührung gekommen. Viele Internethändler nutzen Drittanbieter zur Zahlungsabwicklung. Das sind die sogenannten Zahlungsauslösedienste. Die Idee des Händlers: Um einen Einkauf im Internet per Überweisung zu bezahlen, müssen Sie sich nicht in Ihr Online-Banking einloggen. Sie können die Überweisung direkt über den Drittdienst beauftragen. Indem ein Drittdienstleister Zugang zu Ihren Kontodaten hat, kann er Bezahlungen auslösen.
Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie zum Beispiel Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Diesen Service bieten sogenannte Kontoinformationsdienste an.
Alle Drittdienste müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein – zu Ihrer Sicherheit. Übrigens: Mit giropay bieten wir eine einfache und bekannte Alternative zu den Zahlungsauslösediensten.
Im Online-Banking Ihrer Sparkasse sehen Sie alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Drittdienste und können diese dort auch direkt widerrufen.
Wichtiger Hinweis: Die EU-Richtlinie PSD2 verpflichtet Sparkassen und Banken dazu, eine sichere Schnittstelle für Services einzurichten, die auf Ihre Konten und Daten zugreifen möchten. Dieser Zugriff kommt allerdings nur zustande, wenn Sie dem vorher zugestimmt haben.
Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle („XS2A-API“) auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.
Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, bzw. Drittdienste die diese Schnittstelle bereits nutzen, stellen wir alles Wissenswerte zu den technischen Details sowie aktuelle Informationen unter dem unten stehenden Link zur Verfügung.
Mehr zur XS2A-API der Sparkasse .
Die EU möchte mit der Payment Services Directive 2 den Verbraucherschutz stärken, neue technologische Lösungen von Kreditinstituten und Fintechs fördern und zugleich die Regelungen für Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste vereinheitlichen.
Dafür bringt die zweite Richtlinie Änderungen beim Electronic Banking, die die Sicherheitsstandards verbessern. Die Verordnung gilt sowohl in der EU als auch im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum).
Sie können wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungskonto zugreifen – zum Beispiel, das Online-Banking Ihrer Sparkasse direkt aufrufen, eine Finanzverwaltungssoftware oder ein Banking-App nutzen – oder ob der Zugriff über einen Drittdienstleister erfolgt.
Dies kann entweder ein Kontoinformationsdienst oder ein Zahlungsauslösedienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Kontodaten abrufen beziehungsweise Zahlungen auslösen.
Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Daten. Erst wenn Sie einen Drittdienst mit dem Abruf von Kontoinformationen oder mit der Ausführung einer Überweisung beauftragen, werden Ihre Daten übertragen.
Dieser Dienst kann in Ihrem Auftrag zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungskontos beim kontoführenden Kreditinstitut auslösen.
Dieser Dienst stellt Ihnen Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten zur Verfügung.
Der Zugriff auf die Daten ist nur durch Ihre Beauftragung mittels Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (zum Beispiel durch Eingabe von Anmeldenamen, PIN und TAN) möglich.
Die neuen Zahlungsdiensteanbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Daten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden.
Die Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste müssen bei der nationalen Aufsichtsbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) registriert sein und je nach Tätigkeit auch eine spezifische Zulassung beantragen. Die Zulassung und Registrierung ist an bestimmte Vorgaben geknüpft, beispielsweise an eine Berufshaftpflichtversicherung seitens der Dienste.
Ein grundsätzlicher Zugriff ist zunächst nur nach Ihrer expliziten Zustimmung möglich. Dienste, denen Sie keine Erlaubnis und auch nicht Ihre Zugangsdaten gegeben haben, können also nicht auf Ihre Konten zugreifen.
Nein, die Sicherheitsverfahren beim Online-Banking, die die Sparkassen heute anbieten – also chipTAN und pushTAN – erfüllen bereits die neuen Sicherheitsanforderungen.
¹Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.
²Nur bei teilnehmenden Sparkassen.