

Geschrieben von
Bella Krug
Was ist Testierfähigkeit?
Die Testierfähigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 2229 BGB) und nicht mit der Geschäftsfähigkeit gleichzusetzen. Grundsätzlich darf ein Testament nur errichten, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige ab 16 Jahren benötigen dafür keine Zustimmung der Eltern, dürfen ihr Testament aber nur in notarieller Form errichten. Ein eigenhändiges Testament ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Person die Bedeutung und Folgen ihres Handelns versteht und in der Lage ist, ihren Willen frei zu bilden und nach dieser Einsicht zu handeln.
Wann liegt Testierunfähigkeit vor?
Testierunfähigkeit besteht, wenn eine Person aufgrund einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, einer Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Tragweite ihrer Entscheidung zu überblicken. Besonders bei Erkrankungen wie Demenz oder psychischen Störungen kann die Testierfähigkeit eingeschränkt oder aufgehoben sein. In solchen Fällen kann zur Klärung ein ärztliches Gutachten eingeholt werden. Bei notariellen Testamenten prüft die Notarin oder der Notar die Testierfähigkeit im Rahmen der Beurkundung.
Wie wird die Testierfähigkeit festgestellt?
Im Streitfall nach dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers entscheidet das Nachlassgericht über die Gültigkeit des Testaments. Dabei wird häufig ein Sachverständigengutachten eingeholt, das klärt, ob zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung eine Testierunfähigkeit bestand. Wird diese festgestellt, ist das Testament unwirksam.
Für wen ist das Thema relevant?
Die Testierfähigkeit betrifft alle, die ein Testament aufsetzen möchten. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für die Ausübung der Testierfreiheit – also das Recht, frei über das eigene Vermögen nach dem Tod zu bestimmen.
Beispiel aus dem Alltag
Eine ältere Frau mit beginnender Demenz möchte ein Testament errichten. Der Notar prüft, ob sie die Tragweite ihres Handelns versteht. Weil sie die Bedeutung und Folgen ihrer Verfügung nachvollziehen kann, gilt sie als testierfähig, und das Testament ist rechtswirksam.





