
Ein privatschriftliches Testament kann jede Person selbst und kostenlos erstellen, während für die Erstellung eines notariellen Testaments Gebühren anfallen.
Regelt das notarielle Testament beispielsweise einen Nachlasswert von 200.000 Euro, liegt die Notargebühr für ein Einzeltestament bei 435 Euro. Je höher der Geschäftswert, der im Testament geregelt wird, desto höher sind die Notarkosten.
Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Privatschriftliches vs. notarielles Testament: Wann Kosten entstehen
Während die Erstellung eines privatschriftlichen Testaments grundsätzlich kostenlos ist, fallen für ein notarielles Testament Gebühren an. Letzteres kann jedoch sinnvoll sein, um den letzten Willen des Erblassers oder der Erblasserin im Rahmen des Erbrechts rechtssicher festzuhalten. Außerdem brauchen die Erbenden bei einem notariellen Testament später je nach Fall möglicherweise keinen Erbschein. Dieser ist ebenfalls kostenpflichtig. Die Höhe der für ein notarielles Testament anfallenden Gebühren ist nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Neben den Notarkosten entstehen Kosten für die amtliche Verwahrung und die Eintragung im Zentralen Testamentsregister.
Die Notarkosten für ein Testament richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, der grundsätzlich dem Wert des im Testament geregelten Vermögens entspricht. Verbindlichkeiten können dabei bis zur Hälfte des Vermögenswerts abgezogen werden. Je höher der Geschäftswert ist, desto höher fallen die Notargebühren aus. Dabei steigen sie nicht linear, sondern in vorgegebenen Stufen. Für notarielle Testamente sind die Gebühren bundesweit einheitlich im GNotKG geregelt.
Wie wird der Geschäftswert nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet?
Der Geschäftswert entspricht bei einem Testament grundsätzlich dem Wert des Vermögens, über das verfügt wird. Verfügen Sie über Ihren gesamten Nachlass, ist der gesamte Vermögenswert maßgeblich. Bestehende Verbindlichkeiten werden zwar abgezogen, jedoch höchstens bis zur Hälfte des Vermögenswerts. Bezieht sich das Testament nur auf einen Teil des Nachlasses oder einzelne Vermögensgegenstände, wird nur deren Wert als Geschäftswert angesetzt. Der Geschäftswert ist in § 102 GNotKG geregelt.
Beispielhafte Notargebühren [1] für Einzeltestament und gemeinschaftliches Testament
Hinweis: Der Geschäftswert wird in der Gebührentabelle im Gesetz (Anlage 2) auf den nächsthöheren Tabellenwert aufgerundet: Ein Geschäftswert von 100.000 Euro wird daher in der Gesetzesanlage nach dem Tabellenwert 110.000 Euro, ein Geschäftswert von 250.000 Euro nach 260.000 Euro berechnet. In unserer Tabelle oben haben wir dies bereits für die genannten Geschäftswerte berücksichtigt, sodass Sie direkt die jeweils passenden Beträge für den jeweiligen Geschäftswert sehen.
Verwahrung & Testamentsregister: Kosten und Zweck
Die notarielle Beurkundung eines Testaments (auch: Errichtung eines notariellen Testaments) sorgt für Rechtssicherheit; die amtliche Verwahrung dafür, dass das Testament im Erbfall zuverlässig gefunden und eröffnet wird. Ein notarielles Testament wird automatisch in die besondere amtliche Verwahrung gegeben und im Zentralen Testamentsregister registriert. Ein handschriftliches Testament können Sie freiwillig beim Nachlassgericht hinterlegen. So verringern Sie das Risiko, dass das Testament verloren geht oder nach dem Todesfall nicht gefunden wird.
Für die amtliche Verwahrung eines Testaments fällt eine einmalige Gebühr von 82 Euro an (Stand: 7.08.2026). Diese ist gemäß GNotKG KV 12100 gesetzlich festgelegt. Früher waren es 75 Euro, weshalb diese Angabe noch häufig online zu finden – aber nicht mehr aktuell – ist. Hinzu kommt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer mit 12,50 Euro je testierender Person (15,50 Euro bei direkter Abrechnung durch die Registerbehörde).
Wann lohnt sich ein notarielles Testament – und wann nicht?
Ein notarielles Testament ist zwar mit höheren Kosten verbunden als ein handschriftliches Testament, kann aber spätere Streitigkeiten vermeiden und den Erbinnen und Erben Aufwand und Kosten ersparen. Ob es sich lohnt, hängt vor allem von den familiären Verhältnissen und der Komplexität des Nachlasses ab. Zur groben Orientierung: Ein notarielles Testament kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie …
- Immobilien besitzen,
- eine Patchworkfamilie haben,
- Unternehmen oder größere Vermögenswerte vererben oder
- Streit zwischen den Erbinnen und Erben vermeiden möchten.
Bei einem einfachen Nachlass und einer klaren gesetzlichen Erbfolge kann dagegen auch ein eigenhändiges Testament ausreichen. Voraussetzung: Es ist formwirksam, eindeutig verfasst und idealerweise amtlich hinterlegt. Bei komplexen familiären oder vermögensrechtlichen Konstellationen kann zusätzlich die Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht sinnvoll sein.
Mögliche Vor- und Nachteile eines notariellen Testaments
Die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab
3 Praxisbeispiele: Das kostet ein notarielles Testament
Die Gesamtkosten für ein notarielles Testament setzen sich üblicherweise zusammen aus:
- der Notargebühr samt Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer,
- den Kosten für die amtliche Verwahrung und
- den Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
Die folgenden Beispiele zeigen, welche Kosten bei einem Einzeltestament typischerweise entstehen können.
Beispiel 1: Stephan B. möchte seinen Nachlass von 50.000 Euro regeln.
Er besitzt ein Sparkonto sowie ein Wertpapierdepot und möchte seine Nichte als Alleinerbin einsetzen.
- Notargebühr (1,0): 165 Euro
- Auslagen der Notarin (Beispiel): 20 Euro
- Umsatzsteuer (19 Prozent auf 185 Euro): 35,15 Euro
- Besondere amtliche Verwahrung: 82 Euro
- Registrierung im Zentralen Testamentsregister: 12,50 Euro
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 165 + 20 + 35,15 + 82 + 12,50 = 314,65 Euro.
Beispiel 2: Sabine M. besitzt eine Eigentumswohnung und Ersparnisse im Gesamtwert von 250.000 Euro.
Um ihren Lebensgefährten als Alleinerben einzusetzen, entscheidet sie sich für ein notarielles Testament.
- Notargebühr (1,0): 535 Euro
- Auslagen des Notars (Beispiel): 20 Euro
- Umsatzsteuer (19 Prozent auf 555 Euro): 105,45 Euro
- Besondere amtliche Verwahrung: 82 Euro
- Registrierung im Zentralen Testamentsregister: 12,50 Euro
Sabine M. entstehen Gesamtkosten von 535 + 20 + 105,45 + 82 + 12,50 = 754,95 Euro.
Beispiel 3: Familie Amir verfügt über ein Vermögen von rund 1.000.000 Euro.
Zum Nachlass gehören ein Einfamilienhaus, Wertpapiere und weitere Vermögenswerte. Um ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten, lassen die Ehepartner ein notarielles Testament errichten.
- Notargebühr (2,0): 3.470 Euro
- Auslagen des Notarbüros (Beispiel): 20 Euro
- Umsatzsteuer (19 Prozent auf 3.490 Euro): 663,10 Euro
- Besondere amtliche Verwahrung: 82 Euro
- Registrierung im Zentralen Testamentsregister: 25 Euro (2 × 12,50 Euro, da zwei Testierende)
Die Gesamtkosten belaufen sich für Familie Amir auf 3.470 + 20 + 663,10 + 82 + 25 = 4.260,10 Euro.
Hinweis: Die Auslagen des Notars oder der Notarin (zum Beispiel für Kopien oder Porto) können im Einzelfall leicht abweichen. Auf bestimmte Auslagen fällt keine Umsatzsteuer an.
In 4 Schritten: So kommen Sie zu einem notariellen Testament
- Vermögen sowie Erbinnen und Erben erfassen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen und überlegen Sie, wer Ihr Erbe oder Vermächtnisse erhalten soll. Erfahren Sie dazu auch mehr über die gesetzliche Erbfolge und das Erbrecht.
- Termin beim Notarbüro vereinbaren
Die Notarin oder der Notar berät Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten, formuliert Ihr Testament rechtssicher und beantwortet offene Fragen.
- Unterlagen vorbereiten
Bringen Sie zum Termin einen gültigen Ausweis und – soweit vorhanden – Informationen zu Ihrem Vermögen, bestehenden Testamenten oder Erbverträgen mit.
- Testament beurkunden lassen
Der Notar oder die Notarin beurkundet Ihren letzten Willen. Anschließend wird das Testament in die besondere amtliche Verwahrung gegeben und im Zentralen Testamentsregister registriert.
Tipp: Kontrollieren Sie Ihren letzten Willen bei wichtigen Veränderungen im Leben, etwa nach einer Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder dem Erwerb einer Immobilie. Bei Bedarf können Sie Ihr Testament ändern oder neu errichten lassen.
Fazit: Ein notarielles Testament schafft Klarheit und kann spätere Kosten sparen
Ein privatschriftliches Testament ist zwar kostenlos, ein notarielles Testament bietet jedoch ein höheres Maß an Rechtssicherheit und kann den Erbinnen und Erben in vielen Fällen unter anderem einen kostenpflichtigen Erbschein ersparen. Welche Notarkosten entstehen, hängt vom Geschäftswert des Nachlasses ab und ist gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Hinzu kommen Kosten für die amtliche Verwahrung, die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sowie Auslagen und Umsatzsteuer. Ob sich ein notarielles Testament lohnt, hängt vor allem von Ihren persönlichen und familiären Verhältnissen ab. Sind Sie unsicher, welche Regelungen für Ihren Nachlass sinnvoll sind, kann eine Beratung bei einer Notarin oder einem Notar oder einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht sinnvoll sein.
Wir beraten Sie gern.
Häufige Fragen zum privaten und notariellen Testament
In der Regel können Sie die Notarkosten für die Errichtung eines notariellen Testaments nicht steuerlich geltend machen. Sie gelten als Kosten der privaten Lebensführung und können daher grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Die besondere amtliche Verwahrung eines handschriftlichen Testaments beim Amtsgericht kostet einmalig 82 Euro. Hinzu kommt die Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Höhe von 12,50 Euro je testierender Person (bzw. 15,50 Euro, wenn die Gebühr unmittelbar von der Bundesnotarkammer erhoben wird).
Das Testament bleibt grundsätzlich bis zum Tod des Erblassers oder der Erblasserin in der amtlichen Verwahrung. Auf Wunsch können Sie es jedoch jederzeit persönlich wieder aus der Verwahrung zurücknehmen. Im Todesfall informiert das Zentrale Testamentsregister das zuständige Nachlassgericht, damit das Testament eröffnet und der letzte Wille umgesetzt werden kann.
Ein notarielles Testament legt Ihren letzten Willen fest, ein Erbschein weist die Erbenstellung nach. Das notarielle Testament wird zu Lebzeiten errichtet und regelt, wer Ihr Vermögen erben soll. Der Erbschein wird dagegen erst nach dem Erbfall vom Nachlassgericht ausgestellt und dient als Nachweis gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder anderen Stellen. Liegt ein notarielles Testament vor, ist ein Erbschein in vielen Fällen entbehrlich.
Sie können ein handschriftliches Testament freiwillig beim Nachlassgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben. Dafür müssen Sie das Testament persönlich beim Amtsgericht abgeben und sich ausweisen. Das Testament wird anschließend im Zentralen Testamentsregister registriert und bis zu Ihrem Tod sicher verwahrt. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille im Erbfall gefunden und eröffnet wird.



