
Mehr zum Parentelsystem:
Gibt es keine Verfügung der Erblasserin oder des Erblassers, bestimmt nach der gesetzlichen Erbfolge das Parentelsystem die gesetzlichen Erbinnen und Erben. An erster Stelle („erste Ordnung“) stehen dabei direkte Nachkommen der verstorbenen Person wie Kinder oder Enkelkinder. Sind keine Nachkommen vorhanden, folgen Eltern und deren Nachkommen, etwa Geschwister des oder der Verstorbenen („zweite Ordnung“). Falls kein Elternteil und keine Nachkommen der Eltern vorhanden sind, erben Großeltern der oder des Verstorbenen und deren Nachkommen („dritte Ordnung“).
Ehegattinnen und Ehegatten haben eine Sonderstellung inne: Sie erben parallel neben den Verwandten gemäß besonderen gesetzlichen Regelungen. Dabei spielt auch der Güterstand der Ehe eine Rolle.
Das Parentelsystem soll grundsätzlich sicherstellen, dass nähere Verwandte zuerst berücksichtigt werden, bevor entferntere Verwandte erben. Erst wenn in einer Parentel keine Erbinnen und Erben vorhanden sind, kommt die nächsthöhere Ordnung zum Zuge. Durch eine individuelle Nachlassregelung können Erblasserinnen und Erblasser im Rahmen der geltenden Gesetze selbst regeln, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschehen soll.