
Definition zum Notaranderkonto
Ein Notaranderkonto (auch: Anderkonto) ist ein besonderes Konto, das ein Notar oder eine Notarin bei einem Kreditinstitut führt. Es dient als Treuhandkonto. Beim Immobilienkauf beziehungsweise Immobilienverkauf nutzen Käufer- und Verkäuferseite dieses Konto des Notarbüros, weil ein sogenanntes berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Ein berechtigtes Sicherungsinteresse bedeutet, dass Käufer- und Verkäuferseite rechtlich und finanziell besonders abgesichert werden müssen.
Der Ablauf ist einfach: Der Notar oder die Notarin fordert die Käuferseite dazu auf, den Kaufpreis für die Immobilie zu bezahlen. Normalerweise geschieht das nach Eintrag der Auflassungsvormerkung im Grundbuch der Immobilie. Der Käufer oder die Käuferin überweist daraufhin den Kaufpreis auf das Notaranderkonto.
Kauft die Käuferseite mit einer Baufinanzierung, überweist stattdessen das jeweilige Kreditinstitut das Geld auf das Anderkonto, zum Beispiel die Sparkasse der Käuferseite. Der Vorteil: Die Verkäuferseite hat auf diese Weise noch keinen Zugriff auf das Geld auf dem Konto. Das Notarbüro prüft daraufhin, ob alle Voraussetzungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Erst wenn alles passt, zahlt der Notar oder die Notarin das Geld an den Verkäufer oder die Verkäuferin aus. So wird die Abwicklung sicher.
Das Notaranderkonto schützt beide Seiten. Die Käuferseite wird nur dann neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin, wenn alle Pflichten erfüllt sind. Die Verkäuferseite erhält ihr Geld, sobald die Bedingungen stimmen. Ohne ein berechtigtes Sicherungsinteresse ist ein Notaranderkonto nicht erlaubt, da sonst eine Direktzahlung genügt.


