Freie Hersteller- und Modellauswahl
Attraktive Konditionen
Optionale Zusatzservices
Bringen Sie Ihr Unternehmen auf die Überholspur
Ihr Betrieb braucht ein neues Auto? Indem Sie Ihre Firmenwagen leasen, fahren Sie auf Wunsch stets modernste Fahrzeuge. Denn Sie bestimmen die Laufzeit Ihres Leasingvertrags. Wir machen Ihnen ein faires Leasingangebot und unterstützen Sie darüber hinaus optional – von der Beschaffung über Wartungen und Versicherungen bis hin zum kompletten Fuhrparkmanagement. Dabei beraten wir Sie stets bedarfsgerecht und herstellerunabhängig.
Im Gegensatz zum Kauf eines Autos müssen Sie fürs Leasing keine hohe Einmalsumme in die Hand nehmen. Es schont die Liquidität Ihres Unternehmens und Ihr Eigenkapital.
Für Ihr Fahrzeug-Leasing zahlen Sie über die gesamte Laufzeit feste monatliche Leasing-Raten.
Leasing bietet steuerliche Vorteile. Ist der Leasing-Vertrag ausgelaufen, können Sie das Auto oft übernehmen – oder einen neuen Wagen leasen.
Über unseren Partner – die Deutsche Leasing – profitieren Sie von freier Hersteller- und Modellauswahl – auch bei Elektroautos.
Mit unserem Full-Service-Leasing bieten wir weitere Bausteine an, die Ihnen Arbeit abnehmen, etwa in Sachen Wartung, Reparatur, Versicherungen und Kraftstoffmanagement.
Als Leasing-Nehmer oder Leasing-Nehmerin wählen Sie ein Fahrzeug aus – bei freier Hersteller- und Modellauswahl. Selbstverständlich entscheiden Sie auch über die Ausstattung. Sie schließen mit uns einen Leasing-Vertrag und wir kaufen den Firmenwagen. Sie dürfen ihn dann nutzen.
Für Sie bedeutet das, dass Sie im Gegensatz zum Kauf kein Eigenkapital einsetzen müssen. Ihre Liquidität wird geschont. Das Fahrzeug erscheint außerdem nicht in Ihrer Bilanz. Stattdessen leisten Sie monatliche Leasing-Raten sowie oft eine Anzahlung an uns. Beides können Sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
In Ihrem Leasing-Vertrag vereinbaren wir eine bestimmte Laufzeit. Durchschnittlich liegt diese bei unseren Kundinnen und Kunden bei etwa 36 Monaten. Ist sie abgelaufen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können das Auto kaufen, einen neuen Firmenwagen leasen oder den Vertrag beenden.
Wählen Sie Ihr Wunschauto aus – egal bei welchem Hersteller- und Händlerbetrieb. Entscheiden Sie, welche Ausstattung Sie wünschen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Sparkasse. Wir besprechen Ihre Wünsche und die Möglichkeiten, die wir Ihnen anbieten können.
Wir machen Ihnen ein bedarfsgerechtes Angebot für Ihren passgenauen Leasing-Vertrag zu attraktiven Konditionen.
Nach Vertragsabschluss und Lieferung des Autos können Sie dieses über die gesamte Laufzeit fahren. Dabei profitieren Sie von vielen Zusatzservices.
Hinweis: Im Einzelnen kann der Abschluss eines Leasing-Vertrags an weitere Bedingungen geknüpft sein. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall bitte direkt an Ihre Sparkasse.
Über unseren Partner die Deutsche Leasing bieten wir sowohl Möglichkeiten zu Kilometer- und Restwertverträgen als auch Sale-and-lease-back-Verträgen. Gern beraten wir Sie individuell, was für Ihren konkreten Fall am besten ist.
Mit einer kurzen Haltedauer bleibt Ihre Flotte stets modern. Eine lange Laufzeit reduziert hingegen in der Regel die monatliche Leasing-Rate. Allerdings wird es damit auch wahrscheinlicher, dass Reparaturkosten anfallen. Gern analysieren wir mit Ihnen mehrere Laufzeitoptionen, um für Sie die beste Lösung zu finden.
Gern unterstützen wir Sie dabei, die Vor- und Nachteile in Sachen Kosten gegenüberzustellen. Leasing bietet Firmenkundinnen und -kunden steuerliche Vorteile. Kosten können neben der monatlichen Rate unter anderem für eine Anzahlung, Reparaturen und Versicherung sowie je nach Vertrag am Ende bei der Abgabe anfallen. Vergleichen Sie unsere Servicepakete.
Wir bieten eine große Auswahl an Bausteinen, um Ihren Leasing-Vertrag optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Der Leasing-Nehmer oder die Leasing-Nehmerin wählt ein Fahrzeug aus, das geleast werden soll. Er oder sie schließt mit dem Leasing-Geber oder der Leasing-Geberin einen Vertrag. Das Auto wird daraufhin von der Leasing-Geberseite gekauft und dem oder der Leasenden wie im Vertrag vereinbart zur Nutzung überlassen.
Das Eigentum am Auto geht dabei nicht auf den Leasing-Nehmer oder die Leasing-Nehmerin über. Stattdessen leistet die Nehmerseite monatliche Leasing-Raten und oft eine Anzahlung. Beides ist für Unternehmen steuerlich absetzbar. Am Ende der im Vertrag vereinbarten Laufzeit kann die Nehmerseite den Firmenwagen oft kaufen, ein neues Fahrzeug leasen oder den Vertrag beenden.
Der Unternehmer oder die Unternehmerin beziehungsweise der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zahlt die Leasing-Rate an den Leasing-Geber oder die Leasing-Geberin. Einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit dem Leasing kann er oder sie an die Arbeitnehmerseite weitergeben. Die Arbeitnehmerseite versteuert in jedem Fall gegebenenfalls den privaten Nutzungsanteil des Firmenwagens.
Die wichtigsten Vorteile:
Zunächst einmal bietet Auto-Leasing für das gewerblich genutzte Fahrzeug in der Regel eine Reihe von Steuervorteilen. So können Sie beispielsweise die Leasing-Raten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Nutzen Sie den Firmenwagen jedoch nicht nur dienstlich, sondern auch privat, greift Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Absatz 2: Der Anteil der privaten Nutzung muss versteuert werden. Fahren Sie den Firmenwagen nicht selbst, sondern haben ihn Mitarbeitenden überlassen, versteuern diese gegebenenfalls die private Nutzung. Dafür gibt es zwei Methoden:
Informieren Sie sich über die Konditionen für Ihren konkreten Fall, die Voraussetzungen und die Umsetzung der jeweiligen Methode unbedingt fachlich durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.
Grundsätzlich kann Firmenwagen-Leasing für Unternehmen jeder Größe sowie für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sinnvoll sein, wenn diese ohnehin dienstlich ein Fahrzeug brauchen. Gegenüber dem Kauf eines Firmenwagens bestehen die Vorteile vor allem darin, dass Sie Ihr Eigenkapital und Ihre Liquidität schonen (ggf. keinen Kredit für das Auto aufnehmen müssen) und die Leasing-Raten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können.
Ja, die Privatnutzung kann erlaubt sein, muss jedoch versteuert werden. Für Elektroautos gelten dabei steuerliche Vergünstigungen.
Möglich ist das Firmenwagen-Leasing für Unternehmen jeder Größe, aber auch für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler. Je nach Situation und Bedarf kann es eine sinnvolle Alternative zum Kauf oder der Miete eines Fahrzeugs darstellen. Gern analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung konkret für Ihren Fall am passendsten ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Ihrer Sparkassen-Filiale.