zum Inhalt springen
Suche
Online-Banking
Seitliche Nahaufnahme von einem Arm mit orangefarbenen Pullover. Die Hand zieht ein Buch aus einem Bücherregal.

Kauf bricht nicht Miete

Kurz und einfach erklärt
„Kauf bricht nicht Miete“ ist ein Grundsatz aus § 566 BGB, der Mieterinnen und Mieter schützt, wenn eine vermietete Wohnung, ein Haus oder ein anderes Grundstück verkauft wird.

Mehr zu „Kauf bricht nicht Miete“:

Der Grundsatz bedeutet: Wird eine Immobilie verkauft, tritt der neue Eigentümer oder die neue Eigentümerin (der Erwerber oder die Erwerberin) automatisch als Vermieter oder Vermieterin in den bestehenden Mietvertrag ein. Das Mietverhältnis bleibt also unverändert bestehen – der Kauf allein ist kein Kündigungsgrund.

Der bisherige Vermieter oder die bisherige Vermieterin (Veräußerer) gibt die Rolle also an den neuen Vermieter oder die neue Vermieterin weiter. Eine Kündigung durch den Erwerber oder die Erwerberin ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel durch eine Eigenbedarfskündigung, wenn er oder sie die Wohnung künftig selbst nutzen möchte.

Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ schützt Mieterinnen und Mieter vor plötzlichem Wohnungsverlust bei einem Eigentümerwechsel und sorgt für Stabilität auf dem Wohnungsmarkt. Besonders bei älteren Mietverträgen in gefragten Lagen ist dieser Schutz sehr wichtig.

Machen Sie mehr aus Ihrem Geld

Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Finanzfragen persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Zu meiner Sparkasse
Sie werden zu Ihrer Sparkasse weitergeleitet bzw. können sich ihr zuordnen lassen.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Junge Familie in einem modernen noch nicht fertig eingerichteten Raum. Die Mutter hockt vor einem gelben Stuhl und versteckt ihr Gesicht vor dem Kleinkind, was auf dem Stuhl sitzt.
    Kauf von Anlageimmobilien
    So können Sie Geld in Immobilien anlegen
    Der Kauf von Anlageimmobilien ist nach wie vor attraktiv – auch für Privatpersonen. Doch es ist nicht immer einfach, das passende Objekt zu finden. Und nicht jede Immobilie wirft hohe Renditen ab. Deswegen ist es wichtig, klug zu kalkulieren.
  • Frau mittleren Alters steht gedankenversunken am Fenster
    Erben
    Tipps für die richtige Entscheidung
    Immobilie geerbt – verkaufen oder vermieten?
    Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt, möchten bzw. können aber nicht selbst einziehen. Was tun mit der Immobilie – verkaufen oder vermieten?
  • Geschäftsmann zeigt einer Frau und einem Mannn, die Grundrisszeichnungen in der Hand halten, etwas auf einem Tablet-Computer.
    Nach dem Kaufvertragsabschluss veranlasst die Notarin oder der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch – ein wichtiger Schutz für Käuferinnen und Käufer. So funktioniert's.