
Mehr zum Hammerschlagsrecht:
Dieses Recht greift, wenn bestimmte Arbeiten an der eigenen Immobilie – wie Bauarbeiten, Reparaturen oder Fassadeninstandhaltung – nur vom Nachbargrundstück aus möglich sind beziehungsweise andernfalls unzumutbar hohe Kosten anfallen würden. Die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks ist also notwendig, etwa zum Aufstellen eines Gerüsts oder für das sogenannte Leiterrecht (zum Beispiel bei Dacharbeiten).
In einem solchen Fall hat der betroffene Nachbar oder die betroffene Nachbarin grundsätzlich einen Anspruch auf einen Ausgleich, etwa durch eine Entschädigung oder die Zusicherung, dass die Beeinträchtigung so gering wie möglich gehalten wird. Das Hammerschlagsrecht soll das Bauen ermöglichen, ohne dass Nachbarinnen und Nachbarn dies grundlos verhindern können. Die genaue Art und Dauer der Nutzung hängt vom jeweiligen Bundesland und dessen gesetzlichen Regelungen ab. In jedem Fall sollten Sie vorher rechtzeitig mit dem Nachbarn oder der Nachbarin sprechen.