
Mehr zur Energieeinsparverordnung:
Die Energieeinsparverordnung legte Anforderungen an den maximal zulässigen Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Belüftung fest. Ziel war es, den Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz zu fördern. Die EnEV 2014 war die letzte Fassung, bevor sie 2020 im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufging. Ende 2026 wird dieses Regelwerk im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vollständig neu geordnet.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet diese historische Entwicklung, dass bestimmte energetische Maßnahmen verpflichtend bleiben: Zum Beispiel die Dämmung von Rohren und Dachböden sowie das Ausstellen eines Energieausweises (eine Art Steckbrief zur energetischen Qualität eines Hauses) beim Verkauf oder der Vermietung. Das neue GModG bündelt diese Pflichten, vereinfacht die Regeln für den Heizungstausch und erweitert den Energieausweis um eine verpflichtende Treibhausgas-Emissionsberechnung sowie eine Solarpflicht-Prüfung (nach EU-Gebäuderichtlinie). Was also einst als Energieeinsparverordnung begann, ist heute im GModG angekommen – schärfer, breiter und konsequent auf die Klimaziele der EU ausgerichtet.


