
Mehr zur Energieeinsparverordnung:
Die Energieeinsparverordnung legte Anforderungen an den maximal zulässigen Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Belüftung fest. Ziel war es, den Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz zu fördern. Die EnEV 2014 war die letzte Fassung, bevor sie 2020 im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufging.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutete die EnEV, dass bestimmte energetische Maßnahmen verpflichtend waren, zum Beispiel beim Austausch alter Heizungen oder bei der Dämmung. Auch der Energieausweis – eine Art Steckbrief zur energetischen Qualität eines Hauses – wurde durch die EnEV zur Pflicht beim Verkauf oder der Vermietung. Für größere Anlagen oder Wohngebäude galten teils besondere Vorgaben. Die EnEV wurde durch das GEG abgelöst, das nun alle Regeln bündelt.