
Aufteilungsplan
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Der Plan ist Teil der sogenannten Teilungserklärung, die notwendig ist, um aus einem Gebäude rechtlich selbstständige Eigentumswohnungen zu machen. Zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung dient der Aufteilungsplan dem Grundbuchamt zur Eintragung des Wohnungseigentums.
Der Plan unterscheidet klar zwischen Sondereigentum (zum Beispiel die einzelnen Wohnungen, Kellerräume) und Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Dach, Treppenhaus). Nur wenn diese Abgrenzungen eindeutig sind, können Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Wohnungseigentum ins Grundbuch eintragen lassen. Der Aufteilungsplan ist damit ein zentrales Dokument nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und bildet die Grundlage für die Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum innerhalb eines Gebäudes. Er wird auch als Teilungsplan bezeichnet.