
Definition zu Anliegerbeiträgen:
Anlass für Anliegerbeiträge sind Maßnahmen zur Verbesserung, Erneuerung oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise Straßen oder Gehwegen. Anders als Erschließungsbeiträge, welche nur einmalig zur Deckung der erstmaligen Erschließungskosten erhoben werden, können Anliegerbeiträge mehrfach anfallen. Das kann beispielsweise bei Sanierungen oder Erweiterungen bereits bestehender Straßen der Fall sein.
Diese Beiträge betreffen unmittelbar die Anliegerinnen und Anlieger, da deren Immobilien durch diese Maßnahmen oft aufgewertet werden. Die genaue Höhe der Anliegerbeiträge wird meist anteilig nach Grundstücksgröße und Nutzungsart berechnet.
Kommunen dürfen diese Beiträge gesetzlich erheben, wobei Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Regel zur Zahlung verpflichtet sind. Ziel ist es, einen Teil der Kosten von kommunalen Bauprojekten fair auf jene Eigentümerinnen und Eigentümer zu verteilen, die direkt von den Verbesserungen profitieren.