Auch für Azubis gibt es Kindergeld. Die Familienkasse zahlt es deinen Eltern bis maximal zu deinem 25. Geburtstag aus. Bei der zweiten Ausbildung gelten bestimmte Voraussetzungen. Höhe: 250 Euro im Monat.
Bis Ende der Ausbildung müssen deine Eltern dir Unterhalt zahlen. Voraussetzung: Sie verdienen genug Geld. Und du zeigst den nötigen Einsatz, um die Ausbildung erfolgreich zu beenden. Bei der Höhe des Unterhalts gilt die Düsseldorfer Tabelle . Deine Eltern dürfen vom Unterhalt aber deine um 90 Euro verringerte Ausbildungsvergütung abziehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Maximale Förderung: 781 Euro im Monat plus Fahrtkosten.
Kellnern, Nachhilfe geben oder im Supermarkt aushelfen bessert die Einnahmen auf. Voraussetzungen: Dein Ausbilder ist einverstanden. Du darfst nicht mehr Stunden arbeiten als das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt. Die Stunden in Betrieb und Nebenjob zählen dabei zusammen. Achtung: Wenn du mehr als 520 Euro brutto im Nebenjob verdienst, kann die BAB gekürzt werden.
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Azubis Zuschüsse zu den Fahrtkosten zur Arbeit. Oder sie übernehmen die Kosten für ein Job-Ticket. Fragen kostet nichts.
Du hast BAB beantragt, wurdest aber abgelehnt, weil dir die Beihilfe „dem Grunde nach“ nicht zusteht? Du hast an deinem Ausbildungsort eine Wohnung gemietet? Es ist deine zweite Ausbildung und du bist mindestens 18 Jahre alt? Dann solltest du unbedingt Wohngeld beantragen. Wende dich an die Wohngeldstelle an deinem Ort.
Damit bleibt auch bei geringen Einnahmen noch Geld zum Sparen. Denn dein Chef zahlt – bis zu 40 Euro im Monat. Frage im Betrieb nach, ob du vermögenswirksame Leistungen bekommen kannst.
Tipp: Was kommt rein und was geht wofür raus? Mit der Sparkassen-App mit Kontowecker behältst du die Bewegungen auf deinem Konto im Blick. Und stellst sicher, dass dein Konto nicht ins Minus rutscht. Denn das verursacht unnötige Kosten.