Eine Familie, die gemeinsam eine Treppe hinuntergeht, um das Haus zu verlassen.

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

  • Kostenschutz bei Personenschäden durch Haus und Grundstück

  • Kostenschutz bei Sachschäden Dritter durch Haus und Grundstück

  • Ggf. Übernahme von Gerichtskosten

Ihr finanzieller Schutz

Sicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer

Ihrer Mieterin fällt im Winter ein Eiszapfen auf den Kopf. Auf der Treppe Ihrer Wohnung rutscht ein Besucher aus und stürzt unglücklich. Oder ein Baum aus Ihrem Garten fällt über den Gartenzaun auf ein parkendes Auto. Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie, aber auch unbebauten Geländes sind Sie haftbar.

Das bedeutet: Sie tragen die Kosten für durch Ihr Eigentum zerstörte Gegenstände, anfallende medizinische Behandlungen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Im schlimmsten Fall von schweren Personenschäden zahlen Sie möglicherweise sogar eine lebenslange Rente. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (auch: Gebäudehaftpflichtversicherung) bietet Ihnen davor finanziellen Schutz.

Vorteile einer Gebäudehaftpflichtversicherung

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Mehr Informationen und konkrete Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
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Was die Gebäudehaftpflichtversicherung abdeckt

Als eine Form der Haftpflichtversicherung greift sie, wenn durch ein Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile, oder das Gelände andere Personen zu Schaden kommen. Darüber hinaus kommt sie auch für die Kosten auf, wenn deren Gegenstände durch Gebäude oder Gelände beschädigt werden. Neben Personen- und Sachschäden übernimmt sie auch dadurch entstehende Folgekosten für etwaige Gerichtsverhandlungen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag auch sogenannte Allmählichkeitsschäden mit abdeckt. Das sind Schäden, die über einen langen Zeitraum Stück für Stück entstehen. Beispielsweise wenn ein Wasserschaden durch einen Wasserrohrbruch im Keller erst lange Zeit später entdeckt wird und dann bereits die dort eingestellten Gegenstände Ihres Mieters beschädigt hat.

Wer braucht eine Gebäudehaftpflichtversicherung?

Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften brauchen diese unbedingt. Bewohnen Sie Ihre eigenen vier Wände als Eigentümerin oder Eigentümer allein, reicht oft die private Haftpflichtversicherung.

Wann die Gebäudehaftpflicht zahlt – und wann nicht ¹

Zahlt

Ihre Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn ...

  • ... eine private Person auf Glatteis auf dem Gelände ausrutscht und fällt.

  • ... sich ein Gärtner beziehungsweise eine Gärtnerin oder eine Hausmeisterin beziehungsweise ein Hausmeister in der Immobilie oder im Garten verletzt.

  • ... ein Auto durch einen vom Hausdach herabgestürzten Ziegel beschädigt wird.

Zahlt nicht

Ihre Versicherung zahlt häufig nicht, wenn ...

  • ... der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.

  • ... sich die Photovoltaikanlage vom Dach löst und einen Schaden verursacht – insofern Photovoltaikanlagen nicht explizit mit abgesichert sind.

  • ... Schäden am Gebäude selbst anfallen. Dann greift eine Wohngebäudeversicherung.

Sorglos ist einfach

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten, welcher Versicherungsschutz für Sie sinnvoll ist. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Warum brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Eigentümer und Eigentümerinnen müssen die Kosten tragen, wenn anderen Personen Schäden durch deren Gebäude oder Grundstück entstehen. Das bedeutet: Sie zahlen für durch ihr Eigentum zerstörte Gegenstände, medizinische Behandlungen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall von schweren Personenschäden möglicherweise sogar eine lebenslange Rente. Weil das zum finanziellen Ruin führen kann, ist diese Versicherung für Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften besonders wichtig. Sie übernimmt für die versicherten Fälle die Kosten.

Bewohnen Sie Ihre Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst und allein, reicht oft die private Haftpflichtversicherung. Für Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hingegen essenziell.

Die Grundstückshaftpflichtversicherung (auch: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) bietet Schutz, wenn anderen Personen Schäden durch das eigene Gebäude oder das Gelände entstehen, beispielsweise jemand im Garten stürzt und verletzt wird. Auch Sachschäden durch Gebäude und Grundstück sind abgedeckt. Zusätzlich sind gegebenenfalls Folgekosten für Gerichtsverhandlungen mitversichert.

Ja, Vermieterinnen und Vermieter können die Beiträge als Nebenkosten auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.

Ja, die Beiträge können Sie von der Steuer absetzen.

Das kommt grundsätzlich auf Ihre Situation an. In der Regel können Sie unbebaute Grundstücke bis zu einer Größe von 2.000 m² in Ihrer Privathaftpflicht mitversichern lassen. Für größere Grundstücke empfehlen wir eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Ja, denn Sie sind dennoch für die Streupflicht mitverantwortlich. Außerdem sind auch andere Schäden durch Ihr Gebäude oder Grundstück möglich, für die Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften. Ein Schaden kann dabei unter Umständen bis zum finanziellen Ruin führen, wenn das Risiko nicht mit der passenden Versicherung abgesichert ist.

Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer allein in der Immobilie wohnen, können Sie die Risiken in der Regel über Ihre private Haftpflicht absichern. Wohnen Verwandte in Ihrer Immobilie oder Personen, von denen Sie keine Miete verlangen, haften Sie allerdings ebenso für entstehende Schäden durch Gebäude und Grundstück wie bei Mietern beziehungsweise Mieterinnen und Passantinnen beziehungsweise Passanten. Auch in diesen Fällen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung daher wichtig.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflicht speziell für die Bauphase. Der Versicherungsschutz endet mit dem Ende der Bauarbeiten beziehungsweise je nach Vertrag maximal zwei oder drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greift unter Umständen in bestimmtem Rahmen ebenfalls bei Bauvorhaben, aber auch darüber hinaus. Sie endet im Gegensatz zur Bauherrenhaftpflicht nicht automatisch. Wir beraten Sie gern zum passenden Versicherungsschutz für Ihre persönliche Situation.

Unter Umständen ist beispielsweise eine Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Hausratversicherung möglich. Sprechen Sie Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin darauf an, um einen optimalen Versicherungsschutz speziell für Ihre persönliche Situation zu erreichen. Wir beraten Sie gern.

Hinweis:

¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung anbietet.

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Ein junger Mann steht auf einer Baustelle und lächelt in die Kamera.

Wer einmal ein Haus gebaut hat weiß, dass dabei so manches schiefgehen kann. Mit einer Bauherrenhaftpflicht können Sie sich vor den finanziellen Schäden absichern.

  • Schutz vor Kosten für Personenschäden

  • Schutz vor Kosten für Sachschäden

  • Ggf. Übernahme von Gerichtskosten

Nahaufnahme von gelben Gummistiefeln mit einer weißen Wolke mit Gesicht, aus der es regnet. Im Bildausschnitt stehen die Beine in einer großen Pfütze.

Heftige Wetterereignisse können enorme Elementarschäden verursachen. Das Risiko für Naturkatastrophen wird in Zukunft noch steigen. Helfen kann eine Elementarversicherung. Sie sichert Ihr Hab und Gut im Schadensfall ab – und unterstützt Sie beim Wiederaufbau.

  • Schützt bei Extremwetter

  • Kosten je nach Risiko

  • Für Eigentümer und Mieter

Ein Kleinkind streckt seinen Kopf aus einem Karton und spielt fröhlich mit seinem Papa.

Eine Hausratversicherung ist ein sinnvoller Schutz, um Ihren Hausrat in Wohnung oder Haus gegen Risiken abzusichern. Ob durch Wasserschäden oder Einbruchdiebstahl – die Versicherung greift immer dann, wenn mitversicherte Gegenstände Ihres Zuhauses zu Schaden kommen.

  • Schutz für Ihren Besitz

  • Absicherung von Schäden durch Feuer, Hagel und Co.

  • Individuell erweiterbar


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