Finanzieller Schutz bei verschiedenen Beschädigungen
Geld zurück für die Reparatur
In der Regel Diebstahlschutz inklusive
Schützen, was Ihnen wichtig ist
Smartphones sind teuer. Weil sie überall dabei sind, kann es schnell passieren, dass ein Gerät kaputtgeht oder gestohlen wird. Mit unserem Mobilgeräteschutz sind Sie auf der sicheren Seite.
Weil Sie Ihr Smartphone überall dabei haben, greift auch die Versicherung unabhängig davon, wo Sie sich befinden.
Sie können versicherte Mobilgeräte in der Regel jederzeit über unsere Versicherer wechseln.
Bei gebrauchten Geräten werden je nach Alter die Kosten für die Reparatur übernommen, wenn sie unter den Versicherungsschutz fällt.
Bei Diebstahl wird in der Regel der Wert des Smartphones zum aktuellen Zeitpunkt ersetzt.
Oft können Sie neben dem Smartphone weitere mobile Geräte im Vertrag mit abdecken, zum Beispiel Tablet, Smartwatch und Notebook.
Unserer Handyversicherungen sind günstig – oft zahlen Sie monatlich nicht mehr als für einen Kaffee.
Wichtig: Die Sparkassen arbeiten mit verschiedenen Versicherern zusammen. Dadurch können sich Unterschiede bei den Leistungen ergeben. Prüfen Sie gegebenenfalls bitte, welchen Versicherungsschutz Ihre Handyversicherung anbietet. Je nach gewähltem Tarif kann außerdem eine Selbstbeteiligung fällig werden. Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin informiert Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten und sucht mit Ihnen nach einer für Sie optimalen Lösung.
Kommt es zu einem versicherten Schadensfall, ersetzt die Handy-Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert des Smartphones zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Ausschlaggebend ist unter anderem, wie lange das Kaufdatum des neuen Geräts zurückliegt: Je neuer das Handy, desto mehr Geld bekommen Sie zurück. Wenn es einen Selbstbehalt gibt, wird dieser abgezogen. Oft gibt es außerdem einen versicherten Höchstwert.
Mit der Zeit verliert das Smartphone an Wert. Erreicht es das maximale Gerätealter, erlischt in der Regel der Versicherungsschutz. Sie können dann ein neues Gerät registrieren.
Oft ist die Versicherung im Monat nicht teurer als ein Kaffee, kann aber insbesondere bei einem neuen Gerät einen hohen finanziellen Schaden abwenden. Bei einigen Sparkassen ist der Schutz ohne Aufpreis im Rahmen bestimmter Girokonto-Verträge inklusive. Sie müssen sich dann nur noch registrieren.
Tipp: Bei Diebstahl des Mobiltelefons zu Hause greift auch die Hausratversicherung. Bei einem Schaden durch einen Dritten kann unter Umständen eine Abdeckung über dessen Haftpflichtversicherung möglich sein.
... Ihr Smartphone auf bestimmte Weise ohne Ihr Verschulden zerstört oder beschädigt wird.
... beim Aufladen des Akkus ein Überspannungsschaden am Handy auftritt.
... Ihr Gerät ohne eigenes Verschulden gestohlen wird.
... Verschleißteile beschädigt wurden oder es sich um Schäden durch die normale Abnutzung handelt, zum Beispiel Kratzer am Display.
... Zubehörteile verloren gehen, wie etwa die SIM-Karte.
... das Handy aufgrund von Softwarefehlern nicht funktioniert.
... das Gerät gestohlen wurde, nachdem Sie es offen am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude abgelegt und zurückgelassen haben.
Sprechen Sie Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin an. Wir analysieren ehrlich, ob ein Mobilgeräteschutz für Sie sinnvoll ist beziehungsweise welche Leistungen gegebenenfalls bereits über andere Versicherungen abgedeckt sind. Unser Ziel ist es, Ihnen den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu bieten!
Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer möglichst am gleichen Tag oder spätestens am Folgetag. Oft ist das online möglich.
Legen Sie den Kaufbeleg des Smartphones bei.
Im Fall eines Diebstahls: Legen Sie den Beleg der Anzeige bei der Polizei samt Aktenzeichen bei.
Legen Sie bei Diebstahl einen Nachweis darüber bei, dass Sie Ihre SIM-Karte beim Anbieter haben sperren lassen.
Die Kosten variieren: In manchen Sparkassen-Girokontoverträgen ist ein Versicherungsschutz im Rahmen der Zusatzleistungen kostenlos inklusive. Doch auch in anderen Fällen haben wir attraktive Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Bitte sprechen Sie Ihren Sparkassen-Berater oder -Ihre Beraterin auf unsere Konditionen in Ihrer Filiale an.
Die Versicherung zahlt, wenn Ihr Smartphone ohne eigenes Verschulden auf bestimmte Weise zerstört oder beschädigt wird. In der Regel greifen Handyversicherungen auch, wenn Ihr Gerät ohne eigenes Verschulden gestohlen wird. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten dem Vertrag bei Ihrem Versicherer.
Das trifft nicht in allen Schadensfällen zu. Allerdings greift die Hausratversicherung, wenn Ihr Smartphone zu Hause gestohlen wird.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bei einigen Versicherern beträgt das maximale Gerätealter allerdings drei Jahre. Danach besteht dann kein Versicherungsschutz mehr. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Sparkasse oder direkt beim jeweiligen Versicherungspartner.
Ja, je nach Versicherer ist es möglich, weitere mobile Geräte mitzuversichern, beispielsweise das Notebook, Tablet oder die Smartwatch.
¹ Wir haben uns in der Tabelle an gängigen Gründen und Leistungen orientiert, die in der Regel versichert beziehungsweise im Vertrag ausgeschlossen sind. Je nach Versicherer können diese jedoch abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Handyversicherung anbietet.