Übernahme von Gerichtskosten
Individuelle Rechtsschutzpakete
Familie kann mitversichert werden
Damit es mit rechten Dingen zugeht
Ärger mit der Vermieterin, Stress mit dem Arbeitgeber oder Ungereimtheiten mit dem Reiseanbieter: Oft wird aus Kleinigkeiten im Alltag ein so großer Streit, dass dieser schließlich vor Gericht landet – und das kann teuer werden. Um sich gegen die hohen Kosten eines Verfahrens abzusichern, kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.
Kosten für die sogenannte Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt können erstattet werden.
Nach Deckungszusage – beispielsweise die Übernahme von Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten und Kosten der Gegenseite, falls Sie den Streit verlieren.
Durch den modularen Aufbau der Rechtsschutzversicherungen unserer Versicherungspartner können Sie gezielt die Bereiche abdecken, die für Sie persönlich besonders wichtig sind.
Ihre Rechtsschutzversicherung springt zunächst für Sie ein, um Ihnen juristische Beratung zu ermöglichen. Das bedeutet, dass sie Ihnen die sogenannte Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt komplett erstattet. Allein dieser erste Schritt ist für viele Versicherte hilfreich, damit sie ein Gefühl dafür bekommen, ob ihr Anliegen vor Gericht überhaupt Aussichten auf Erfolg hat.
Ist dies der Fall und Sie sind sich Ihrer Sache sicher, beantragt Ihr rechtlicher Beistand eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, also die Übernahme der vereinbarten Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen. Um diese erteilen zu können, überprüft Ihr Versicherer, ob die vertraglich vereinbarte Wartezeit eingehalten wurde. Er bewertet zudem erneut, ob Ihr Rechtsstreit Erfolgsaussichten hat und ob Ihr Anliegen überhaupt versichert ist.
Erkennt Ihre Versicherung die Übernahme der Kosten an, übernimmt sie alle Kosten, die mit dem Streit verbunden sind. Also zum Beispiel Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten oder die Kosten der Gegenseite, falls Sie den Streit doch verlieren. Bitte beachten Sie, dass manche Tarife eine Selbstbeteiligung enthalten.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage verweigert. Dies kann darin begründet sein, dass das entsprechende Rechtsgebiet nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt ist. Also zum Beispiel, wenn Sie im Verkehrsrecht prozessieren möchten, aber lediglich eine Versicherung für Mietrecht abgeschlossen haben. Ein Fall kann auch abgelehnt werden, wenn ein Ausschluss greift.
Achtung: Grundsätzlich gilt, dass die Ursache für den Rechtsschutzfall erst nach Ablauf der Wartezeit beziehungsweise nach Vertragsbeginn eingetreten sein darf.
Ob und welche Rechtsschutzversicherung Sie benötigen, hängt von Ihnen persönlich ab. Sind Sie viel unterwegs – mit dem Auto, dem Rad oder der Bahn – ist es durchaus möglich, irgendwann in eine Situation zu kommen, in der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilfreich wäre. Ganz grundsätzlich gilt: In Rechtsstreitigkeiten können Personen häufig ganz überraschend hineingezogen werden, ob im Straßenverkehr, bei der Arbeit, im Bereich Verreisen. Dann ist es gut, wenn Sie ausreichend abgesichert sind.
Beachten Sie auch, welche Versicherungen Sie eventuell schon haben. Als Mitglied in einer Gewerkschaft können Sie beispielsweise deren Rechtsberatung und -hilfe nutzen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Eigentumswohnungen erhalten als Mitglied eines Grundeigentümervereins rechtliche Beratung und Mieterinnen und Mieter über einen Mieterbund oder Mieterschutzverein. Sollten Sie eine Haftpflichtversicherung haben, sind Sie darüber gegen unbegründete Schadenersatzansprüche versichert. Und in Streitfällen mit der Versicherung können Sie sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden.
Natürlich können Sie jeden Teilbereich Ihres Lebens versichern: das Private, Ihre Teilnahme am Straßenverkehr, die eigenen vier Wände und auch alles rund um Ihren Arbeitsplatz. Doch ein Rundumschutz ist nicht für jeden nötig. Jemand, der kaum mit dem Auto, dem Fahrrad oder der Bahn unterwegs ist, braucht keinen Verkehrsrechtsschutz. Versuchen Sie, Ihren Rechtsschutz durch eine individuelle Auswahl bedarfsgerecht und dadurch kostengünstiger aufzustellen.
Mit einer Versicherung für den Bereich Verkehrsrecht versichern Sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Zum Beispiel, wenn Ihr Unfallgegner seine Schuld abstreitet und es zum Prozess kommt. Oder wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sein sollen und das Ihrer Meinung nach nicht stimmt. Wenn Sie viel im Straßenverkehr unterwegs sind, kann sich eine Rechtsschutzversicherung für diesen Lebensbereich lohnen. Sie gilt sowohl für die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, für die auf diese zugelassenen Fahrzeuge sowie alle weiteren berechtigten Fahrer und Fahrerinnen dieser Fahrzeuge. Auch wenn Sie mit dem Rad, zu Fuß oder in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, sind Sie versichert.
Unabhängig davon, ob Sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen: Die Versicherung für den Bereich Haus und Wohnung bezieht sich auf Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie aus sogenannten dinglichen Rechten am Grundstück und Gebäude. Darunter fällt zum Beispiel, wenn die Bäume Ihrer Nachbarin Ihr Grundstück beeinträchtigen und diese nicht einsichtig ist. Oder wenn sich in Ihrer Wohnung Schimmel gebildet hat und Ihr Vermieter behauptet, dieser Mangel liege an Ihrer Art des Lüftens.
Je nach Inhalt des Vertrags besteht für Sie Versicherungsschutz als Mieterin oder Mieter. Auch als Nutzungsberechtigte beziehungsweise Nutzungsberechtigter sowie Eigentümerin oder Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen können Sie sich versichern.
Mit der privaten Rechtsschutzversicherung können Sie sich gegen Risiken aus Ihrem Alltag absichern. Sie greift zum Beispiel, wenn es um vertragliche Auseinandersetzungen geht. Etwa wenn die neue Küche nicht sachgemäß geliefert wurde. Genauso kommt eine private Rechtsschutzversicherung zum Einsatz, wenn Sie jemanden auf Schadenersatz verklagen müssen.
Eine Berufsrechtsschutzversicherung schützt Sie als Arbeitsnehmerin oder Arbeitnehmer. Zum Beispiel, wenn Sie eine Kündigung erhalten, die Sie nicht akzeptieren wollen, oder wenn Sie wegen angeblich schlechter Leistungen eine Abmahnung erhalten. Auch wenn Ihre Chefin oder Ihr Chef Sie mobbt und Sie daraufhin auf Schmerzensgeld klagen, ist das ein Fall für eine Berufsrechtsschutzversicherung.
Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren eines eigenen Hauses oder einer Wohnung.
Private Rechtsschutzverträge sind in der Regel Familienverträge. Die Ausnahme sind Singleverträge, die gegen einen Beitragsabschlag keine Familienmitglieder mitversichern.
Wie der Name schon verrät, ist diese Rechtsschutzversicherung speziell für Vermieterinnen und Vermieter geeignet. Zahlen Mieter oder Mieterinnen ihre Miete nicht oder hinterlassen sie die Wohnung beim Auszug in einem schlechten Zustand, kann die Viermieterseite mithilfe dieser Versicherung ihr Recht einfordern.
... Sie eine rechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin haben, zum Beispiel, wenn er oder sie Ihnen eine unrechtmäßige Kündigung ausspricht oder ein schlechtes Zeugnis ausstellt.
... Sie Besitzerin oder Besitzer, Mieterin oder Mieter sowie Fahrerin oder Fahrer eines Fahrzeugs sind und regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen.
... Sie Streitigkeiten um Versicherungsleistungen aus der Kranken- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung befürchten.
... Sie mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin aufgrund von Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen streiten.
... Sie sich scheiden lassen.
... es ums Erbrecht geht.
... Sie ein Haus kaufen, ein Grundstück verkaufen oder Probleme mit der Baufinanzierung haben.
... Sie um Geldanlagen und um falsche Beratung durch eine dritte Person streiten.
... Sie die Schadenersatzansprüche anderer abwehren möchten.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin. Wir analysieren, welche Rechtsbereiche für Sie sinnvoll sind und bieten Ihnen den Versicherungsschutz, der für Sie optimal ist.
Die Versicherung übernimmt alle vereinbarten Kosten, die mit einem Streit verbunden sind: Sowohl die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt, nachfolgende Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten als auch die Kosten der Gegenseite (wenn Sie den Streit verlieren sollten) werden übernommen.
Beispiele für Leistungen, die eine Rechtsschutz in der Regel nicht abdeckt, sind Scheidungsfälle, Erbrecht, Probleme mit der Baufinanzierung oder mit Geldanlagen sowie die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter.
Je nachdem, ob Sie einen Rundumschutz brauchen, sich auf ein Rechtsschutzgebiet begrenzen oder einzelne Rechtsschutzbereiche miteinander kombinieren, beziehungsweise ob Sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen und wer mitversichert ist, fallen die Kosten unterschiedlich aus.
Rechtsschutz bedeutet den Schutz vor Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen. Dabei ist bereits die Kostenerstattung für eine Erstberatung bei einer Anwältin oder einem Anwalt enthalten. Hat das Anliegen aus dessen oder deren Sicht vor Gericht Aussichten auf Erfolg und Sie sind sich Ihrer Sache sicher, beantragt Ihr rechtlicher Beistand eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, also die Übernahme aller Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen.
Um diese erteilen zu können, überprüft Ihr Versicherer, ob die vertraglich vereinbarte Wartezeit eingehalten wurde. Sie bewertet zudem erneut, ob Ihr Rechtsstreit Erfolgsaussichten hat und ob Ihr Anliegen überhaupt versichert ist. Erkennt Ihre Versicherung die Übernahme der Kosten an, übernimmt sie alle Kosten, die mit dem Streit verbunden sind. Also zum Beispiel Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten oder die Kosten der Gegenseite, falls Sie den Streit doch verlieren.
Rechtsschutz im privaten Bereich bezieht sich auf Risiken in Ihrem Alltag: Verträge, die Sie abschließen, Schadenersatzforderungen wegen eines Sportunfalls oder bei Steuerstreitigkeiten.
In der Regel können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nach einer festgelegten Wartezeit in Anspruch nehmen. Die Wartezeiten sind je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich. Sie betragen in der Regel drei bis sechs Monate.
Das bedeutet, dass die Versicherung bereits kurz nach Abschluss des Vertrags greift, ohne dass die je nach Anbieter, Rechtsbereich und Tarif übliche Wartezeit von drei bis sechs Monaten eingehalten werden muss.
¹ Bitte beachten Sie, dass die Rechtsschutzversicherung nur unter der Voraussetzung zahlt, dass der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin den jeweiligen Bereich im Rechtsschutzpaket abgedeckt hat. Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Rechtsschutzversicherung anbietet.