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Eine junge Mutter sitzt mit Unterlagen an einem großen Tisch und ist umringt von Spielzeug. Neben ihr sitzt ihr Kind und spielt.

Pfändungsschutzkonto

  • Schutz vor Zugriff aufs Existenzminimum

  • Konto fast wie gewohnt nutzbar

  • Unkomplizierter Antrag

Girokonto in P-Konto umwandeln

Wer hohe Schulden hat und diese nicht mehr zurückzahlen kann, dem droht eine Kontopfändung. Diese ermöglicht es Gläubigerinnen und Gläubigern, Geld vom Konto zu erhalten. Damit Sie trotzdem existenzielle Ausgaben wie Ihre Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen können, können Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (auch: P-Konto) umwandeln. Ein P-Konto bewahrt einen Grundfreibetrag vor der Pfändung. Das bedeutet: Schuldnerinnen und Schuldner können monatlich weiterhin über einen bestimmten Betrag verfügen. Die rechtlichen Grundlagen zum Pfändungsschutzkonto finden sich in § 850k Zivilprozessordnung (ZPO). Wichtig ist, dass Sie schnell handeln.

Die Vorteile eines Pfändungsschutzkontos

  • Existenzminimum sichern

    Mit einem P-Konto kann ein gesetzlich geschützter Grundfreibetrag (seit 1.7.2025 1.555 Euro monatlich; derzeit jedoch auf 1.560 Euro aufgerundet) nicht gepfändet werden. [i]

  • Pfändungsfreibetrag erhöhen

    Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren Sie von einem höheren monatlichen Freibetrag. Das gilt etwa bei Unterhaltsverpflichtungen.

  • Konto weiter nutzen

    Ein Pfändungsschutzkonto können Sie fast wie das Girokonto nutzen – allerdings nur auf Guthabenbasis.

  • Unkompliziert beantragen

    Wenden Sie sich einfach an Ihre Sparkasse, um Ihr bestehendes Girokonto bei Bedarf in ein P-Konto umwandeln zu lassen.

Pfändungsschutzkonto eröffnen

Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Wenden Sie sich jetzt an Ihre Sparkasse.
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Dieser Betrag bleibt auf dem P-Konto normalerweise vor Pfändung geschützt

Wer Guthaben auf dem Konto – oder besser: einen Teil davon – vor einer drohenden Pfändung sichern möchte, sollte sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Damit bleibt Geld auf dem Konto bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze verschont.

Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der unpfändbare Grundbetrag beim Pfändungsschutzkonto 1.555 Euro im Monat. Dieser Betrag wird derzeit auf 1.560 Euro aufgerundet. Das bedeutet: Mindestens 1.560 Euro können Sie monatlich trotz Pfändung selbst nutzen – vorausgesetzt Sie haben diesen Betrag als Guthaben auf dem P-Konto. Die Höhe des Freibetrags wird jedes Jahr zum 1.7. angepasst.

Achtung: In diesen Fällen können die geschützten Beträge auf dem P-Konto abweichen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der unpfändbare Freibetrag höher – in Ausnahmefällen auch niedriger. Höher ist er, wenn …

• … Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, zum Beispiel gegenüber Kindern oder der Ehepartnerin oder dem Ehepartner. Legen Sie Ihrer Sparkasse dazu eine Bescheinigung der Familienkasse vor. Die Höhe Ihres Freibetrags hängt dann von Ihrem Nettolohn und der Anzahl an Personen ab, für die Sie Unterhalt zahlen.

• … Sie bestimmte Sozialleistungen bekommen. Legen Sie Ihrer Sparkasse dazu eine Bescheinigung des Sozialleistungsträgers vor.

• … wenn Sie vor dem Vollstreckungsgericht nachweisen können, dass Sie aufgrund besonderer Bedürfnisse höhere Kosten decken müssen. Das kann beispielsweise aufgrund einer Krankheit sein.

• … das verbleibende Einkommen Ihren Lebensunterhalt aus anderen Gründen nicht decken kann. Das gilt jedoch nur, wenn Sie beim Vollstreckungsgericht  [ii]eine Erhöhung beantragt haben und dieses den Betrag daraufhin entsprechend erhöht hat.

Wichtig: In Ausnahmefällen kann der Freibetrag jedoch auch niedriger ausfallen. Das gilt insbesondere dann, wenn Unterhaltsansprüche vollstreckt werden, etwa gegenüber Kindern. Eine Übersicht aller aktuellen Pfändungsfreigrenzen finden Sie in der offiziellen Pfändungstabelle.

So funktioniert ein Pfändungsschutzkonto

Das P-Konto schützt den jeweiligen monatlichen Betrag fortwährend. Das heißt: Sie müssen sich Ihren Freibetrag nicht direkt nach dem Geldeingang als Bargeld auszahlen lassen. Stattdessen können Sie das Konto normal in diesem Rahmen nutzen. Das heißt: Sie können mit Ihrer Sparkassen-Card in Geschäften oder online einkaufen oder damit nach Bedarf Geld abheben [iii].

Ist Ihr jeweiliger Freibetrag aufgebraucht, können Sie jedoch nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen. Seit 2021 können Kontoinhabende nicht genutzte Freibeträge 3 Monate lang in den Folgemonat übertragen und somit für größere Ausgaben sparen. Ist der angesparte Betrag nach 3 Monaten nicht aufgebraucht, wird dieser gepfändet.

Für ein Pfändungsschutzkonto gilt außerdem: Das Konto kann nicht überzogen werden. Der pfändungsfreie Grundbetrag kann also nur dann ausgeschöpft werden, wenn dieser auch als Guthaben auf dem Konto ist.

P-Konto eröffnen: So wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um

Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag bei einer Sparkasse oder einer Bank kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Umwandlung muss dann innerhalb von 4 Geschäftstagen erfolgen.

Der Grundfreibetrag wird automatisch gemäß der aktuellen Pfändungstabelle eingestellt. Sollten Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (zum Beispiel wegen Unterhaltsverpflichtungen), müssen Sie Ihrer Sparkasse die entsprechenden Nachweise hierfür erbringen.

Sie möchten Ihr P-Konto wieder in ein Girokonto umwandeln? Wenden Sie sich an Ihre Sparkasse vor Ort.

Ein P-Konto ist nicht kostenlos

Genau wie für Girokonten zahlen Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber auch für ein Pfändungsschutzkonto ein Entgelt. Dieses darf jedoch nicht höher sein als die Kosten für gewöhnliche Konten. Wie hoch das Entgelt für ein P-Konto bei Ihrer Sparkasse oder Bank ist, erfahren Sie bei Ihrem Institut vor Ort.

Wann sich ein P-Konto nicht empfiehlt

Verschuldete haben oft keine andere Wahl, als ein P-Konto zu nutzen. Ohne Pfändung und mit schwarzen Zahlen ist ein Pfändungsschutzkonto – zum Beispiel präventiv – jedoch nicht zu empfehlen, weil die Funktionen eingeschränkt sind.

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gern. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zum Pfändungsschutzkonto

  1. Ein P-Konto schützt bei einer Kontopfändung einen bestimmten Betrag auf dem Konto vor dem Zugriff. Ziel ist es, dass Schuldnerinnen und Schuldner trotz Pfändung weiter in der Lage sind, beispielsweise Ihre Miete zu bezahlen oder Lebensmittel zu kaufen.

  2. Ein P-Konto können Sie bei Ihrer Sparkasse oder Bank beantragen. Jedes Girokonto kann grundsätzlich in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Voraussetzung: Es läuft auf eine Einzelperson.

  3. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze für Schuldnerinnen und Schuldner richtet sich nach der offiziellen Pfändungstabelle. Diese wird jedes Jahr angepasst. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der unpfändbare Grundbetrag bei 1.555 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird derzeit auf 1.560 Euro aufgerundet. Bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten, erhöht sich der Freibetrag entsprechend – für jede unterhaltsberechtigte Person kommt ein weiterer Betrag hinzu. Wenn Unterhaltsansprüche vollstreckt werden, kann der Freibetrag in Ausnahmefällen auch niedriger liegen.

  4. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die letzte Anpassung trat am 1. Juli 2025 in Kraft: Der unpfändbare Grundbetrag wurde auf 1.555 Euro im Monat erhöht. Beim P-Konto gilt ein gerundeter Freibetrag von 1.560 Euro

  5. Es kann in der Regel nur dann gepfändet werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Dabei kann es sich etwa um ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid handeln. Der Gläubiger oder die Gläubigerin erwirkt diesen Titel bei Gericht.

    Ausnahme: Öffentliche Gläubigerinnen und Gläubiger können eine Pfändung auch ohne gerichtlichen Titel erwirken. Das gilt zum Beispiel für das Finanzamt.

  6. Einkommen bis zu einer Pfändungsfreigrenze von derzeit 1.555 Euro im Monat ist auf einem P-Konto grundsätzlich unpfändbar (Stand: Oktober 2025). Aufgrund der Rundungsregelungen sind auf dem P-Konto dadurch normalerweise mindestens 1.560 Euro monatlich geschützt. Wer gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, erhält zusätzliche Freibeträge. Je mehr unterhaltsberechtigte Personen zu berücksichtigen sind, desto höher liegt die individuelle Freigrenze.

    Ausnahme: Wenn Unterhaltsansprüche vollstreckt werden, kann der Pfändungsschutz des Schuldners oder der Schuldnerin unter Umständen geringer ausfallen.

Passende Produkte zum P-Konto

  • Junger Mann lehnt in einem Türrahmen und blickt in sein Smartphone

    Ein großer Vorteil für alle, die viel unterwegs sind oder lange Arbeitszeiten haben: Wenn Sie Internet-Banking nutzen, können (fast) alle Bankgeschäfte vom Computer oder Handy aus steuern – wo und wann immer Sie möchten.

    • Unabhängig von Filialzeiten

    • Bequem von PC oder Tablet

    • Hohe Sicherheitsstandards

  • Nahaufnahme einer männlichen Hand, die einer Sparkassenbankkarte in einen Bankautomaten einführt.

    Die Sparkassen-Card, oft auch als girocard bezeichnet, gehört zu Ihrem Girokonto dazu. Mit ihr können Sie bequem und sicher in ganz Deutschland und im Ausland in vielen Geschäften bezahlen.

    • Circa 20.000 Geldautomaten

    • Mobil bezahlen

    • Kontaktlos bezahlen

  • Smartphone und Wecker im Vordergrund, im Hintergrund schlafende Frau im Bett

    Der Kontowecker Ihres Sparkassen-Girokontos informiert Sie über alle Kontobewegungen. Egal ob auf Ihrem Girokonto, Depot oder Ihrer Kreditkarte. Dank unseres Kontoweckers wissen Sie immer zeitnah, wie es um Ihre Finanzen steht.

    • Alle Konten im Blick

    • Alle Depots im Blick

    • Einfach einzurichten

Passende Ratgeber zum P-Konto

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