Kosten senken im September
Vermeiden Sie Kostenfallen beim Bezahlen im Ausland
Auf Reisen, vor allem außerhalb der Euro-Zone, lauern beim Abheben von Bargeld oder beim Bezahlen mit Karte ärgerliche, aber leicht vermeidbare Kostenfallen.
Das Geld abheben am Geldautomaten im Ausland lohnt sich zwar fast immer mehr, als Geld vorab oder in Wechselstuben vor Ort umzutauschen, weil hier bessere Wechselkurse angeboten werden. Doch können neben Ihrer Sparkasse oder Bank auch die Geldautomatenbetreiber im jeweiligen Land Gebühren oder Entgelte erheben. Wichtig ist, am jeweiligen Automaten auf die Aufschrift „0 % Commission“ zu achten, um diese Gebühren zu vermeiden.
Eine weitere Kostenfalle am Automaten oder am Bezahlterminal von zum Beispiel Hotels, Restaurants oder Geschäften ist die „Dynamic Currency Conversion“ – die Sofortumrechnung. Bevor Sie Ihr Bargeld ausgezahlt bekommen oder mit der Girocard (Debitkarte) oder der Kreditkarte bezahlen, müssen Sie häufig in Sekundenschnelle entscheiden, ob der gewünschte Betrag in Euro oder in der jeweiligen Landeswährung verrechnet werden soll. Hier tendieren viele Reisende spontan dazu, die Option der Euro-Variante zu wählen, die Währung ist ihnen vertraut und sie wollen den Betrag später nicht selbst umrechnen müssen.
Doch Vorsicht: Automatenbetreiber erheben für diese Leistung teils hohe Gebühren oder rechnen den Betrag zu einem ungünstigen Wechselkurs um. Die Aufschläge liegen nicht selten bei um die zehn Prozent oder höher.
Unser Tipp: Sie können den Betrag ruhig in der Landeswährung abrechnen lassen. Lassen Sie sich nicht von plötzlich rot blinkenden Displays am Automaten oder der farbig hervorgehobenen Euro-Summe an Bezahlterminals verunsichern. Alles Tricks der Automatenbetreiber, damit der Kunde oder die Kundin sich für die Umrechnung in Euro entscheidet.
Die Umrechnung übernimmt Ihre Sparkasse oder Hausbank – in der Regel zu einem deutlich besseren Kurs. So werden Sie nach der Reise nicht von verdeckten Extrakosten überrascht und können Ihr Geld für andere Dinge nutzen.
Einkommensteuererklärung einreichen und eine Menge Geld zurückbekommen
Durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt können Sie bares Geld sparen, beziehungsweise Geld zurückbekommen, was Sie an Steuern im vergangenen Jahr zu viel bezahlt haben. Derzeit liegt laut Statistischem Bundesamt die durchschnittliche Steuererstattung bei 1.095 Euro.
Alle Jahre wieder im Herbst endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung – zumindest für diejenigen, die dazu verpflichtet sind. Dazu gehören beispielsweise Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Menschen, die Nebeneinkünfte beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen auch Eheleute sowie Rentnerinnen und Rentner, deren steuerpflichtige Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Zudem müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Jahr 2022 in Kurzarbeit waren, eine Einkommensteuererklärung abgeben.
In diesem Jahr fällt der Termin für die Steuererklärung für das Jahr 2022 auf den 30. September 2023. Da dies ein Samstag ist, haben Sie aber noch 2 Tage länger Zeit. Am Montag, den 2. Oktober müssen Sie allerspätestens alles fertig gemacht und eingereicht haben.
Lassen Sie sich von einem Steuerberater, einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist für das Jahr 2022. Der Stichtag ist dann der 31. Juli 2024.
Die Fristen sollten nicht versäumt werden, denn das kostet Sie bares Geld. Sie können in diesem Fall mit einem Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag, Zwangsgeld und Zinsen rechnen. Unter Umständen kommt es vonseiten des Finanzamts auch zu einer Steuerschätzung, die in der Regel nicht zu Ihrem Vorteil ausfällt.
Ist absehbar, dass Sie die Frist einmal nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Das können Sie einfach formlos schriftlich machen. Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, warum Sie mehr Zeit für die Steuererklärung benötigen. Ein selbst verschuldeter Grund wie „Ich habe die Frist vergessen“ berechtigt allerdings nicht zu einer Verlängerung. Argumente für eine Überschreitung der Steuererklärungsfrist können beispielsweise:
- eine Erkrankung,
- noch fehlende Unterlagen oder
- ein längerer Auslandsaufenthalt
sein. Die Gründe müssen Sie in der Regel durch Nachweise belegen können.
Nutzen Sie die Chance für die Abgabe einer Steuererklärung, auch wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Es kann sich auch für Sie finanziell lohnen. Zur Vorabprüfung helfen Ihnen Steuerprogramme oder Steuer-Apps. Die Finanzämter bieten zum Beispiel die kostenfreie Software Elster (Elektronische Steuererklärung) an, mit der Sie nach Eingabe Ihrer Daten unverbindlich schätzen lassen können, ob Sie mit einer Rückerstattung rechnen können.
Für die Einreichung Ihrer freiwilligen Erklärung (Antragsveranlagung) beim Finanzamt haben Sie dann vier Jahre Zeit. Das heißt, 2023 können Sie noch die Steuererklärungen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 rückwirkend einreichen.
Wenn Sie weitere Infos zur Steuererklärung benötigen oder noch ein paar Tricks brauchen, um (etwas mehr) Geld vom Fiskus zurückzubekommen, schauen Sie doch mal in diesen Beitrag zum Thema "Steuer sparen".
Für Ihre Steuerbescheide und die dazugehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Kassenzettel, Quittungen für Büromaterial, Nachweise über Beiträge in politischen Parteien oder Spendenquittungen empfiehlt sich eine Aufbewahrungsfrist von etwa vier Jahren, um für etwaige Nachprüfungen durch das Finanzamt gewappnet zu sein. Sind Sie unternehmerisch tätig, liegt die empfohlene Frist sogar zwischen 6 und 10 Jahren.
Schnäppchen im September
Der September ist bekannt dafür, dass unter anderem bei Gartenmöbeln, Gewächshäusern, Camping- und Outdoorutensilien, aber auch Grillartikeln die Preise stark purzeln. Händler und Baumärkte wollen durch den Ausverkauf ihre Lager leeren, um Platz für die Herbst-/Wintersaison zu schaffen.
Der September ist auch der Monat der Trauben. Die Hauptweinlese beginnt meist Mitte des Monats. Damit verbunden ist häufig ein Überangebot an Weintrauben – für dementsprechend weniger Geld.
Guter Finanzvorsatz im September
Im Herbst gibt es wieder Tausende Schulanfängerinnen und -anfänger. Ein guter Anlass für Eltern und Erziehungsberechtigte, den Kleinen spätestens jetzt den Umgang mit Geld beizubringen und ihnen, je nach finanzieller Situation der Familie, einen bestimmten regelmäßigen Betrag als Taschengeld zu zahlen. So lernen Kinder schon früh, verantwortungsbewusst mit Geld umzugehen, eigene finanzielle Entscheidungen zu treffen und Preise zu vergleichen.
Sicher aufbewahrt ist das Taschengeld auf dem Schülerkonto beziehungsweise Taschengeldkonto . Ab 7 Jahren können die Kids mit Zustimmung der Eltern bereits eigenständig und meist kostenlos Bargeld abheben. Alles Wissenswerte zum Girokonto für junge Leute finden Sie in unserem Beitrag.
Spielerisch die Welt der Börse kennenlernen, selbst mit Aktien und anderen Wertpapieren handeln, können etwas ältere Kinder mit der beliebten App „Planspiel Börse“. In dieser können sie mit einem fiktiven Depot und virtuellem Kapital geschickt lernen, das eigene Vermögen zu vermehren – ganz ohne Risiko.
Stand 25.08.2023