Koalition einigt sich auf erneuten Kinderbonus von 150 Euro

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kinderbonus

Die große Koalition von CDU/CSU und SPD will wegen der anhaltenden Coronakrise Familien finanziell unterstützen. Deshalb erhalten Eltern einen Kinderbonus von 150 Euro. Das ist eine der Maßnahmen, die die Spitzen der Koalition bei einem Treffen des Koalitionsausschusses beschlossen haben. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung Familien bereits mit 300 Euro Kinderbonus unterstützt.  Wer hat Anspruch auf den erneuten Kinderbonus, muss er beantragt werden und wie und wann wird er ausgezahlt? 

Eine Mutter sitzt mit ihrem Sohn am Schreibtisch und hält ein Spielflugzeug

Was steckt hinter dem Kinderbonus?

Der Kinderbonus soll als Extra-Geld Familien unterstützen, die durch die Corona-Pandemie finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Besonders Familien mit Kindern litten unter den Corona-Einschränkungen. Die Kinder konnten wochenlang weder in die Kita noch zur Schule gehen. Viele Menschen hatten durch die Kinderbetreuung Einkommenseinbußen, da sie nur noch eingeschränkt arbeiten konnten. Auch finanzielle Ausfälle durch das Kurzarbeitergeld belastete viele Familien.

Der Kinderbonus ist eine einmalige Zahlung von 150 Euro pro Kind als Aufschlag auf das Kindergeld. Auch wenn er grundsätzlich für jedes Kind ausgezahlt wird: Er wird vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen zugutekommen. 

2020 hatte es einen Kinderbonus von 300 Euro für Familien gegeben, Die Familienkasse hatte den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ausgezahlt.

Wer erhält den Kinderbonus?

Der Kinderbonus wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Anspruch darauf haben die sorgeberechtigten Personen, die mit den Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Neben den eigenen Eltern können das Großeltern, Stief- und Pflegeeltern sein. Sie müssen ihren Wohnort entweder in Deutschland, in einem anderen EU-Land, in der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen haben.

Wann und wie wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Das genaue Auszahlungsprocedere wird noch festgelegt. Wahrscheinlich läuft es aber ähnlich wie im vergangenen Jahr: 2020 zahlte die Familienkasse den Bonus in zwei Raten aus. Die erste Rate in Höhe von 200 Euro floss im September. Die zweite Rate in Höhe von 100 Euro folgte dann im Oktober. Der Kinderbonus wurde nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung. Die Auszahlungstermine orientierten sich an den Endziffern der Kindergeldnummer.

Wann genau die Auszahlung beginnt, legt das Bundesfinanzministerium noch fest. 

Muss der Kinderbonus versteuert werden?

Ja. Er wird bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Familien mit hohem Einkommen profitieren daher nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze von der Bonuszahlung. Bei einem Paar mit einem Kind geht Familienministerin Franziska Giffey davon aus, dass Paare bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro noch vom Kinderbonus profitieren.

Muss der Kinderbonus beantragt werden?

Nein, Sie müssen den Kinderbonus nicht extra beantragen. Ihre zuständige Familienkasse zahlt Ihnen den Bonus automatisch aus. Nur in Ausnahmefällen müssen Sie Ihre Familienkasse selbst kontaktieren. Für Neugeborene reicht der übliche Antrag auf Kindergeld. 

Bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger auch den Kinderbonus?

Ja. Der Bonus wird an alle ausgezahlt. Anders als beim Kindergeld, das mit dem Regelsatz verrechnet wird, profitieren auch sorgeberechtigte Personen, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, vom Kinderbonus. Das Extra-Geld wird ihnen in diesem Fall nicht von der Grundsicherung abgezogen.

Auch Hartz-IV-Empfänger werden wohl keinen Antrag stellen müssen. Ihre Regelsätze werden entsprechend angepasst.

Was gibt es noch?

Alleinerziehende trifft die Corona-Krise wegen des höheren Betreuungsaufwandes und der damit verbundenen Aufwendungen besonders stark. Sie sollen zusätzlich zum Kinderbonus durch eine weitere Änderung durch das Konjunkturpaket unterstützt werden. Für die Jahre 2020 und 2021 wird der Entlastungsbeitrag, also der Betrag, den sie zusätzlich von der Steuer abziehen können, von 1.908 auf 4.000 Euro angehoben.

Neben dem Kinderbonus für Familien sollen im Rahmen des Konjunkturpakets Milliarden Euro zusätzlich in Kitas, Ganztagesschulen, Ganztagesbetreuung und Ausbildungsplätze investiert werden.

(Stand: 04.02.2021)


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