Junge Frau hält lachendes Kleinkind auf einem Sofa

Finanzielle Unterstützung für Familien

Leistungen und Zuschüsse vom Staat
Von Kindergeld über Bildungshilfen bis zum Unterhaltsvorschuss – Eltern können eine ganze Reihe von staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen. Diese dienen der finanziellen Entlastung von Familien und sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung erleichtern. Wir stellen die wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien vor.

Kindergeld

Das Kindergeld ist dafür da, die grundlegende Versorgung eines Kindes sicherzustellen. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Eltern 250 Euro pro Monat. Das Einkommen der Eltern spielt dabei keine Rolle. Beantragen können Eltern die Leistung bei der Familienkasse vor Ort. Diese ist meist an die Agentur für Arbeit angebunden. Das Bundesfamilienministerium beantwortet wichtige Fragen rund ums Kindergeld .

Transparente png Illustration einer Hand in einem pinken Kreis, die Euro-Münzen in der offenen Hand hält.

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Kindergeld gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Kinderfreibetrag

Wer mehr Geld verdient, für den ist möglicherweise der Kinderfreibetrag sinnvoller als das Kindergeld. Die Prüfung übernimmt das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.

Genau genommen setzt sich das, was umgangssprachlich als Kinderfreibetrag bezeichnet wird, aus zwei Freibeträgen zusammen:

Mutterschaftsleistungen

Im Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt – der sogenannten Mutterschutzfrist – haben Mütter Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der Krankenkassen oder das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung . Wer monatlich mehr als 390 Euro netto verdient, erhält außerdem einen Arbeitgeberzuschuss.

Gesetzlich Versicherte beziehen das Mutterschaftsgeld über ihre Krankenkasse. Dafür benötigen sie eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Die gibt es frühestens sieben Wochen vor dem erwarteten Termin.

Privatversicherte oder Familienversicherte wenden sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung, um Mutterschaftsgeld zu beantragen.

Wer vor oder nach der Mutterschutzfrist wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nicht arbeiten kann, hat gegenüber seinem Arbeitgeber Anspruch auf Mutterschutzlohn. Der ist so hoch wie der durchschnittliche Bruttolohn vor Beginn der Schwangerschaft.

Elterngeld

Wer sich um sein neugeborenes Kind kümmert und dafür seinen Job unterbricht, kann Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Höhe hängt vom Einkommen im Jahr vor der Geburt ab. Wer ein höheres Einkommen hat, erhält 65 Prozent, wer ein niedrigeres hat, bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.

Das Minimum liegt bei 300 Euro pro Monat. Diesen Sockelbetrag erhalten auch Eltern, die nicht erwerbstätig waren. Das maximale Elterngeld beträgt monatlich 1.800 Euro. Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld. Paare nur dann, wenn jedes Elternteil eine Zeit lang das Kind betreut. Sonst gibt es die Unterstützungsleistung für zwölf Monate.

Die staatliche Förderung wird bei der Elterngeldstelle im Heimatbezirk beantragt. Der Arbeitgeber muss schriftlich darüber informiert werden, für welchen Zeitraum Elternzeit genommen werden soll.

Ein Vater sitzt zuhause mit zwei Kindern vor einem Laptop. Neben dem Laptop stehen Medikamente und der Vater untersucht den Hals seines Sohnes.

Unterhaltsvorschuss

Eltern, die getrennt von ihren Kindern leben, sind unterhaltspflichtig. Bleiben diese Zahlungen aus, unterstützt das Jugendamt mit einem Unterhaltsvorschuss.

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss und anderen finanziellen Hilfen für Alleinerziehende finden Sie hier.

Kinderzuschlag

Eltern, die mit ihren Einkünften ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht den ihrer Kinder, erhalten auf Antrag den Kinderzuschlag. Der beträgt monatlich bis zu 292 Euro pro Kind. Damit sollen die Familien entlastet und Kinderarmut vorgebeugt werden. Beantragt werden kann der Kinderzuschlag bei der Bundesagentur für Arbeit. Online können Eltern ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag mit dem KiZ-Lotsen prüfen  und direkt anfordern, falls sie die Voraussetzungen erfüllen.

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Kinderzuschlag gibt es 2024 pro Kind maximal.

Die Hilfe wird gezahlt, wenn Eltern nur ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihres Kindes.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Familien, die den Kinderzuschlag oder andere Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld erhalten, können auch Geld- oder Sachmittel aus dem Bildungspaket nutzen. Dazu zählen zum Beispiel Hilfen für den Schulbedarf, für Ausflüge mit der Kita oder Mitgliedsbeiträge in Vereinen.

Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres. Der persönliche Schulbedarf deckt insgesamt 195 Euro für das Kalenderjahr 2024. Teilhabeleistungen für das soziale und kulturelle Leben werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Weitere Informationen erhalten Sie in dieser Übersicht .

Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind

Werdende Eltern mit wenig Geld können in Schwangerschaftsberatungsstellen finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. 

Eltern-Kind-Kuren

Wer dringend eine Auszeit braucht, kann eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt eine solche Kur für medizinisch notwendig hält. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten.

Wie lange die Kur dauert, hängt in der Regel von der medizinischen Notwendigkeit ab – maximal sind es drei Wochen.

Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt zehn Euro je Kalendertag. Für Familien mit vielen Kindern oder geringem Einkommen gilt eine Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahreseinkommens. Auch ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung kann gestellt werden.

Vater wirbelt seinen Sohn im Park herum. Die Mutter spielt im Hintergrund Frisbee.
Was Familien in Deutschland tagtäglich leisten, ist für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert – das ist zuletzt gerade auch in der Coronakrise noch einmal deutlich geworden.
Franzsika Giffey, Landesvorsitzende der SPD Berlin

Zusätzliche Kinderkrankentage

Für das Jahr 2023 kann jeder Elternteil 30 Kinderkrankentage pro Kind nehmen. Alleinerziehenden stehen 60 Tage zu. Sind mehrere Kinder im Haushalt, erhöht sich die Zahl der Tage bei jedem Elternteil auf 65 für jedes weitere Kind, bei Alleinerziehenden auf maximal 130. Das Kinderkrankengeld beläuft sich in der Regel auf 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.

Leistungen für Eltern in Kurzarbeit

Das Kurzarbeitergeld für Eltern ist höher als das für kinderlose Beschäftigte. Es beträgt 67 Prozent des fehlenden Nettoentgelts. Regulär werden 60 Prozent gezahlt.

Wichtig für werdende Eltern in Kurzarbeit: Schwangere und stillende Frauen erhalten trotzdem die vollen Mutterschaftsleistungen. Gesetzlich Versicherte wenden sich dazu an ihre Krankenkasse, privat Versicherte und Familienversicherte an das Bundesamt für Soziale Sicherung. 

Tipp: Mit dem neuen Info-Tool für Familien  des Bundesfamilienministeriums können Eltern ermitteln, auf welche Unterstützungsleistungen sie voraussichtlich Anspruch haben.

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