
Die Restschuldversicherung übernimmt bei bestimmten Schicksalsschlägen einer Kreditnehmerin oder eines Kreditnehmers im versicherten Umfang die weiteren Kreditzahlungen oder zahlt eine vereinbarte Versicherungssumme.
Das gilt je nach Vereinbarung etwa, wenn der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin die Raten wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod selbst nicht mehr aufbringen kann.
Ab dem 2. Januar 2025 gilt neu: Verträge für Restschuldversicherungen dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags unterschrieben werden.
Das deckt die Restkreditversicherung ab
Angenommen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin schließen eine Baufinanzierung über 15 Jahre ab. Während der Laufzeit wird Ihr Partner oder Ihre Partnerin unverschuldet arbeitslos oder aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig. Ein Gehalt fällt weg. Dadurch reduziert sich das zur Verfügung stehende Einkommen Ihrer Familie. Trotzdem müssen Sie weiterhin jeden Monat Ihre Kreditraten zahlen.
In diesem Fall zahlt Ihre Restkreditversicherung gegebenenfalls im versicherten Umfang die monatliche Rate. Das gilt je nach Vertrag etwa für die Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitslosigkeit gilt normalerweise eine festgelegte maximale Anzahl an Monaten. Nach Ablauf einer Karenzzeit können Sie die Leistung auch mehrfach in Anspruch nehmen.
Alternativ können Sie sich auch nur im Rahmen des Basisschutzes absichern. Dann greift die Restkreditversicherung nur im Todesfall des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin. Sie zahlt dann die ausstehende und versicherte Kreditsumme an das Kreditinstitut zurück, um die Angehörigen zu entlasten. Die Versicherungssumme ist abhängig von der Höhe des abzusichernden Darlehens.
Das sind die Vor- und Nachteile einer Restschuldversicherung
Je nach Versicherungsumfang Zahlung der versicherten monatlichen Rate im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Rückzahlung der ausstehenden und versicherten Kreditsumme im Todesfall
Finanzieller Schutz für Sie und Ihre Familie
Oft unkomplizierter Abschluss ohne Gesundheitsprüfung
Schnelle und unbürokratische Bearbeitung im Versicherungsfall
Komplettschutz oder teilweise Absicherung möglich
Es fallen zusätzliche Kosten für die Versicherung an
Eventuell wird ihr Schutz nicht benötigt, wenn bestimmte weitere Absicherungen bereits bestehen
Normalerweise können Sie Leistungen erst nach einer sogenannten Karenzzeit in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit greift die Versicherung nicht, wenn etwas passiert
Manche Banken versuchen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer zum Abschluss zu überreden, um die eigenen Risiken zu reduzieren. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe distanzieren sich hiervon ausdrücklich: Bei uns ist der Abschluss einer Restkreditversicherung immer freiwillig
Je nach Versicherer können die abgedeckten Leistungen und Bedingungen deutlich variieren. Lesen Sie daher Ihren Versicherungsvertrag genau. Ihre Sparkasse berät Sie gern.
Wann eine Restschuldversicherung sinnvoll ist
Die Frage, für welche Kundinnen und Kunden eine Restkreditversicherung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich ist dies jedoch eine wichtige Absicherung für alle, die regelmäßige Zahlungsverpflichtungen haben und nicht oder nur unter finanziellen Einschränkungen in der Lage sind, ihre Kreditraten mit einem verminderten Einkommen zu decken.
Gerne analysiert Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr -Berater mit Ihnen, ob sich die Versicherung für Sie lohnt oder nicht: In einem persönlichen Gespräch berücksichtigen wir Ihre individuellen Lebensumstände. Dazu gehört etwa Ihre Arbeitsplatzsicherheit und inwiefern Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes über die finanziellen Mittel verfügen, die Raten für den Kredit zu übernehmen.
Darüber hinaus thematisieren wir in einem Beratungsgespräch gern auch Ihre bereits bestehenden Absicherungen: Haben Sie bereits eine Risikolebensversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Diese könnten abhängig von Ihrer individuellen Situation eine Alternative oder Ergänzung zu einer Restkreditversicherung sein. Ihr Berater oder Ihre Beraterin prüft gern, ob Ihre bereits bestehenden Versicherungen Ihren Kredit ausreichend absichern oder ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll und notwendig ist, damit Sie und Ihre Familie auch in Zukunft gut geschützt sind.
Was Sie über Abschluss und Kosten wissen sollten
Der Abschluss einer Restkreditversicherung ist immer freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die optionale Versicherung abschließen. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Ihre Entscheidung keinen Einfluss darauf hat, ob und zu welchen Konditionen Sie Ihren Kredit bei Ihrer Sparkasse erhalten.
Für Neuverträge ab dem 2. Januar 2025 gilt: Eine Restkreditversicherung darf nicht mehr zusammen mit dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Es muss mindestens eine Woche zwischen dem Kreditabschluss und dem Abschluss der Versicherung verstreichen. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor übereilten Entscheidungen geschützt werden.
Der Beitrag der Restschuldversicherung richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihres Kredits, dem Umfang der versicherten Risiken und der gewünschten Vertragslaufzeit.
Widerrufsrecht: Wenn Sie es sich doch anders überlegen
Nach Abschluss der Restkreditversicherung können Sie innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bei der Absicherung für den Todesfall gelten 30 Tage. In der Widerrufsbelehrung zu Ihrem Vertrag finden Sie dazu genaue Informationen. Wenn Sie Ihren Vertrag zur Restschuldversicherung widerrufen, hat das selbstverständlich keinerlei Auswirkungen auf Ihren Kreditvertrag. Dieser besteht weiterhin.
Das Produktinformationsblatt weist die Kosten der Versicherung für maximale Transparenz gesondert aus. Ist die Widerrufsfrist verstrichen, können Sie Ihren Vertrag jederzeit kündigen. Die geltenden Fristen finden Sie in Ihrem Vertrag.
Kein Versicherungsschutz von der Stange
Häufige Fragen zur Restschuldversicherung
Die Frage, wer eine Restkreditversicherung abschließen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich ist dies jedoch eine wichtige Absicherung für alle, die regelmäßige Zahlungsverpflichtungen haben und nicht oder nur unter finanziellen Einschränkungen in der Lage sind, ihre Kreditraten mit einem verminderten Einkommen zu decken. Voraussetzung: Sie sind nicht bereits über andere Versicherungsprodukte ausreichend abgesichert.
Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können sich im Rahmen des Komplettschutzes für den Todesfall, eine Arbeitsunfähigkeit und eine unverschuldete Arbeitslosigkeit absichern. Sie können sich aber auch im Rahmen des Basisschutzes ausschließlich gegen das Todesfallrisiko versichern.
Das hängt davon ab, welches Versicherungspaket Sie abgeschlossen haben:
- Basisschutz: Die Versicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme, um den Kredit abzuzahlen und somit die Angehörigen zu entlasten. Hier handelt es sich in der Regel um eine Einmalzahlung.
 - Komplettschutz: Die Versicherung zahlt im Todesfall (vergleiche Basisschutz) und übernimmt Ihre Kreditrate bei Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit im vereinbarten Umfang.
 
Nein, der Abschluss einer Restschuldversicherung ist immer freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die optionale Versicherung abschließen.
Nein, der Abschluss einer Restschuldversicherung ist immer freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die optionale Versicherung abschließen.
Die Dauer der Zahlung hängt gegebenenfalls vom Vertrag ab. Zudem gibt es oft eine Karenzzeit, bevor Zahlungen einsetzen. Entscheidend sind immer die individuellen Versicherungsbedingungen.


