Ein Mann, der auf einem großen Teppich kniet, trägt ein kleines Mädchen auf dem Rücken. Eine Frau sitzt in dem großen hellen Altbauzimmer auf einem Sofa daneben.

Wohnungsbauprämie

  • Regelmäßig sparen

  • Förderung erhalten

  • Wohntraum realisieren

Mit der Wohnungsbauprämie ins eigene Zuhause

Bausparen wird belohnt. Mit der Wohnungsbauprämie kommen Sie Ihrem Eigenheim ein ganzes Stück näher. Der Staat fördert damit Bausparerinnen und -sparer.

Die Vorteile auf einen Blick

Sie möchten sich die staatliche Förderung sichern?

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Wohnungsbauprämie beantragen

Regelmäßigen Zuschuss sichern

Wohneigentum ist nach wie vor eine der beliebtesten Formen fürs Alter vorzusorgen. Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie dabei, das Eigenkapital als Grundstock für die eigene Immobilie anzusparen. 

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat seit 1952 alle Menschen, die eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren wollen. Sie ist neben Darlehen und Förderung eine wichtige Komponente zur Finanzierung der eigenen vier Wände und unterstützt den Eigenkapitalaufbau. Folgende staatliche Fördermöglichkeiten sind in den letzten Jahrzehnten entstanden:

2021 stieg die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent. Zudem wurden die Einkommensgrenzen für die Prämie deutlich erhöht.

Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie

Die Prämie bekommt jeder Bausparer und jede Bausparerin ab 16 Jahren, solange das zu versteuernde Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt. Bei einem Single sind es mittlerweile 35.000 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern 70.000 Euro.

Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Sie können noch Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Ihr Bruttogehalt deutlich über den jeweiligen Grenzen liegt.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie

Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein. Gefördert werden pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren. Sie können natürlich auch mehr sparen. Darauf gibt es dann allerdings keine zusätzliche Förderung.

Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie 10 Prozent auf die im Jahr eingezahlten Beiträge. Wenn Sie zum Beispiel als alleinstehende Person 700 Euro auf den Bausparvertrag überweisen, schenkt Ihnen der Staat 70 Euro pro Jahr. Bei Paaren, die 1.400 Euro einzahlen, kommen 140 Euro vom Staat dazu.

Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen


  1. Kontoauszug und Antrag im Briefkasten
  2. Zu Beginn des Jahres bekommen Sie automatisch einen Antrag für die Wohnungsbauprämie zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse. 

  3. Formular ausgefüllt zurückschicken
  4. Diesen Antrag schicken Sie ausgefüllt zurück an Ihre Bausparkasse. Grund zur Eile besteht allerdings nicht. Sie können die Prämie zwei Jahre rückwirkend beantragen.

  5. Gutschrift auf Konto
  6. Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurde, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämie direkt auf Ihr Bausparkonto.

Wofür Sie die Wohnungsbauprämie nutzen können

Ihr gefördertes Sparguthaben sollen Sie – so will es der Staat – für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ ausgeben. Sie können damit zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen. Alternativ sanieren oder modernisieren Sie mit diesem Geld Ihr bestehendes Eigenheim. Eine schicke Küche oder ein neuer Fußboden sind auch drin.

Setzen Sie Ihr Guthaben nicht rund um eine Immobilie ein, müssen Sie die Wohnungsbauprämie an den Staat zurückzahlen. Einzige Ausnahme: Sparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, können einmalig nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben verfügen. Dabei ist die Wohnungsbauprämie auf die letzten sieben Sparjahre beschränkt.

Interview mit

Maik Jekabsons

Vorstandsmitglied der LBS Nord

Herr Jekabsons, was sind die Voraussetzungen für die Wohnungsbaurämie und wer erhält sie?

Die Wohnungsbauprämie fördert all diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Dieser staatliche Zuschuss zu einem Bausparvertrag muss nicht zurückgezahlt werden. Grundsätzlich kann jeder die Förderung bekommen, der mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist.

Dabei darf das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen sowie die Prämie selbst wurden 2021 deutlich angehoben. Damit profitieren  wesentlich mehr Menschen von der verbesserten Wohnungsbauprämie. Konkret bedeutet dies, dass  jeder einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen kann, der über ein jährlich zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 35.000 Euro verfügt. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern liegt die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie doppelt so hoch – also bei höchstens 70.000 Euro.

Was hierbei oft übersehen wird: Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf häufig sogar noch weit darüber liegen. Denn um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden zum Beispiel bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge abgezogen.

Ein weiteres Förderkriterium ist die Höhe der jährlichen Sparrate: So müssen in den zu fördernden Bausparvertrag mindestens 50 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Der Vertrag muss außerdem über eine Dauer von mindestens sieben Jahren laufen.

Von welchen Faktoren hängt die Wohnungsbauprämie ab?

Ob jemand die Wohnungsbauprämie erhält, ist vor allem von seinen finanziellen Voraussetzungen, also von seiner Einkommenssituation abhängig. Aber nicht nur davon: Wer künftig die Wohnungsbauprämie voll ausnutzen möchte, sollte 700 Euro beziehungsweise als verheiratete Person 1.400 Euro in seinen Bausparvertrag einzahlen. So bekommt sie 10 Prozent auf diesen maximal geförderten Sparbeitrag als Wohnungsbauprämie vom Staat geschenkt. Das sind 70 Euro beziehungsweise 140 Euro im Jahr. Somit ist auch die eigene Sparaktivität ein wesentlicher Faktor für die Höhe der Wohnungsbauprämie, die ich erhalte.

Ist mein Bausparguthaben immer zweckgebunden? Bekomme ich die Prämie auch, wenn ich das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwende?

Die Wohnungsbauprämie soll möglichst vielen Menschen selbstgenutztes Wohneigentum ermöglichen. Sie fördert als Zuschuss zum Bausparvertrag also jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchte. Somit ist die Förderung ab dem 25. Lebensjahr zweckgebunden und kann nur dann beansprucht werden, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird. Sparer verstehen das: Wohneigentum wird auch seit den Erfahrungen der Coronakrise als Ort der persönlichen Entfaltung – und nicht zuletzt als Säule der eigenen Altersvorsorge – sehr geschätzt. Und bei weiter steigenden Preisen am Immobilienmarkt kommt jede Form der Förderung gerade recht.

Welche Förderbausteine lohnen sich neben der Wohnungsbauprämie noch?

Selbstverständlich alle, auf die der Sparer einen Anspruch hat, wenn er die Fördervoraussetzungen erfüllt. Dazu zählen die Arbeitnehmersparzulage, die vermögenswirksamen Leistungen und nicht zuletzt die weiter bestehende Riester-Förderung, die ja auch auf Bausparverträge gewährt wird. Alle diese Förderbausteine lassen sich im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag zur Wohneigentumsfinanzierung nutzen. Wer zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen erhält, aber die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, kann für die vermögenswirksamen Leistungen auch die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine Doppelförderung ist dabei allerdings ausgeschlossen.

Wann lohnt es sich, mit einem Bausparvertrag anzufangen?

Kurz gesagt: Immer – und so früh wie möglich. Denn Menschen, die mit einem Bausparvertrag Eigenkapital für den späteren Wohneigentumserwerb angespart haben, werden deutlich früher Eigentümer einer Immobilie als nicht bausparende Finanzierer. Auch in Zeiten niedriger Zinsen lohnt sich ein Bausparvertrag, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen kann der Bausparer neben dem sicher angesparten Guthaben von erheblichen Förderbeträgen, wie der Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage sowie Wohn-Riester-Zulagen, profitieren. Damit wird die Eigenkapitalbildung so umfassend unterstützt wie bei keinem anderen Finanzprodukt. Zum anderen erhält man die Möglichkeit, von den derzeit niedrigen Zinsen für Immobilienkredite am Markt zu profitieren. Denn die Finanzierung wird insgesamt deutlich günstiger, wenn die Bausparmittel als Eigenkapital eingebracht werden und weniger Fremdkapital erforderlich ist.

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Häufige Fragen und Antworten zur Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung und zählt zu den klassischen Unterstützungsmaßnahmen beim Weg in die eigenen vier Wände. Das besondere an der Prämie: Der staatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Er gilt als Zuschuss zum Bausparvertrag und fördert jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchte. Die Förderung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist individuell, denn sie berechnet sich prozentual nach den jährlich geleisteten Zahlungen in Ihren Bausparvertrag. Je mehr Geld sie angespart haben, umso mehr Geld gibt es auf Antrag vom Staat, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

2021 erhöhte sich der Fördersatz auf 10 Prozent. Entsprechend erhalten Singles 70 Euro für 700 Euro jährliche Sparleistung, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften sind es maximal 140 Euro bei einer Sparleistung von 1.400 Euro im Jahr.

In der Regel senden die Bausparkassen Ihren Versicherten am Anfang des Jahres den Antrag auf Wohnungsbauprämie automatisch mit der jährlichen Abrechnung zu. Sofern dies nicht geschieht, müssen Sie sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und einen Antrag anfordern. Das Dokument gilt immer für das Jahr zuvor. Dieses Formular müssen Antragsteller ausfüllen und bei der Bausparkasse einreichen.

Bausparkunden können die Wohnungsbauprämie maximal zwei Jahre rückwirkend beantragen.

Sie müssen den Antrag auf die Prämie jedes Jahr erneut einreichen. Es reicht nicht aus, nach Ablauf des ersten Bausparjahrs einen Antrag auszufüllen. Wer die jährliche Förderung erhalten möchte, muss sie Jahr für Jahr erneut anfordern.

Eine Doppelförderung ist in der Regel ausgeschlossen. Wird für die vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmerzulage beantragt, kann dafür nicht auch die Wohnungsbauprämie beantragt werden. Durch die höher liegenden Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie kommt es häufiger vor, dass dem Bausparer zwar die Arbeitnehmerzulage nicht zusteht, sehr wohl aber die Wohnungsbauprämie. In diesem Fall ist er berechtigt, für seine vermögenswirksamen Leistungen die Wohnungsbauprämie zu beantragen.

Sie erhalten die Wohnungsbauprämie dann, wenn das über den Bausparvertrag angesammelte Geld mitsamt der Förderung wohnwirtschaftlich verwendet wird. Also für den Bau, den Erwerb oder die Renovierung von Wohneigentum. Wenn Sie diese Zweckbindung missachten, riskieren Sie die Rückzahlung der Förderung.

Sie müssen folgende Nachweise einbringen, damit die Wohnungsbauprämie auch in vollem Umfang bei Ihnen ankommt:

  1. Nachweis über wohnwirtschaftliche Verwendung des Geldes
  2. Jährliche Beantragung der Förderung
  3. Keine Abtretung von Ansprüchen aus dem Bausparvertrag an Dritte

Sie bekommen die Wohnungsbauprämie nicht direkt ausgezahlt. Nur so kann die wohnwirtschaftliche Verwendung des Geldes sichergestellt werden. Die Bausparkassen schreiben vielmehr jährlich die Prämie, bei entsprechender Beantragung vom Staat, dem Bausparvertrag gut. Dabei wird die gutgeschriebene Wohnungsbauprämie auf dem jährlich verschickten Kontoauszug unter einem eigenen Posten aufgeführt.

Sie möchten die Wohnungsbauprämie beantragen? Wir unterstützen Sie gern.

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