Pfändungsschutzkonto

Schutz vor Kontopfändung mit P-Konto

Wer hohe Schulden hat und diese nicht mehr zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotzdem bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) umwandeln.

Pfändungsschutzkonto
Gehalt vor Pfändung schützen
Pfändungsschutzkonto
Girokonto wird zu P-Konto
Pfändungsschutzkonto
Konto (fast) wie gewohnt nutzen

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Mit einem P-Konto das eigene Gehalt vor Pfändung sichern
  • 1.330,16 Euro monatlich für die eigene Grundsicherung behalten
  • Girokonto bei Ihrer Sparkasse in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen
  • P-Konto (fast) so nutzen wie das Girokonto

Sie möchten Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen?


Schuldner, die Ihre Ausstände nicht begleichen können (berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift), laufen Gefahr, dass Gläubiger Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dann wird das Einkommen gepfändet, um die Schulden zu begleichen. Aber wie sollen dann weiterhin beispielweise die Miete gezahlt oder Lebensmittel gekauft werden?

Wer sein Gehalt – oder besser: einen Teil davon – vor der Pfändung sichern möchte, sollte sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Damit bleibt Einkommen bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze verschont. 

Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.330,16 Euro. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 ZPO ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1.339,99 Euro pfändungsgeschützt. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Sie Unterhalt zahlen müssen. Mehr Informationen finden Sie in der offiziellen Pfändungstabelle. 

Die Besonderheiten eines Pfändungsschutzkontos

Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss sich den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang als Bargeld auszahlen lassen, sondern kann das Girokonto normal in diesem Rahmen nutzen. Das heißt: Sie können mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) in Geschäften einkaufen oder damit im Ausland Geld abheben (Bargeldauszahlung). 

Ist der Grundfreibetrag aufgebraucht, ist es jedoch nicht möglich, auch weiterhin auf Ihr Konto zuzugreifen. Auch nicht, wenn weiterhin Guthaben auf dem Konto ist. Dafür ist es jedoch möglich, nicht genutzte Freibeträge vom Vormonat mit in den neuen Monat zu übernehmen.

Beispiel: Sie haben im Mai lediglich 1.000 Euro Ihres Grundfreibetrags genutzt. Dann stehen Ihnen im Juni 330,16 Euro mehr, also 1.330,16 Euro + 330,16 Euro zur Verfügung.

Für ein Pfändungsschutzkonto gilt außerdem: Weiteres Verschulden ist nicht möglich. Das Konto kann also nicht überzogen werden. Der pfändungsfreie Grundbetrag kann somit nur dann ausgeschöpft werden, wenn dieser auch auf dem Konto ist. Wer sein Konto überzieht, muss es zuerst ausgleichen, um das eigene Existenzminimum wieder zu schützen.

Girokonto in P-Konto umwandeln

Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag bei einer Sparkasse oder einer Bank kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Umwandlung muss dann innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Der Grundfreibetrag wird automatisch gemäß der aktuellen Pfändungstabelle eingestellt. Sollten Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (z. B. wegen Unterhaltsverpflichtungen), müssen Sie Ihrer Sparkasse die entsprechenden Nachweise hierfür erbringen. Dazu benötigt man in der Regel eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder von der Schuldnerberatung.

Wenn Sie Ihr P-Konto wieder in ein Girokonto umwandeln möchten, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre Sparkasse vor Ort zu wenden. 

Kosten für ein Pfändungsschutzkonto

Ein P-Konto ist nicht kostenlos. Genau wie für Girokonten zahlen Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber dafür Gebühren. Diese dürfen jedoch nicht höher sein als die Kosten für gewöhnliche Konten.

Wie hoch die Gebühren für ein P-Konto bei Ihrer Sparkasse oder Bank sind, erfahren Sie bei Ihrem Institut vor Ort.

Wann sich ein P-Konto nicht empfiehlt

Verschuldete haben oft keine andere Wahl als ein P-Konto zu nutzen. Ohne Pfändung und mit schwarzen Zahlen ist ein Pfändungsschutzkonto – zum Beispiel präventiv – jedoch nicht zu empfehlen. Es sind weiterhin Kontogebühren zu zahlen, zudem sind die Funktionen eingeschränkt. 

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Fragen & Antworten zum P-Konto

Ein Girokonto ist das Standardmodell aller Kontomodelle, das nahezu jeder volljährige Bürger besitzt. Ein P-Konto wiederum schützt im Falle einer Kontopfändung einen bestimmten Betrag Ihres Gehalts, so dass Sie weiterhin in der Lage sind, beispielsweise Ihre Miete oder für Lebensmittel zu bezahlen.

Ein P-Konto können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragen. Jedes Girokonto kann, sofern es auf eine einzelne Person läuft, in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.

Die Freigrenze richtet sich nach der offiziellen Pfändungstabelle, die alle zwei Jahre angepasst wird. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.330,16 Euro monatlich. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 ZPO ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1.339,99 Euro pfändungsgeschützt. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 500,62 Euro für die erste und um jeweils weitere 278,90 Euro für die zweite bis fünfte Person.

Die Pfändungsfreigrenze wird alle zwei Jahre angepasst, in der Regel wird der Freibetrag erhöht. Die letzte Anpassung gab es am 1. Juli 2022. Dort erhöhte sich der unpfändbare Grundbetrag um  6,19 Prozent auf 1.330,16 Euro. Mehr Informationen finden Sie in der offiziellen Pfändungstabelle.

Einkommen bis zu 1.330,16 Euro monatlich, das auf ein P-Konto eingezahlt wird, kann nicht gepfändet werden. Bei Unterhaltspflichten ist dieser Betrag sogar noch höher. Alles, was darüber hinausgeht, kann gepfändet werden.

Einkommen bis zu einer Pfändungsfreigrenze von 1.330,16 Euro im Monat ist pfändungsfrei. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 ZPO ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1.339,99 Euro pfändungsgeschützt. Sind Sie unterhaltspflichtig, erhöht sich der Betrag um monatlich 500,62 Euro für die erste und um jeweils weitere 278,90 Euro für die zweite bis fünfte Person.


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