Lächelnde Frau applaudiert während eines Seminars. Sie sitzt zwischen anderen Teilnehmern. Alle tragen Business-Kleidung.

Wie viel Einfluss hat mein Geld?

Aktionärs- und Hauptversammlungen
Als Anlegerin oder Anleger in Aktien zu investieren, bedeutet nicht nur, mit der Chance auf Rendite Vermögen aufzubauen. Es bedeutet auch, ein Unternehmen mitzubesitzen und damit Einfluss auf die Unternehmensentwicklung nehmen zu können. Doch: Im Gegensatz zu Anlegerinnen und Anlegern können sich Fondsgesellschaften mehr Gehör bei den großen börsennotierten Unternehmen verschaffen und zum Beispiel eine nachhaltigere Unternehmensausrichtung einfordern.

Das Wichtigste in Kürze:

Interessensvertreter mit Verantwortung

Fondsgesellschaften managen nicht nur Anlageprodukte – sie verstehen sich auch als Interessensvertretung der Anlegerinnen und Anleger. Dabei steht besonders die sogenannte Corporate Governance eines Unternehmens im Fokus. Denn aus Sicht der Fondsgesellschaften ist eine gute Unternehmensführung der Schlüssel zu langfristigem Erfolg und einer nachhaltigen Wertsteigerung von Investments.

In der Verantwortung der Fondsgesellschaften liegt es auch, den Aktiengesellschaften gegenüber für die Aktionärsrechte einzustehen. Für eine der größten Fondsgesellschaften Deutschlands, die Deka, bedeutet das zum Beispiel, die Stimmrechte ihrer Anlegerinnen und Anlegern bei den Hauptversammlungen von Aktiengesellschafen aktiv zu vertreten.

Was passiert auf einer Hauptversammlung?

Jährliche Hauptversammlungen sind wichtige Veranstaltungen für Aktionärinnen und Aktionäre. Auch für Fondsgesellschaften, die die Interessen ihrer Anlegerinnen und Anleger dort vertreten, sind die Termine wichtige Weichensteller. Vor Ort werden Fragen gestellt, über wichtige Entscheidungen für die zukünftige Unternehmensentwicklung abgestimmt – und, wenn nötig, in Form von Kritik Druck auf die Unternehmen ausgeübt.

Hauptversammlungen finden in der Regel einmal im Jahr, meist zwischen April und Juni statt – vor Corona traditionell in einer großen Halle, seither auch online oder hybrid. Der Vorstand der Aktiengesellschaft lädt Aktionärinnen und Aktionäre schriftlich dazu ein. Diese müssen allerdings nachweisen, dass sie stimmberechtigt sind, bevor sie Ihre Eintrittskarte und ihre Stimmkarte erhalten. Übrigens müssen sie nicht persönlich erscheinen – sie können sich zum Beispiel von einer Bekannten oder einem Bekannten vertreten lassen. Auch können sie Ihr Stimmrecht unter anderem auf die Bank übertragen, bei der sie Ihr Depot führen.

Wichtig: Besitzen Anlegerinnen und Anleger Anteile an einem Fonds, überträgt sich ihr Stimmrecht für die Hauptversammlung der betreffenden Aktiengesellschaften automatisch auf die Fondsgesellschaft. Diese übt Ihr Stimmrecht für sie aus.

Wer nimmt an Hauptversammlungen teil?

Neben den Aktionärinnen und Aktionären oder deren Vertreterinnen und Vertretern sind bei Hauptversammlungen sowohl der gesamte Vorstand der gastgebenden Unternehmen als auch die Aufsichtsratsmitglieder anwesend. Auch Fondsgesellschaften wie die Deka sind anwesend, um die Interessen ihrer Anlegerinnen und Anleger zu vertreten. Oftmals sind auch Journalistinnen und Journalisten vor Ort, um über die neuesten Unternehmensentwicklungen zu berichten.

Moderiert wird die Hauptversammlung von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Dazu ist eine Notarin oder ein Notar anwesend, um die Einhaltung von rechtlichen Regelungen zu gewährleisten. Letztere sind außerdem dafür zuständig, Protokoll zu führen und dieses am Ende der Veranstaltung zu beurkunden.

Ablauf einer Hauptversammlung

Die Tagesordnung einer Hauptversammlung steht im Voraus fest und kann in der Regel bereits drei Wochen vor dem Termin eingesehen werden. Nach Eintreffen aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden am Tag der Hauptversammlung werden die einzelnen Tagesordnungspunkte durchgegangen. Die Erörterung der aktuellen Wirtschaftslage des Unternehmens gehört in der Regel ebenso dazu wie die Vorstellung des Jahresabschlusses und anstehende Wahlen.

Ganz wichtig aus Sicht der Aktionärinnen und Aktionäre: die Abstimmung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Hier geht es darum, der Unternehmensführung das Vertrauen auszusprechen – oder zu entziehen. Dabei zählt nicht nur der aktuelle wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens, sondern auch die strategische Ausrichtung. Besonders beim Thema Nachhaltigkeit lassen sich hier für die Zukunft wichtige Weichen stellen. Größere Anteilseigner wie die Deka nutzen Hauptversammlungen dazu, im Interesse Ihrer Anlegerinnen und Anleger das Wort zu ergreifen, gezielte Fragen zur nachhaltigen Unternehmensführung zu stellen und in längeren Redebeiträgen, wenn nötig, Druck auf das Management auszuüben.

Positiver Einfluss von Fondsgesellschaften auf die Unternehmensentwicklung

Wenn Anteilseigner ihren Einfluss geltend machen, kann das einen positiven Einfluss auf die Unternehmensentwicklung haben. Ein Beispiel dafür ist das Unternehmen Siemens. Nicht zuletzt aufgrund der Kritik der Fondsgesellschaften veränderte sich der Konzern und investierte stärker in Zukunftsthemen.

Expertengespräch mit

Ingo Speich

Leiter Nachhaltigkeit und Corporate Governance, Deka Investment
Als große Anteilseigner haben wir Einfluss auf die Unternehmen, in die wir investieren.
Ingo Speich

Herr Speich, als Leiter Nachhaltigkeit & Corporate Governance haben Sie schon unzählige Hauptversammlungen erlebt. Was genau machen Sie dort eigentlich?

Wir achten darauf, dass Unternehmen Entscheidungen treffen, die im Interesse unserer Anlegerinnen und Anleger sind – und auf das Ziel einer langfristigen Wertsteigerung einzahlen. Das Thema Nachhaltigkeit ist ein gutes Beispiel. Uns als Fondsgesellschaft ist wichtig, dass Unternehmen zukunftsfest aufgestellt sind und Nachhaltigkeit frühzeitig in ihre Entscheidungsprozesse integriert haben. Wenn unserer Meinung nach Verbesserung besteht, können durch die Hauptversammlung unsere Punkte dem gesamten Vorstand und Aufsichtsrat und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das löst zusätzlichen Handlungsdruck aus. Deshalb nehmen wir im Jahr an rund 300 Hauptversammlungen von Aktienunternehmen teil.

Können Anlegerinnen und Anleger das nicht selbst machen?

Wenn sie Aktien halten, können Anlegerinnen und Anleger das natürlich selbst machen – und sollten dies auch tun. Wer dagegen in Fonds anlegt, überträgt sein Stimmrecht automatisch auf die Fondsgesellschaft. Wir als Deka vertreten auf Hauptversammlungen entsprechend viele Anlegerinnen und Anleger und haben damit auch eine lautere Stimme. Wir analysieren die Unternehmen vorab und leiten öffentliche Forderungen ab, wenn nötig. Das machen wir allerdings nicht nur auf Hauptversammlungen; wir führen im Jahr rund 2.000 Gespräche mit den Führungsgremien zahlreicher Unternehmen – und das für ein weltweites Anlageuniversum. So üben wir ganz bewusst Druck auf die Unternehmen aus.

Gibt es manchmal Ärger mit den Unternehmen?

Sicher gibt es auch mal Reibung – das darf aber auch so sein. Als Fondsgesellschaft tragen wir in erster Linie Sorge dafür, dass sich die Anlageergebnisse unserer Fondsanlegerinnen und Fondsanleger verbessern. Daraus ergeben sich für uns gewisse Rechte. Sehen wir zum Beispiel Handlungsbedarf bei der Führung eines Unternehmens, werden wir laut. Werden unsere Erwartungen in Sachen Umweltstandards nicht erfüllt oder sind Risiken nicht richtig bewertet, üben wir Kritik. Mittlerweile wissen die Unternehmen: Als Fondsgesellschaft ist Langfristigkeit unser oberstes Gebot.

Warum Langfristigkeit? Geht es nicht um Rendite?

Diese Aspekte gehen Hand in Hand. Die beste Chance auf Rendite haben Anlegerinnen und Anleger dann, wenn sich die Fonds, in die sie investieren, langfristig gut entwickeln. Dazu müssen Unternehmen aber für die Bewältigung ihrer Zukunftsthemen richtig aufgestellt sein. Als große Anteilseigner haben wir Einfluss auf die Unternehmen, in die wir investieren. Gerade auf Hauptversammlungen machen wir diesen Einfluss im Sinne unserer Anlegerinnen und Anleger geltend.

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