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Älterer Mann in einer Druckerei. Er lehnt mit verschränkten Armen an einer Maschine und schaut aus dem Fenster.

Flexirente: So funktioniert der Ruhestand nach Wahl

Früher in Rente oder später?
Nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich vorstellen, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Einige wollen früher in Rente gehen, andere wollen länger arbeiten und ihre Rente aufstocken. Durch die Flexirente haben Sie die Wahl.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bis 2031 wird die Altersgrenze, ab der Sie ohne Abzüge eine gesetzliche Altersrente bekommen können, schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

  • Wer vor Erreichen dieser Altersgrenze in Altersrente geht, muss oft Rentenabzüge in Kauf nehmen. Wer länger arbeitet, erhält pro Monat einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.

  • Seit 1. Januar 2026 können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat lohnsteuerfrei dazuverdienen.

Definition: Was ist die Flexirente?

Die Flexirente (auch: flexible Rente oder Flexi-Rente) ist kein einzelnes „Produkt“, sondern ein Baukasten aus verschiedenen Regeln. Damit können Sie Ihren Rentenstart flexibler gestalten: früher, später oder stufenweise. So ermöglicht es die Flexirente, …

  • den Rentenbeginn vorzuziehen
  • oder aufzuschieben und dafür mehr Rente zu erhalten,
  • durch freiwillige Sonderzahlungen Rentenabschläge auszugleichen,
  • Rente und Arbeit zu kombinieren beziehungsweise neben der Rente noch Geld – beispielsweise durch Teilzeitarbeit oder einen Minijob – hinzuzuverdienen.
Lassen Sie sich bei Ihrer Sparkasse zur Altersvorsorge beraten.

Mögliche Vor- und Nachteile der Flexirente auf einen Blick

Vorteile

  • Flexibler Rentenstart: Die Rente kann früher, später oder stufenweise begonnen werden. Damit passt sie sich der Lebenslage, der Gesundheit, der Familie oder dem Job an.

  • Teilrente möglich: Der Rentenbezug lässt sich stufenweise gestalten. Sie können also beispielsweise auch zu 50 Prozent in Rente gehen.

  • Arbeit und Rente kombinierbar: Sie können Altersrente beziehen und trotzdem parallel weiterarbeiten.

  • Mehr Rente durch späteren Beginn: Wer den Rentenstart aufschiebt, kann die spätere Rente erhöhen (durch Zuschläge und zusätzliche Beitragszeiten).

  • Finanzielle Stabilität: Eine Kombination aus Einkommen und Rente kann den Übergang in die Rente finanziell einfacher gestalten.

Nachteile

  • Abschläge bei frühem Rentenbeginn: Bei der vorgezogenen Altersrente kommt es oft zu Abschlägen. Abschlagsfrei ist sie nur in bestimmten Fällen, etwa bei 45 Versicherungsjahren ab der jeweiligen Altersgrenze (variiert nach Jahrgang).

  • Steuerliche Effekte: Mehr Gesamteinkommen kann zu einer höheren Einkommensteuerbelastung führen. Die Aktivrente kann die Steuerbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch verringern, weil bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn monatlich steuerfrei bleiben. Mehr dazu siehe unten.

  • Abgaben bleiben relevant: Trotz Rentenbezug können je nach Flexirenten-Konstellation weiter Beiträge anfallen, etwa für die Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Planungsrisiko: Änderungen in Bezug auf die Arbeitszeit, Gesundheit oder den Arbeitgeber können die geplante Strategie verschieben, etwa wenn Weiterarbeiten doch nicht klappt.

Voraussetzungen: Wer kann die Flexirente nutzen?

Grundsätzlich können alle ihren Ruhestand flexibler ausgestalten, die Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie können die Altersrente frühestens erhalten, wenn Sie das Mindestalter für eine Frührente erreicht haben. Abhängig von der Rentenart und dem Geburtsjahr geht das frühestens mit 63 Jahren. Ausnahme: Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ein früherer Beginn ab 62 mit Abschlägen möglich.
  • Wenn Sie eine Frührente anpeilen, müssen Sie außerdem über mindestens 35 Versicherungsjahre für die „Altersrente für langjährig Versicherte“ (mit Abschlägen) verfügen. Oder Sie haben mindestens 45 Versicherungsjahre für eine abschlagsfreie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.
  • Unabhängig davon, wann Sie in Rente gehen wollen: Für eine gesetzliche Altersrente brauchen Sie in der Rentenversicherung Versicherungszeiten im Umfang von mindestens 5 Jahren (sogenannte Wartezeit). Neben Beitragszeiten während einer Berufstätigkeit zählen dazu unter Umständen auch Zeiten der Kindererziehung und Zeiten, in denen Sie nahe Angehörige gepflegt haben.
  • Sie müssen die gesetzliche Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Regelaltersgrenze: Ab wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen?

Um von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente zu bekommen, müssen Sie also ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben und eine bestimmte Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Das Renteneintrittsalter für die Rente ohne Abschläge (sogenannte Regelaltersrente) zeigt die nachfolgende Tabelle.

Für diese Rente beträgt die minimale Versicherungszeit 5 Jahre. Sie müssen also das jeweilige Alter aus der Tabelle erreicht und 5 Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört haben, um in Regelaltersrente gehen zu können. Dann gilt: Von Ihrer Rente wird nichts abgezogen, also keine Abschläge.

Flexirente mit 63 ohne Abzüge – heute nicht mehr möglich

Wer mindestens 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen konnte, konnte bereits mit 63 Jahren in Altersrente gehen und die volle Rentenzahlung erhalten. Für diese Wahl hat sich der Begriff „Rente mit 63“ durchgesetzt. Diese gab es jedoch nur für Personen, die vor 1953 geboren sind.

Langzeitversicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren können weiterhin ohne Abzüge früher in Rente gehen: jedoch nicht mehr mit 63 Jahren. Für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, gilt eine schrittweise Anhebung des Rentenalters (vergleiche folgende Tabelle). Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie bei 45 Versicherungsjahren erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Geburtsjahr spielt also eine wichtige Rolle für die abschlagsfreie Rente .

Flexirente nach 35 Versicherungsjahren – mit Abzügen möglich

Wer keine 45 Jahre lang, jedoch mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann ebenfalls eine vorgezogene Altersrente beziehen. Dabei gibt es jedoch eine Einschränkung: Sie müssen dauerhaft Rentenabschläge in Kauf nehmen. Ihre Rentenzahlung fällt also geringer aus.

Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat, den Sie früher in Rente gehen als Ihr Renteneintrittsalter für die Regelaltersgrenze. Sie gelten für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Das bedeutet: Wenn Sie ein Jahr vor Erreichen des Renteneintrittsalters Ihrer Regelaltersrente in Ruhestand gehen, beträgt der Abzug bei Ihrer Rente 0,3 x 12 = 3,6 Prozent. Die maximale Abschlagshöhe ist jedoch auf 14,4 Prozent festgelegt.

Wer hingegen nach dem regulären Rentenalter weiterarbeitet, kann seine Rente spürbar erhöhen. Für jeden Monat ohne Rentenbezug erhalten Sie einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Außerdem steigt die Rente auch durch die Beiträge, die Sie mit Ihrem Einkommen länger zahlen.

Rente und Arbeit: Wie viel darf ich bei der Flexirente hinzuverdienen?

Es sollte also wohlüberlegt sein, ob Sie sich lieber früher oder später in die Rente verabschieden. Und es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Rente beziehen und sich dennoch nicht verabschieden. Seit 2023 dürfen Altersrentnerinnen und Altersrentner unbegrenzt zu ihrer gesetzlichen Rente hinzuverdienen. Hinzuverdienste sind für viele Menschen ein Anreiz, neben der Rente zu arbeiten – unabhängig davon, ob sie mehr finanziellen Spielraum haben möchten oder aus Freude an der Arbeit aktiv bleiben wollen.

Neu ist seit Januar 2026 die sogenannte Aktivrente: Beschäftigte können damit nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat lohnsteuerfrei dazuverdienen. Das hat gegebenenfalls keine Auswirkungen auf die Höhe der Rentenauszahlung. Jedoch gilt der Steuerfreibetrag der Aktivrente ausschließlich für Einkommen aus nichtselbstständiger Beschäftigung. Er gilt also für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter angestellt tätig sind. Ausgenommen sind außerdem Minijobs.

Zusammenfassung: 3 wichtige Optionen bei der Flexirente

  1. Mit 50 Jahren: Sonderzahlungen möglich

    Ab dem 50. Lebensjahr können Sie Sonderzahlungen leisten, um spätere Abschläge auf eine vorgezogene Altersrente zu vermeiden. Die Höhe der notwendigen Zahlungen wird von der Deutschen Rentenversicherung mit einer speziellen Rentenauskunft individuell berechnet.

  2. Ab 63 Jahren: Vorgezogene Altersrente mit Hinzuverdienst

    Ab 63 Jahren können Personen mit mindestens 35 Versicherungsjahren eine vorgezogene Altersrente beziehen. Allerdings gibt es dauerhafte Rentenabschläge von 0,3 Prozent pro Monat für den vorzeitigen Rentenbeginn. Es sei denn, Sie kommen sogar auf 45 Versicherungsjahre. Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, sodass Sie unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen können.

  3. Mit 67 Jahren: Länger arbeiten und Zuschläge erhalten

    Wenn Sie nach Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente weiterarbeiten, bekommen Sie Rentenzuschläge: Für jeden Monat über die Altersgrenze hinaus gibt es einen Bonus von 0,5 Prozent. Wenn Sie die Rente beispielsweise um ein Jahr hinausschieben, erhalten Sie also einen Zuschlag von 6 Prozent. Weiterer Vorteil: Zusätzlich erhöht sich Ihre Rente durch Ihre weiterhin laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr zahlen.

Vermögensaufbau
So sorgen Sie vor

Früh in Rente gehen – ein Wunsch von vielen. Doch selbst Langzeitversicherte mit 45 Versicherungsjahren müssen oft mit kleinen Renten auskommen. Privat vorzusorgen ist daher unbedingt notwendig. Je früher Sie anfangen, desto besser. Denn wer rechtzeitig und kontinuierlich sein Vermögen aufbaut und optimiert, kann viel mehr aus seinem Geld machen. Vor allem in Zeiten von niedrigen Zinsen und unsicheren Marktentwicklungen brauchen Sie dafür eine geeignete Geldanlage. Was für Sie die individuell passende Lösung ist? Sprechen Sie darüber am besten mit Ihrer Sparkassen-Beraterin oder Ihrem Sparkassen-Berater. Wir sind gern für Sie da.

So beantragen Sie Ihre Flexirente

Sie können den Antrag für eine Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung online stellen oder auch handschriftlich zu Hause ausfüllen und mit der Post schicken. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Sie gern bei der Antragsstellung und informiert Sie über die notwendigen Unterlagen und Schritte.

Packen Sie Ihre Altersvorsorge an!

Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Fragen zur Flexirente und Altersvorsorge persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen und Antworten zur Flexirente

  1. Die Flexirente ist ein Baukasten mit verschiedenen Möglichkeiten, mit denen Sie den Übergang in Ihre Altersrente flexibler gestalten können – früher, später oder schrittweise. Sie können Rente und Arbeit dabei auch kombinieren, zum Beispiel indem Sie eine Teilrente beziehen und weiter in Teilzeit arbeiten.

    Seit 2023 gibt es bei Altersrenten praktisch keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer den Rentenbeginn jedoch hinausschiebt, bekommt für jeden Monat später einen Zuschlag und kann durch weitere Beitragszeiten zusätzlich Rentenansprüche aufbauen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Rentenart, den Versicherungszeiten und dem gewünschten Rentenbeginn ab.

  2. Die Flexirente können grundsätzlich alle nutzen, die eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen können oder bereits beziehen. Sie gilt sowohl für Menschen, die eine vorgezogene Altersrente (vor der Regelaltersgrenze) in Anspruch nehmen, als auch für diejenigen, die ab Regelaltersgrenze oder später in Rente gehen.

    Welche Möglichkeiten bestehen, hängt unter anderem von der Anzahl der Versicherungsjahre ab. Auch Teilrente ist möglich, sodass etwa Arbeit und Rente schrittweise kombiniert werden können.

  3. Die Flexirente bietet mehr Optionen und gibt Ihnen die Freiheit, den Ruhestand nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten:

    • So kann sie den Übergang vom Beruf in den Ruhestand leichter machen. Sie ermöglicht es, vor dem Eintritt in den Ruhestand die Arbeitsstunden zu reduzieren, sich langsam an den ruhigeren Alltag zu gewöhnen und dennoch mehr Geld zur Verfügung zu haben, als es im Ruhestand der Fall sein wird.
    • Außerdem sollen Menschen ermutigt werden, auch nach Erreichen des Rentenalters weiterzuarbeiten. Dies sichert das Fachkräfteangebot.

    Vorteil für die Berechtigten: Sie können entscheiden, ob sie ihre Rentenansprüche durch weitere Beitragszahlungen erhöhen. Dadurch kann die finanzielle Situation im Alter verbessert werden.

  4. Die Flexirente trat am 1. Juli 2017 in Kraft.

  5. Die Altersrente sollten Sie normalerweise mindestens 3 Monate vor Renteneintritt beantragen. In komplizierteren Fällen sind mindestens 6 Monate vor Renteneintritt ratsam. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie im Ausland gearbeitet haben oder unter das sogenannte Fremdrentengesetz fallen.

  6. Der Arbeitgeber kann Ihnen nicht verbieten, eine Altersrente zu beantragen oder zu beziehen. Das ist Ihre Entscheidung. Er kann aber arbeitsrechtlich beeinflussen, ob und wie das Arbeitsverhältnis weiterläuft: Endet der Vertrag mit Erreichen der Regelaltersgrenze, läuft er ohne weitere Vereinbarung aus. Eine Weiterbeschäftigung darüber hinaus klappt dann nur im Einvernehmen. Auch wenn Sie die Flexirente nutzen möchten, muss der Arbeitgeber keinen neuen Vertrag beziehungsweise keine Verlängerung unterschreiben. Wenn Sie im Zuge der Flexirente Stunden reduzieren wollen, kann möglicherweise ein Anspruch aus dem Teilzeitrecht bestehen.

  7. Die Teilrente ist eine konkrete Rentenform: Sie beziehen nur einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Vollrente, zum Beispiel 30, 50 oder 80 Prozent. Dementsprechend arbeiten Sie in reduziertem Umfang neben der Rente weiter. Dadurch können Sie stufenweise in Rente gehen.

    Die Flexirente ist das Gesamtkonzept, mit dem der Übergang in den Ruhestand flexibler gestaltet wird. Das kann beinhalten, dass Sie früher oder später in Rente gehen, Rente und Arbeit kombinieren und Rentenansprüche durch Weiterarbeiten erhöhen. Die Teilrente ist daher ein Baustein der Flexirente.

  8. Altersrentnerinnen und Altersrentner dürfen mittlerweile unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die zuvor geltende Hinzuverdienstgrenze wurde aufgehoben.

  9. Neu ab 1. Januar 2026: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeitet, kann über die Aktivrente monatlich bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn steuerfrei verdienen. Das kann Flexirente-Konstellationen, die Arbeit und Rente kombinieren, deutlich begünstigen. Lesen Sie zum Thema Rentenversteuerung auch unseren separaten Ratgeber.

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