Älterer Mann in einer Druckerei. Er lehnt mit verschränkten Armen an einer Maschine und schaut aus dem Fenster.

Ab in den Ruhestand: So funktioniert die Flexi-Rente

Flexibel in die Rente gehen
Die wenigsten Arbeitnehmer können sich vorstellen, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Andere wollen länger arbeiten und ihre Rente aufstocken. Mit der Flexi-Rente haben Sie die Wahl. Wie sie funktioniert, erfahren Sie hier.
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Abschläge

3 Optionen

Häufige Fragen

Früher Aufbruch ins Rentenleben beliebt

Arbeiten bis 67? Laut einer aktuellen Studie können sich das die wenigsten vorstellen. Rund ein Drittel aller Arbeitnehmer geht vorzeitig in den Ruhestand – und es werden immer mehr.

Nahezu jeder dritte der älteren Arbeitnehmer gibt seinen Wunsch-Rentenbeginn mit 60 Jahren an. Jeder vierte würde gerne bis 63 arbeiten, nur jeder siebte bis 65. Das zeigt eine Befragung der Bergischen Universität Wuppertal. 

Die wichtigste Motivation: Vorfreude – die Menschen haben ein positives Bild vom Dasein als Rentner. 44 Prozent erwarten eine Verbesserung ihres Lebens. Lediglich zehn Prozent denken, dass es ihnen als Ruheständler schlechter gehen wird.

Wer vorzeitig in Rente gehen will, muss Abschläge hinnehmen

In Deutschland bekommt die volle Rente nur, wer bis zum Alter von 67 gearbeitet hat. Wegen des demografischen Wandels hatte die Bundesregierung beschlossen, das Renteneintrittsalter  stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre zu erhöhen.

Wer früher in Rente gehen will, erhält nur eine Teilrente. Mit Abschlägen rechnen müssen alle ab 1964 Geborenen, die nicht mindestens 45 Jahre lang Beiträge entrichtet haben.

Flexibler Übergang möglich

Dank der seit 2017 eingeführten Flexi-Rente geht es auch anders. Haben Sie mindestens 35 Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, besteht die Möglichkeit, schon ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Oder Sie arbeiten länger und bekommen dafür sogar einen Zuschlag. Mit den neuen Regelungen zum flexiblen Übergang können Sie Ihre Entscheidungen individuell auf Ihre Lebenssituation anpassen.

Wie Sie die Abschläge berechnen

Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann und vor dem 1. Januar 1953 geboren wurde, kann ohne Abschläge in Rente in gehen. Für alle anderen gilt: Die Rente verringert sich um 0,3 Prozent je Monat, den die Rente früher angetreten wird.

 Beispielrechnung für einen zwei Jahre früheren Renteneintritt:

Ihre Brutto-Monatsrente beträgt: 1.000 Euro

Flexi-Rente auf einen Blick: Diese drei Optionen gibt es

Mit 50 Jahren: Sonderzahlungen möglich

Kinder und Erzieherin im Kindergarten. Sie spielen zusammen mit Musikinstrumenten an einem Tisch.

Ab dem 50. Lebensjahr können Sie eine Sonderzahlung leisten, um Abschläge auf eine vorgezogene Altersrente zu vermeiden. Bisher ging das frühestens ab 55 Jahren. Wie hoch diese Sonderzuzahlung für einen Ausgleich der Rentenabschläge ausfallen muss, teilt Ihnen der Rentenversicherungsträger mit einer speziellen Rentenauskunft mit.

Mit 64 Jahren: Früher in Rente gehen und trotzdem arbeiten

Lächelnde ältere Frau mit orangefarbener Wollmütze und Kopfhörern um den Hals.

Sie können auch früher in Rente gehen und nebenher weiterarbeiten. Bei einer vorgezogenen Altersrente dürfen Sie bis zu 6.300 Euro im Jahr ohne Abzüge hinzuverdienen. Was über diese Hinzuverdienstgrenze hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Abzüge sehen pro Jahr zum Beispiel so aus:

 Beispielrechnung mit niedrigem Hinzuverdienst

Ihre Rente beträgt: 12.000 Euro

Beispielrechnung mit hohem Hinzuverdienst

Ihre Rente beträgt: 12.000 Euro

Mit 68 Jahren: Länger arbeiten und Zuschläge erhalten

Sie möchten mit 67 Jahren noch weiter arbeiten? Wenn Sie die Regelaltersgrenze erst später in Anspruch nehmen möchten, bekommen Sie Rentenzuschläge: Für jeden Monat über die Altersgrenze hinaus gibt es einen Bonus von 0,5 Prozent. Wenn Sie die Rente beispielsweise um ein Jahr hinausschieben, erhalten Sie allein dafür einen Zuschlag von sechs Prozent.

Weiterer Vorteil: Zusätzlich erhöht sich Ihre Rente durch Ihre weiterhin laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht mehr an.

So sorgen Sie vor

Früh in Rente gehen – ein Wunsch von vielen. Doch je jünger Sie sind, desto größer ist Ihre Versorgungslücke: Bis 2033 sinkt das Rentenniveau laut Rentenbericht bis auf 44,5 Prozent. Steuern und Abgaben sind auch noch fällig.

Selbst wer 45 Jahre durchgängig und Vollzeit gearbeitet hat, erreicht nach Steuern im Durchschnitt nicht einmal die Hälfte seines letzten Nettogehalts.

Privat vorzusorgen ist also Pflicht – je früher, desto besser. Wer rechtzeitig und kontinuierlich sein Vermögen aufbaut und optimiert, kann viel mehr aus seinem Geld machen. In Zeiten von Niedrigzinsen und unsicheren Marktentwicklungen brauchen Sie dafür eine geeignete Geldanlage.

Fonds eignen sich besonders gut für den langfristigen Vermögensaufbau. Die breite Streuung sorgt für ein ausgeglichenes Verhältnis von Risiko und Rendite. Denn Sie haben die Chance, an der Entwicklung der Märkte teilzuhaben. Fragen Sie einfach den Wertpapier-Berater Ihrer Sparkasse, welche Fondsarten für Sie in Frage kommen.

Häufige Fragen und Antworten zur Flexirente

Arbeitnehmer, die länger als 35 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt haben.

Die Flexi-Rente soll den Übergang vom Beruf in den Ruhestand leichter machen. Sie ermöglicht es, vor dem Eintritt in den Ruhestand die Arbeitsstunden zu reduzieren, sich langsam an den ruhigeren Alltag zu gewöhnen und dennoch mehr Geld zur Verfügung zu haben, als es im Ruhestand der Fall sein wird.

Die Flexi-Rente trat am 1. Juli 2017 in Kraft.

Wie bei der regulären Rente auch, kann der Antrag online gestellt oder auch handschriftlich zu Hause ausgefüllt und per Post verschickt werden. Die Anträge sind allerdings nicht selbsterklärend. Es empfiehlt sich, die Hilfe von Auskunfts- und Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Dort helfen Ihnen Experten beim Ausfüllen.

Zu empfehlen ist, die normale Altersrente mindestens drei Monate vor Renteneintritt zu beantragen. In komplizierteren Fällen sollte Sie die Rente mindestens sechs Monate vor Renteneintritt beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie im Ausland gearbeitet haben oder unter das so genannte Fremdrentengesetz fallen.

Die Höchstgrenze des Hinzuverdienstes bei der Flexi-Rente liegt bei 6.300 Euro im Jahr, ohne dass Rentenkürzungen erfolgen.

Wird bei einer vorgezogenen Rente die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr überschritten, zieht die Deutsche Rentenversicherung 40 Prozent des darüber liegenden Betrages von der Rente ab.

Außerdem: Wer mit Teilrente und Hinzuverdienst über seinem individuellen Hinzuverdienstdeckel – dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre – liegt, muss den übersteigenden Betrag voll auf die Rente anrechnen lassen.

Sie müssen Ihren Arbeitgeber nicht um Erlaubnis fragen, ob sie früher in Rente gehen dürfen. Allerdings sollte er über den früheren Renteneintritt informiert werden.

Bei manchen Tarifverträgen endet das Arbeitsverhältnis automatisch, wenn das Regelalter für den Renteneintritt erreicht ist. Wenn Sie früher in Rente gehen wollen, müssen Sie dazu eventuell Ihren Job kündigen.

Frührentner, die neben der Rente lediglich einen 450-Euro-Job haben, brauchen sich für die Details der neuen Hinzuverdienstregeln nicht zu interessieren. Der 450-Euro-Job ist und bleibt anrechnungsfrei. Jedenfalls dann, wenn in einem Kalenderjahr nicht noch eine weitere Beschäftigung hinzukommt.

Die Flexi-Rente kann sich aus steuerlichen Gründen lohnen: Arbeitnehmer verlegen ihren Renteneintritt sozusagen nach vorn. Für die steuerliche Berechnung ist das Jahr des Rentenbeginns entscheidend.

Warten Sie mit dem Renteneintritt noch ein paar Jahre, muss schon ein deutlich höherer Anteil der Rente versteuert werden. Bei der Rentenbesteuerung ist nämlich „der ursprünglich ermittelte Prozentsatz maßgebend“, so das Bundesfinanzministerium.

Soll man nun wegen einer möglichen späteren Steuerersparnis vorzeitig in Rente gehen? Wohl kaum. Das kann sich allein wegen der hohen Rentenabschläge nicht lohnen.

Das ist abhängig von Ihrem Alter. Ab Erreichen der regulären Altersgrenze, die zum Beispiel für 1951 Geborene bei 65 Jahren und fünf Monaten liegt, dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Dezember 2019. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

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