Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung übernimmt die weiteren Kreditzahlungen, wenn der Kreditnehmer selbst sie wegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr aufbringen kann.
Die Restschuldversicherung übernimmt die weiteren Kreditzahlungen, wenn der Kreditnehmer selbst sie wegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod nicht mehr aufbringen kann.