Mit unserem Brutto-Netto-Rechner können Sie als steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermitteln, wie viel Nettogehalt Ihnen von Ihrem Brutto bleibt. Sie berechnen damit genau, wie hoch Ihre Abzüge sind. Das kann interessant sein, wenn Sie den Job wechseln oder eine Gehaltserhöhung verhandeln wollen.
Füllen Sie dafür die Felder in unserem Lohnrechner aus. Sollten Sie unsicher sein, welche Werte in welches Feld gehören oder was die Begrifflichkeiten bedeuten, finden Sie unterhalb des Rechners weitere Informationen.
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Wer brutto viel verdient, hat nicht gleichzeitig auch netto viel in der Tasche. Denn das Brutto beschreibt lediglich das Gehalt, wie es in Ihrem Vertrag steht, also Ihr Gehalt ohne jegliche Abzüge.
Die Abzüge sind jedoch monatlich fällig. Bevor Ihnen Ihr Gehalt ausgezahlt wird, gehen Teile davon an das Finanzamt, die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung oder die Kirche. Ihr Netto ist somit das um verschiedene steuerliche Abgaben und weitere gesetzlich vorgeschriebene Abzüge verringerte Gehalt.
Ihr Nettolohn ist das Geld, das Sie am Ende des Monats tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Auf Ihrer Lohnabrechnung können Sie beide Werte sehen. Genauso auch, wie hoch Ihre Abgaben sind.
Das Netto vom Brutto aus zu berechnen, ist jedoch gar nicht so einfach. Denn eine pauschale Höhe der Steuern und Sozialabgaben gibt es nicht. Diese hängen unter anderem damit zusammen, wie hoch Ihr Einkommen ist oder in welcher Steuerklasse Sie sind. Doch auch weitere Faktoren bedingen Ihren Nettolohn.
Das Bruttoeinkommen setzt sich aus dem gesamten Gehalt einer steuerpflichtigen Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit, Einkünften aus Vermietung, Verpachtung oder aus Vermögen zusammen. Mit einberechnet werden ebenfalls, falls das auf Sie zutrifft, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld als auch ein 13. und 14. Monatsgehalt.
Tragen Sie Ihr gesamtes Einkommen in den Brutto-Netto-Rechner ein. Sie können wählen, ob Sie Ihr monatliches oder Ihr Jahreseinkommen angeben möchten.
Wählen Sie den gewünschten Abrechnungszeitraum aus. Dieser ist wichtig, da sich die Höhe der veranschlagten Steuern und Abgaben immer wieder ändert und sich das natürlich auf Ihren Nettolohn auswirkt.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Steuern und Beiträge unterscheidet sich, je nachdem ob Sie angestellt, im öffentlichen Dienst verbeamtet sind. Dieser Eintrag im Brutto-Netto-Rechner ist daher sehr wichtig.
Neben der Einkommenshöhe ist auch Ihre Steuerklasse entscheidend dafür, wie hoch Ihre steuerlichen Belastungen ausfallen. Für die Berechnung eines Nettolohns geben Sie daher an, welcher Lohnsteuerklasse Sie angehören. In Deutschland gibt es die folgenden sechs Kategorien:
Steuerklasse I gilt für ledige, getrennt lebende, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder. Ein Hinweis: Auch wenn Sie noch nicht geschieden sind aber schon zwei unterschiedliche Wohnsitze haben, müssen Sie in die Steuerklasse I wechseln.
Steuerklasse II gilt für ledige, getrennt lebende, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern.
Steuerklasse III kann von einer Person in einer Ehe ausgewählt werden. Sie ist vor allem für den Alleinverdiener oder für Doppelverdiener in einer Ehe sinnvoll. Sie ist das Gegenstück zu Steuerklasse V.
Steuerklasse IV wird automatisch vergeben, wenn Ehepartner nicht selbstständig in die Klassen III und V wechseln. Sie ist zudem die richtige, wenn Ehepartner ähnlich viel verdienen.
Steuerklasse V ist das Gegenstück zu Lohnsteuerklasse III. Sie kann von einer Person in einer Ehe ausgewählt werden. Sie ist für die Person sinnvoll, die das (deutlich) niedrigere Einkommen in die Partnerschaft einbringt.
Steuerklasse VI kommt nur zum Tragen, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zwei Jobs ausübt. Für den Nebenverdienst gilt dann die Steuerklasse VI.
Neben dem sogenannten Grundfreibetrag, der vorschreibt, dass bis zu einem festgelegten Betrag überhaupt keine Steuern anfallen, gibt es auch den Jahresfreibetrag. Mit diesem Freibetrag sinkt das zu versteuernde Einkommen weiter und somit auch die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer – Ihr Nettolohn steigt.
Um von einem solchen Freibetrag zu profitieren, müssen Sie dies zunächst beim Finanzamt beantragen. Voraussetzung für die Bewilligung: Sie haben regelmäßige, ausreichend hohe Ausgaben für zum Beispiel die Wege zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstelle oder für Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehe- oder Lebenspartner.
Nehmen Sie einen Jahresfreibetrag in Anspruch, tragen Sie die Höhe in den Gehaltsrechner ein.
Der geldwerte Vorteil beschreibt eine Art der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zum Beispiel einen Firmenwagen, einen Firmenlaptop oder ein Handy – kostenlos oder vergünstigt – dann müssen diese Leistungen mitunter versteuert werden. Alle Sachwerte, die tatsächlich als geldwerter Vorteil gelten, sind in Ihrer Lohnerklärung vermerkt. Das entsprechende Feld in dem Lohnrechner sollten Sie dann ausfüllen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kinder haben, profitieren vom sogenannten Kinderfreibetrag. Dadurch sinkt ihr zu versteuerndes Einkommen und sie haben mehr von ihrem Netto. Grundsätzlich steht der Kinderfreibetrag beiden Eltern zu, er kann jedoch auch auf einen Elternteil übertragen werden.
Für die Berechnung Ihres Nettogehalts spielt auch Ihre Krankenversicherung eine Rolle. Sind Sie gesetzlich versichert, wird ein fixer Prozentsatz für die Krankenversicherung angesetzt und direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Sind Sie hingegen privatversichert, wird Ihr Brutto nicht direkt belastet. Dann zahlen Sie später Ihre Beiträge, also nachdem Sie Ihren Nettolohn erhalten haben. Sollten Sie sich privatversichern, tragen Sie bitte Ihre monatlichen Beiträge in den Brutto-Netto-Rechner ein.
Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL), dann sind diese steuer- und sozialabgabenpflichtig. Sollten Sie VL erhalten, ist es daher wichtig, dass Sie diese in dem Sparkassen Gehaltsrechner vermerken. Im ersten Feld tragen Sie den Betrag ein, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten (maximal 40 Euro pro Monat). Sollten Sie selber den Betrag noch aufstocken, tragen Sie die Gesamthöhe in die zweite Spalte ein, also den Betrag des Arbeitgebers plus Ihren eigenen.
Beiträge für die Betriebliche Altersvorsorge (bAv) zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel aus Ihrem Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag. Dies wirkt sich daher auch auf Ihr Nettogehalt aus. Tragen Sie bitte in den Brutto-Netto-Rechner ein, ob und wie viel Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Sollten Sie selber die Beiträge für die bAv aufstocken, tragen Sie die Gesamthöhe der Aufwendungen für die bAv ein.
Wenn Sie Mitglied der Kirche sind, zahlen Sie dafür regelmäßig Steuern. Auch diese belasten Ihr Netto. Wählen Sie daher im Rechner aus, ob Sie Kirchensteuer zahlen oder nicht.
Da sich die Höhe diverser Steuern und Abgaben von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, tragen Sie bitte ein, wo Sie Ihre Steuererklärung einreichen.