zum Inhalt springen
Suche
Online-Banking
Portrait einer jungen Frau, die lächelnd im Wohnzimmer auf einem ausgezogenen Sofa liegt.

Brutto-Netto-Rechner: Was bleibt vom Gehalt?

Steuern und Gehalt
Wie viel bleibt vom Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben wirklich übrig? Der Gehaltsrechner zeigt Ihr persönliches Netto – abhängig von Steuerklasse, Bundesland, Krankenversicherung und weiteren Faktoren.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Der Brutto-Netto-Rechner berechnet für Sie, wie viel Nettogehalt Sie ausbezahlt bekommen.

  • Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Kirchensteuer (falls zutreffend) sowie Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung abgezogen.

  • Der Brutto-Netto-Rechner ist hilfreich für Gehaltsverhandlungen, Gehaltserhöhungen oder beim Jobwechsel.

Brutto-Netto-Rechner

Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt

Einkommen, Steuerklasse, Jahresfreibetrag, geldwerter Vorteil ... all das wirkt sich auf Ihren Nettolohn aus. Wie sehr, das finden Sie hier mit dem Sparkassen Lohnrechner heraus. Erfahren Sie, wie hoch Ihre Steuern und Sozialabgaben sind – und was am Ende für Sie übrig bleibt.

Einkommen

Zeitraum
Weitere Einkünfte hinzufügen

Steuerliche Angaben

Steuerklasse
Krankenversicherung

%

Ihr Ergebnis
Bruttoeinkommen
0,00 €
Nettoeinkommen
0,00 €
0
Rentenversicherung
0,00 €
0
Krankenversicherung
0,00 €
0
Lohnsteuer
0,00 €
0
Betriebliche Altersvorsorge
0,00 €
0
Vermögenswirksame Leistungen
0,00 €
0
Pflegeversicherung
0,00 €
0
Arbeitslosenversicherung
0,00 €
0
Kirchensteuer
0,00 €
0
Solidaritätszuschlag
0,00 €
0
Jetzt Sparmöglichkeiten entdecken

So nutzen Sie den Rechner – Schritt für Schritt

  1. Bruttoeinkommen eingeben

    monatlich oder jährlich, inklusive Sonderzahlungen wie Bonus oder 13. Monatsgehalt

  2. Bundesland auswählen

    Entscheidend ist der Sitz Ihres zuständigen Finanzamts.

  3. Steuerklasse angeben

    Sie bestimmt maßgeblich Ihre steuerliche Belastung.

  4. Kinderfreibetrag eintragen

    Falls zutreffend, reduziert er Ihr zu versteuerndes Einkommen. Häufig wird ein Kind auch hälftig beiden Eltern zugerechnet. In diesem Falle müssten Sie 0,5 für ein Kind eintragen.

  5. Kirchensteuer aktivieren oder deaktivieren

    Regler rechts = kirchensteuerpflichtig

  6. Krankenversicherung wählen

    Sind Sie gesetzlich oder privat versichert? Tragen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung den Beitragssatz und den Zusatzbeitrag ein (Beispiel: 14,6 Prozent + 2,9 Prozent = 17,5 Prozent). Sind Sie privat krankenversichert, tragen Sie den monatlichen Beitrag ein.

  7. Vermögenswirksame Leistungen (VL) eintragen

    falls Ihr Arbeitgeber diese zahlt (max. 40 Euro / Monat)

  8. Betriebliche Altersvorsorge (bAV) eintragen

    monatlicher Gesamtbeitrag, falls vorhanden

  9. Ergebnis ablesen

    Der Betrag für Ihr Nettogehalt sowie alle Einzelpositionen der Abzüge werden ausgewiesen.

So wird Ihr Nettolohn berechnet

Ihr Lohn oder Gehalt lässt sich in zwei wichtige Größen unterteilen: das Brutto- und das Nettogehalt. Ihr Bruttoeinkommen ist größer als das Nettoeinkommen. In Ihrem Arbeitsvertrag steht der Bruttobetrag, ausgezahlt bekommen Sie aber den Nettobetrag. Wie viel abgezogen wird, hängt von vielen Faktoren ab.

Was wird vom Lohn abgezogen?

Das Finanzamt ermittelt die Lohnsteuer anhand einer Lohnsteuertabelle, die Ihr Einkommen und Ihre Steuerklasse berücksichtigt. Parallel werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erheben zudem noch einen Zusatzbeitrag.

Alle diese Abzüge gelten bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Von jedem Euro, den Sie darüber hinaus verdienen, werden keine Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen.

Welche Abzüge nicht alle zahlen

Der Solidaritätszuschlag fällt seit 2021 für die Mehrheit der Arbeitnehmer weg und greift heute nur noch bei sehr hohen Einkommen: Beispielsweise zahlt ein Single ohne Kinder im Jahr 2026 erst dann Solidaritätszuschlag, wenn seine zu zahlende Einkommensteuer über etwa 20.350 Euro pro Jahr liegt. Das entspricht bei einem zu versteuernden Einkommen von ungefähr 73 000 Euro bis 75 000 Euro Brutto im Jahr. Kirchensteuer zahlen Sie nur dann, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Gemeinschaft sind. Der Satz variiert je nach Bundesland.

Hinzu kommen optionale Faktoren wie betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen, die das steuerpflichtige Einkommen senken können.

All das berücksichtigt der Brutto-Netto-Rechner bei der Berechnung.

So holen Sie mehr aus Ihrem Netto heraus

Schnell umsetzbar:

  • Prüfen Sie Ihre Steuerklasse: Verheiratete können durch einen Steuerklassenwechsel sofort mehr Netto erhalten. Ein Wechsel von Steuerklassen IV/IV auf III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Wechsel ist einmal pro Jahr möglich.
  • Beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen: Wer vermögenswirksame Leistungen (VL) noch nicht beantragt hat, verschenkt bis zu 40 Euro pro Monat. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze erhalten Sie zusätzlich vom Staat die Arbeitnehmersparzulage. Fragen Sie einfach in der Personalabteilung nach.

Mittelfristig sinnvoll:

  • Lassen Sie den Kinderfreibetrag oder Lohnsteuerfreibetrag eintragen: Ein eingetragener Freibetrag senkt den monatlichen Lohnsteuerabzug direkt – ohne auf die Steuererklärung warten zu müssen.
  • Vergleichen Sie Ihre Krankenversicherung: Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann das monatliche Netto um mehrere hundert Euro erhöhen. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, sollte beide Varianten konkret im Rechner vergleichen. Beachten Sie jedoch, dass private Krankenversicherungen im Alter teurer werden können. Auch ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine andere kann sich lohnen, wenn der Zusatzbeitrag niedriger ist und Sie nicht auf relevante Leistungen verzichten müssen.

Langfristig wirkungsvoll:

  • Betriebliche Altersvorsorge nutzen: Eine Gehaltsumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) senkt die Abzüge. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern.
Wir benötigen Ihre Zustimmung
zum Anzeigen von YouTube-Videos
Daten werden nur an Google übermittelt, soweit dies für die Einbindung von YouTube erforderlich ist. Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Auf die Verarbeitung der Daten durch Google haben wir keinen Einfluss. Google übermittelt Ihre Daten möglicherweise in Länder ohne der EU gleichwertiges Datenschutzniveau (z. B. USA). Informationen finden Sie in der Google-Datenschutzerklärung.

Tipp: Lesen Sie auch unsere Tipps zum Steuern sparen sowie die Spartipps im Alltag.

Sie möchten mehr aus Ihrem Geld machen?

Die Beraterinnen und Berater Ihrer Sparkasse sind gerne für Sie da. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Zu meiner Sparkasse
Sie werden zu Ihrer Sparkasse weitergeleitet bzw. können sich ihr zuordnen lassen.

FAQ: Wichtige Fragen zu Netto und Brutto

  1. Ja. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonuszahlungen sowie ein 13. oder 14. Monatsgehalt fließen in das Bruttoeinkommen ein und sollten im Jahresbetrag berücksichtigt werden. Nur dann ist die Berechnung des Gehaltsrechners möglichst aussagekräftig.

  2. Seit 2021 zahlen die meisten Arbeitnehmer keinen Soli mehr. Er greift nur noch bei sehr hohen Einkommen. Die genaue Grenze hängt von der Lohnsteuerklasse ab.

  3. Wer zwei Jobs parallel ausübt, die beide mehr als ein Minijob sind, wird für den Nebenjob automatisch in Steuerklasse VI eingestuft. Diese hat den höchsten Steuerabzug.

  4. Der Rechner liefert eine zuverlässige Schätzung auf Basis aktueller Steuertabellen und Sozialversicherungssätze. Individuelle Sonderfaktoren wie außergewöhnliche Belastungen oder Freibeträge aus der Steuererklärung können zu Abweichungen führen. Für verbindliche Auskünfte empfiehlt sich eine persönliche Beratung.

    Hinweis: Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.

  5. Das Arbeitgeber-Brutto ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers plus Lohnnebenkosten. Die Arbeitgeber übernehmen einen Teil der Sozialversicherungen. Dadurch ist der Betrag, den der Arbeitgeber für jeden Angestellten zahlen muss, höher als das Bruttogehalt, dass der Arbeitnehmer in seinem Arbeitsvertrag stehen hat. Dieser Unterschied hängt von mehreren Faktoren ab, beträgt aber ungefähr 20 Prozent.

    Beispiel: Sie haben einen Bruttolohn von 3.000 Euro im Monat, sind in Steuerklasse I und haben einen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung von 2,9 Prozent. Das Arbeitgeber-Brutto beträgt dann etwa 3.634 Euro. So viel kosten Sie den Arbeitgeber tatsächlich, auch wenn Sie nur ein Bruttogehalt von 3.000 Euro im Vertrag stehen haben. Ihr Nettolohn beträgt in diesem Beispiel 2.054 Euro.

     

Das könnte Sie auch interessieren

  • Ein mittelalter Vater sitzt mit einem kleinen Mädchen auf dem Schoß vor einem Laptop und Monitor im Homeoffice.
    4 Fakten zum Google-Modell
    25 Prozent weniger Gehalt im Homeoffice – auch für Deutschland denkbar?
    Die Pandemie hat viele von uns ins Homeoffice katapultiert. Während manche Firmen mittlerweile begeistert davon sind, hoffen andere auf baldige Präsenz im Büro. Aufmerksamkeit hat der Tech-Gigant Google erregt mit der vermeintlichen Ankündigung, Mitarbeitenden im Homeoffice das Gehalt zu kürzen.
  • Eine junge Frau mit rosa Haaren
    Darf ich über mein Gehalt sprechen? Gab’s früher mehr Netto vom Brutto? Und wie unterscheiden sich Gehalt und Lohn? Wir haben die überraschenden Antworten auf diese und 5 weitere Fragen.
  • Junger Mann mit Brille und Mütze guckt lächelnd in die Kamera. Er ist in einem Cafe und auf dem Tisch vor ihm ist ein Laptop und ein Smartphone.
    Ratgeber New Work
    Neue Arbeitsmodelle
    Unter dem Motto „New Work“ summieren sich zahlreiche neue Möglichkeiten für Beschäftigte. Flexible Arbeitszeiten, ein flexibler Arbeitsplatz, Homeoffice oder weniger arbeiten? Das sind die aktuellen Trends und Entwicklungen.