
Der Brutto-Netto-Rechner berechnet für Sie, wie viel Nettogehalt Sie ausbezahlt bekommen.
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Kirchensteuer (falls zutreffend) sowie Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung abgezogen.
Der Brutto-Netto-Rechner ist hilfreich für Gehaltsverhandlungen, Gehaltserhöhungen oder beim Jobwechsel.
Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt
Einkommen
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Steuerliche Angaben
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So nutzen Sie den Rechner – Schritt für Schritt
- Bruttoeinkommen eingeben
monatlich oder jährlich, inklusive Sonderzahlungen wie Bonus oder 13. Monatsgehalt
- Bundesland auswählen
Entscheidend ist der Sitz Ihres zuständigen Finanzamts.
- Steuerklasse angeben
Sie bestimmt maßgeblich Ihre steuerliche Belastung.
- Kinderfreibetrag eintragen
Falls zutreffend, reduziert er Ihr zu versteuerndes Einkommen. Häufig wird ein Kind auch hälftig beiden Eltern zugerechnet. In diesem Falle müssten Sie 0,5 für ein Kind eintragen.
- Kirchensteuer aktivieren oder deaktivieren
Regler rechts = kirchensteuerpflichtig
- Krankenversicherung wählen
Sind Sie gesetzlich oder privat versichert? Tragen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung den Beitragssatz und den Zusatzbeitrag ein (Beispiel: 14,6 Prozent + 2,9 Prozent = 17,5 Prozent). Sind Sie privat krankenversichert, tragen Sie den monatlichen Beitrag ein.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) eintragen
falls Ihr Arbeitgeber diese zahlt (max. 40 Euro / Monat)
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV) eintragen
monatlicher Gesamtbeitrag, falls vorhanden
- Ergebnis ablesen
Der Betrag für Ihr Nettogehalt sowie alle Einzelpositionen der Abzüge werden ausgewiesen.
So wird Ihr Nettolohn berechnet
Ihr Lohn oder Gehalt lässt sich in zwei wichtige Größen unterteilen: das Brutto- und das Nettogehalt. Ihr Bruttoeinkommen ist größer als das Nettoeinkommen. In Ihrem Arbeitsvertrag steht der Bruttobetrag, ausgezahlt bekommen Sie aber den Nettobetrag. Wie viel abgezogen wird, hängt von vielen Faktoren ab.
Was wird vom Lohn abgezogen?
Das Finanzamt ermittelt die Lohnsteuer anhand einer Lohnsteuertabelle, die Ihr Einkommen und Ihre Steuerklasse berücksichtigt. Parallel werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erheben zudem noch einen Zusatzbeitrag.
Alle diese Abzüge gelten bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Von jedem Euro, den Sie darüber hinaus verdienen, werden keine Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen.
Welche Abzüge nicht alle zahlen
Der Solidaritätszuschlag fällt seit 2021 für die Mehrheit der Arbeitnehmer weg und greift heute nur noch bei sehr hohen Einkommen: Beispielsweise zahlt ein Single ohne Kinder im Jahr 2026 erst dann Solidaritätszuschlag, wenn seine zu zahlende Einkommensteuer über etwa 20.350 Euro pro Jahr liegt. Das entspricht bei einem zu versteuernden Einkommen von ungefähr 73 000 Euro bis 75 000 Euro Brutto im Jahr. Kirchensteuer zahlen Sie nur dann, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuererhebenden Gemeinschaft sind. Der Satz variiert je nach Bundesland.
Hinzu kommen optionale Faktoren wie betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen, die das steuerpflichtige Einkommen senken können.
All das berücksichtigt der Brutto-Netto-Rechner bei der Berechnung.
So holen Sie mehr aus Ihrem Netto heraus
Schnell umsetzbar:
- Prüfen Sie Ihre Steuerklasse: Verheiratete können durch einen Steuerklassenwechsel sofort mehr Netto erhalten. Ein Wechsel von Steuerklassen IV/IV auf III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Wechsel ist einmal pro Jahr möglich.
- Beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen: Wer vermögenswirksame Leistungen (VL) noch nicht beantragt hat, verschenkt bis zu 40 Euro pro Monat. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze erhalten Sie zusätzlich vom Staat die Arbeitnehmersparzulage. Fragen Sie einfach in der Personalabteilung nach.
Mittelfristig sinnvoll:
- Lassen Sie den Kinderfreibetrag oder Lohnsteuerfreibetrag eintragen: Ein eingetragener Freibetrag senkt den monatlichen Lohnsteuerabzug direkt – ohne auf die Steuererklärung warten zu müssen.
- Vergleichen Sie Ihre Krankenversicherung: Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann das monatliche Netto um mehrere hundert Euro erhöhen. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, sollte beide Varianten konkret im Rechner vergleichen. Beachten Sie jedoch, dass private Krankenversicherungen im Alter teurer werden können. Auch ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine andere kann sich lohnen, wenn der Zusatzbeitrag niedriger ist und Sie nicht auf relevante Leistungen verzichten müssen.
Langfristig wirkungsvoll:
- Betriebliche Altersvorsorge nutzen: Eine Gehaltsumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) senkt die Abzüge. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern.
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Tipp: Lesen Sie auch unsere Tipps zum Steuern sparen sowie die Spartipps im Alltag.
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FAQ: Wichtige Fragen zu Netto und Brutto
Seit 2021 zahlen die meisten Arbeitnehmer keinen Soli mehr. Er greift nur noch bei sehr hohen Einkommen. Die genaue Grenze hängt von der Lohnsteuerklasse ab.
Wer zwei Jobs parallel ausübt, die beide mehr als ein Minijob sind, wird für den Nebenjob automatisch in Steuerklasse VI eingestuft. Diese hat den höchsten Steuerabzug.
Der Rechner liefert eine zuverlässige Schätzung auf Basis aktueller Steuertabellen und Sozialversicherungssätze. Individuelle Sonderfaktoren wie außergewöhnliche Belastungen oder Freibeträge aus der Steuererklärung können zu Abweichungen führen. Für verbindliche Auskünfte empfiehlt sich eine persönliche Beratung.
Hinweis: Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.
Das Arbeitgeber-Brutto ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers plus Lohnnebenkosten. Die Arbeitgeber übernehmen einen Teil der Sozialversicherungen. Dadurch ist der Betrag, den der Arbeitgeber für jeden Angestellten zahlen muss, höher als das Bruttogehalt, dass der Arbeitnehmer in seinem Arbeitsvertrag stehen hat. Dieser Unterschied hängt von mehreren Faktoren ab, beträgt aber ungefähr 20 Prozent.
Beispiel: Sie haben einen Bruttolohn von 3.000 Euro im Monat, sind in Steuerklasse I und haben einen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung von 2,9 Prozent. Das Arbeitgeber-Brutto beträgt dann etwa 3.634 Euro. So viel kosten Sie den Arbeitgeber tatsächlich, auch wenn Sie nur ein Bruttogehalt von 3.000 Euro im Vertrag stehen haben. Ihr Nettolohn beträgt in diesem Beispiel 2.054 Euro.



