Ein Porträt einer jungen Familie mit einem Kleinkind, dass auf einem Holztisch sitzt. Es wird gehalten von dem Vater, der mit dem Rücken zur Kamera steht.

Das sind die Vor- und Nachteile beim Mietkauf einer Immobilie

Alternative Wege ins Eigenheim
Mieten oder kaufen? Wer die große Wohnfrage nicht klassisch entscheiden möchte, hat mit dem Mietkauf noch eine weitere Option: Beides machen. Ob dabei die Vor- oder Nachteile überwiegen, hängt von bestimmten Details ab. Wir klären auf.

Sie träumen vom Eigenheim, befürchten aber Sie bräuchten, dafür jede Menge Eigenkapital? Nicht unbedingt. Eine mögliche Alternative ist der Mietkauf. Das heißt, Sie mieten erst und kaufen später zu bereits festgelegten Konditionen. Ob das für Sie sinnvoll ist, sollten Sie jedoch genau abwägen.


Das Wichtigste in Kürze:

So läuft der Mietkauf einer Immobilie ab

Mietkäufer Andreas schließt mit Verkäuferin Lisa bei einem Notar oder einer Notarin einen „Mietkaufvertrag“ ab. Dieser besteht aus einem Mietvertrag und einem Kaufvertrag. Darin einigen sich beide Seiten, dass Andreas Lisa beispielsweise über 15 Jahre monatlich eine bestimmte Miete überweist. Einmalig bezahlt er außerdem meist vorab eine Anzahlung – und am Ende der Mietzeit eine Restsumme. Nachdem die Restsumme überwiesen wurde, hat er die Immobilie gekauft und ist somit deren juristischer Eigentümer.

Der wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie ist Andreas schon früher: nämlich bei Abschluss des Vertrags. Anders als andere Mieterinnen und Mieter ist er damit beispielsweise für die Instandhaltung der Immobilie und nötige Modernisierungsmaßnahmen selbst verantwortlich – und muss diese bezahlen.

Hinweis: Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Mietvertrag muss der Vertrag beim Mietkauf bei einem Notar oder einer Notarin geschlossen werden. Dafür fallen Notarkosten an.

Exkurs: Die Alternative Optionskauf

Neben dem Mietkauf gibt es auch den Optionskauf. Dabei muss sich der Mieter oder die Mieterin bei Vertragsabschluss noch nicht zum späteren Kauf der Immobilie entscheiden. Er oder sie unterschreibt keinen bindenden Kaufvertrag. Im Grundbuch der Immobilie wird dem Mieter oder der Mieterin dennoch schon die Option gewährt, das Haus oder die Wohnung später zu einem festgelegten Kaufpreis zu erwerben. Erst zu einem vereinbarten zukünftigen Zeitpunkt, wenn er oder sie das Haus oder die Wohnung schon gut kennt, wird die Entscheidung fällig. Der größte Nachteil beim Optionskauf ist die in der Regel wesentlich höhere Miete. Entscheidet sich der Mieter oder die Mieterin später gegen den Kauf, bekommt er oder sie kein Geld zurück.

Mögliche Vorteile beim Mietkauf

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Mögliche Nachteile beim Mietkauf

Fazit

Ein Mietkauf kann Chancen bieten, aber auch riskant sein. In jedem Fall sollten Sie die Bedingungen genau prüfen, bevor Sie den Mietkaufvertrag unterschreiben. Sinnvoll kann ein Mietkauf sein, wenn sich die Parteien gut kennen. Beispiel: Die Großeltern wollen ihr Haus an den Enkel übertragen. Der Enkel hat aber das nötige Eigenkapital zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Die Familie legt dann mit dem Mietkauf fest, dass das Geld über eine Miete Stück für Stück bezahlt werden kann.

Parteien, die sich gegenseitig nicht kennen, sollten am besten offen thematisieren, welche Vorteile sich dem Verkäufer oder der Verkäuferin bieten, wenn er oder sie sich zum Mietverkauf entscheidet. So ist der Mietkauf für den Käufer oder die Käuferin oft wesentlich teurer – sowohl monatlich im Vergleich zur Miete als auch in Bezug auf die Gesamtkosten im Vergleich zum Kaufpreis beim Immobilienkauf mit einer Baufinanzierung.

Lassen Sie sich deshalb gut beraten und vergleichen Sie die Immobilie auch mit Kaufangeboten über eine herkömmliche Baufinanzierung. Kommen Sie dafür zum

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Häufige Fragen zum Mietkauf

Ein Mietkauf ist eine Form, eine Immobilie zu übertragen. Der Käufer oder die Käuferin ist dabei zunächst Mieter oder Mieterin, legt sich aber vertraglich fest, das Haus oder die Wohnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu kaufen. Mit einem Teil der Miete wird die Immobilie bereits abbezahlt. Anders als beim klassischen Mietvertrag ist der Mieter oder die Mieterin beim Mietkauf wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und muss deshalb beispielsweise Instandhaltungskosten selbst bezahlen. Juristischer Eigentümer wird er oder sie erst nach der letzten Zahlung an den Verkäufer oder die Verkäuferin.

In einem Notarbüro schließen Miet- und Verkaufspartei zwei Verträge für dieselbe Immobilie ab: einen Mietvertrag und einen Kaufvertrag. Der Mieter oder die Mieterin leistet in der Regel eine Anzahlung zum späteren Kauf der Immobilie. Das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie geht sofort an ihn oder sie über. Mit einem Teil der Miete zahlt er oder sie die Immobilie nun über eine vereinbarte Frist ab. Am Ende der festgelegten Mietzeit ist in der Regel noch eine Restsumme fällig. Hat der bisherige Mieter oder die bisherige Mieterin diese bezahlt, wird er oder sie auch juristische Eigentümerin oder juristischer Eigentümer der Immobilie. Der Kauf ist damit abgeschlossen.

Häufig überwiegen beim Mietkauf die Risiken – und die in der Regel höheren Kosten schrecken ab. Ein Mietkaufmodell kann sich aber beispielsweise lohnen, wenn eine Immobilie innerhalb einer Familie weitergegeben werden soll und die Käufer derzeit nicht das nötige Eigenkapital haben. So können sie die Immobilie über eine Mietzahlung stückweise abbezahlen. Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, ist es vertraglich möglich, auf Anzahlung und Restsumme zu verzichten und die Zahlungen rein über die Miete zu regeln.

Die Verträge, die beim Mietkauf geschlossen werden, sind sehr unterschiedlich. Eine pauschale Berechnung ist daher nicht möglich. Auf der Miet-/Kaufseite sollten Sie auf jeden Fall alle anfallenden Kosten zusammenrechnen und vergleichen, ob Sie mit einem herkömmlichen Kaufvertrag und einer Baufinanzierung nicht günstiger fahren. Kosten fallen beim Mietkauf beispielsweise an für:

  • die vereinbarte Anzahlung
  • die monatlichen Mieten
  • die vereinbarte Restsumme
  • der Immobilie
  • die anfallenden Modernisierungsmaßnahmen
  • den 
  • den
  • den
  • die
  • gegebenenfalls für ein Darlehen, um Anzahlung und Restsumme zu stemmen.

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