Nutzen Sie bei der Baufinanzierung einen Teil der Darlehenssumme noch nicht, fallen nach einer gewissen Zeit unter Umständen Bereitstellungszinsen an. Denn die Sparkasse oder Bank kann die für Sie reservierte Summe nicht investieren, muss sie aber absichern. Allerdings lassen sich Bereitstellungszinsen in vielen Fällen vermeiden – oder zumindest reduzieren
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bei einer Baufinanzierung unter Umständen bezahlen müssen, wenn ein Teil des Darlehens noch nicht abgerufen, sondern für später bereitgestellt wird.
Diese fallen nicht an, wenn das Darlehen innerhalb der sogenannten bereitstellungsfreien Zeit vollständig abgerufen wird.
Mit unseren fünf Tipps können Sie gegebenenfalls Bereitstellungszinsen sparen oder ganz vermeiden.
Für wen Bereitstellungszinsen anfallen können
Wer ein Haus oder eine Wohnung als Bestandsimmobilie kauft, finanziert in aller Regel ohne Bereitstellungszinsen. Relevant ist das Thema hingegen dann, wenn die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer nicht die ganze Darlehenssumme auf einmal abruft. Das ist meist beim Hausbau der Fall. Die komplette Summe wird in kleine Stücke heruntergebrochen, die bei jedem Baufortschritt stückweise genutzt wird. Für die Sparkasse oder Bank bedeutet das, dass sie das Geld vorhalten und absichern muss, also nicht anlegen kann. Dafür weist sie Bereitstellungszinsen aus. Diese werden aber erst nach der bereitstellungszinsfreien Zeit (auch: bereitstellungsfreie Zeit) fällig. Wie lange diese ist, ist je nach Kreditinstitut unterschiedlich. Je nach Bauvorhaben kann es sein, dass der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin die Summe bis dahin schon abgerufen hat und diese Zinsen also komplett umgeht. Ist das nicht der Fall, haben wir fünf Tipps für Sie, wie Sie unter bestimmten Bedingungen zumindest einen Teil davon sparen können.
5 Tipps, um Bereitstellungszinsen zu sparen
Klausel mit dem Bauträger vereinbaren
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen, ist es unter Umständen möglich, im Vertrag mit diesem festzuhalten, in welchen Fällen er für Ihre finanziellen Folgen haftet, wenn er fest vereinbarte Termine eigenverschuldet nicht einhalten kann. Achten Sie auf eine möglichst konkrete Formulierung, die auch Bereitstellungszinsen Ihrer Baufinanzierung mit einbezieht. Halten Sie unbedingt alle vereinbarten Termine schriftlich fest. Selbstverständlich muss der Bauträger die Bereitstellungszinsen auch mit einer entsprechenden gültigen Klausel im Vertrag nur dann übernehmen, wenn er die Verzögerung selbst zu verantworten hat.
Angebote für die Baufinanzierung vergleichen
Wer bauen will, sollte schon bei den Angeboten der Baufinanzierung nicht nur nach dem Effektivzins vergleichen. Denn dieser beinhaltet zwar den Sollzins und die Nebenkosten, jedoch nicht mögliche Bereitstellungszinsen. Achten Sie daher ebenfalls auf deren Höhe. Vergleichen Sie außerdem insbesondere die bereitstellungsfreie Zeit. Diese sollte möglichst lang sein. Ideal ist es, wenn Sie innerhalb der Frist das komplette Darlehen abrufen können, sodass keine Bereitstellungszinsen anfallen. Diese werden gegebenenfalls in Prozent auf die noch nicht abgerufene Darlehenssumme berechnet. So können Sie leicht überschlagen, welche Summe zum gegebenen Termin eventuell betroffen sein könnte und die monatlichen Extrakosten kalkulieren und vergleichen.
Angebot soweit möglich den eigenen Bedürfnissen anpassen
Je schneller Sie die Darlehenssumme abfragen können, desto weniger Bereitstellungszinsen zahlen Sie. Grundsätzlich müssen Sie aber zuerst Ihren Eigenkapitalanteil aufbrauchen, bevor Sie Geld aus dem Darlehen verwenden können. Hier können Sie beispielsweise fragen, ob sich die Reihenfolge verändern lässt, sodass Sie zuerst Ihr Fremdkapital nutzen. So können Sie das Geld schneller abrufen. Das geht allerdings nicht in jedem Fall. Ihr Berater oder Ihre Beraterin überlegt gern gemeinsam mit Ihnen, welche weiteren Möglichkeiten es für Sie gibt, um Bereitstellungszinsen zu reduzieren.
Bei Verzögerungen rechtzeitig Verlängerungsoption kalkulieren
Es zeichnet sich ab, dass der Bau länger dauert als geplant und die bereitstellungsfreie Zeit endet bald? Fragen Sie, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit verlängern können. In der Regel ist eine Verlängerung gegebenenfalls mit einem Zinsaufschlag verbunden. Rechnen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater nach, ob die Verlängerung dennoch günstiger für Sie kommt.
Für Vermieterinnen oder Vermieter steuerlich absetzbar
Wenn Sie Bereitstellungszinsen zahlen müssen, können Sie sich eventuell zumindest einen Teil davon über die Steuer wiederholen. Das gilt, wenn Sie die Immobilie bauen, um sie zu vermieten. Wie alle Kosten im Rahmen der Finanzierung können Vermieterinnen und Vermieter auch Bereitstellungszinsen als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Häufige Fragen zu Bereitstellungszinsen
1Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bei einer Baufinanzierung unter Umständen bezahlen müssen, wenn ein Teil des Darlehens noch nicht abgerufen, sondern für später bereitgestellt wird.
2Wann fallen Bereitstellungszinsen an?
Sie fallen bei Bauprojekten an, bei denen die Darlehenssumme nicht auf einmal, sondern stückweise nach Baufortschritt abgerufen wird. In der Regel wird dabei eine bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbart. Erst wenn diese überschritten wird, werden Bereitstellungszinsen berechnet. Die Länge der Frist ist nicht einheitlich geregelt.
3Auf was zahle ich Bereitstellungszinsen?
Nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit zahlen Sie diese jeweils auf die noch nicht abgerufene restliche Darlehenssumme. Je schneller Sie das Darlehen abrufen können, desto weniger Bereitstellungszinsen zahlen Sie also.
4Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?
Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann sich je nach Sparkasse oder Bank unterscheiden. Ihr Sparkassen- oder LBS-Berater informiert Sie gern.
5Wie berechnen sich die Bereitstellungszinsen?
Sie berechnen sich jeweils auf die noch nicht abgerufene restliche Darlehenssumme. Ein Beispiel: Sie nehmen ein Darlehen von 150.000 Euro auf. Sie verbrauchen Ihren Eigenkapitalanteil und rufen dann noch innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit 50.000 Euro ab. Die restliche Darlehenssumme beträgt also 150.000 - 50.000 = 100.000 Euro. Nehmen wir an, die Bereitstellungszinsen betragen 0,25 Prozent pro Monat. Sie müssen also monatlich Bereitstellungszinsen in Höhe von 250 Euro bezahlen. Das gilt, bis Sie wieder einen Teil der Summe abrufen. Dann reduziert sich die noch nicht abgerufene Darlehenssumme – und damit die monatlichen Zahlungen für die Bereitstellungszinsen.
Berechnung
Baufinanzierung: 150.000 Euro
Abruf ohne Bereitstellungszinsen: 50.000 Euro
Restliche Darlehenssumme: 150.000 - 50.000 = 100.000 Euro
Bereitstellungszinsen pro Monat: 0,25 Prozent
Ergebnis: Sie müssen monatlich 0,25 Prozent von 100.000 Euro bezahlen, also 250 Euro pro Monat.
6Was ist die bereitstellungsfreie Zeit?
Innerhalb dieser Zeit müssen Sie keine Bereitstellungszinsen bezahlen. Sie wird auch bereitstellungszinsfreie Zeit genannt. Der Zeitraum beginnt in der Regel mit Abschluss des Kreditvertrags. Wie lange er andauert, hängt vom Bauvorhaben und vom jeweiligen Kreditinstitut ab.
7Kann ich Bereitstellungszinsen zurückfordern?
Ja, in manchen Fällen ist das möglich, zum Beispiel dann, wenn Sie mit einem Bauträger bauen und vertraglich festgelegt haben, dass dieser für Ihre finanziellen Folgen haftet, wenn er fest vereinbarte Termine eigenverschuldet nicht einhalten kann.
8Wie kann ich Bereitstellungszinsen umgehen?
Sie können Bereitstellungszinsen beispielsweise umgehen, wenn Sie das komplette Darlehen innerhalb der bereitstellungsfreien Zeit abrufen können. Sie können die bereitstellungszinsfreie Zeit gegebenenfalls auch verlängern. Dabei sollten Sie mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin jedoch berechnen, ob das in Ihrem konkreten Fall günstiger ist. Denn in der Regel geht eine Verlängerung mit einem Zinsaufschlag einher.
9Kann ich Bereitstellungszinsen steuerlich geltend machen?
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie Ausgaben im Rahmen der Vermietung steuerlich absetzen.