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Vater und Tochter planen etwas im Garten mit Stift und Papier. Im Hintergrund steht ein Haus und im Vordergrund ein Baum.

Nach dem Baukindergeld: aktuelle Förderungen für Familien

Zuschüsse fürs Eigenheim
Das Baukindergeld ist endgültig ausgelaufen. Seit 2023 können keine Anträge mehr gestellt werden. Wer als Familie heute ins Eigentum investieren möchte, findet mit den staatlichen Förderungen „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft Alt“ passende Nachfolgeprogramme.
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Baukindergeld ist seit Ende 2022 nicht mehr beantragbar.

  • Als Nachfolgeprogramme bietet die KfW gezielt für Familien eine Neubauförderung an und unterstützt den Kauf von Bestandsimmobilien an.

  • Anträge für Kreditförderungen der KfW für Familien können Sie direkt bei Ihrer Sparkasse stellen.

Was aus dem Baukindergeld wurde

Das Baukindergeld war von 2018 bis 2022 eines der bekanntesten staatlichen Förderprogramme für Familien in Deutschland. Mehr als 350.000 Haushalte haben die Förderung genutzt. Seit Ende 2022 ist das Programm geschlossen. Dennoch ist der Begriff nach wie vor etabliert. Hier finden Sie alle Informationen zum alten Programm und neuen Alternativen.

Baukindergeld
Warum das Programm Geschichte ist

Das Baukindergeld war eine KfW-Förderung, die Familien mit 1.200 Euro pro Kind jährlich beim Erwerb von Wohneigentum unterstützte – über 10 Jahre hinweg, also bis zu 12.000 Euro pro Kind. Das Baukindergeld wurde abgeschafft, weil es den Staat rund 10 Milliarden Euro kostete, die steigenden Immobilienpreise kaum bremste und die Politik Fördermittel künftig stärker auf klimafreundliches und energieeffizientes Bauen ausrichten wollte. Seit 2023 ist das Programm endgültig geschlossen und kann nicht mehr beantragt werden.

Wichtig für laufende Verträge: Wer Baukindergeld bezieht, erhält die Auszahlungen weiter bis zum Ende des 10-Jahres-Zeitraums – vorausgesetzt, die Immobilie bleibt Hauptwohnsitz und wird nicht verkauft.

Weshalb die Energieeffizienz für den Immobilienwert so wichtig ist

Die Energieeffizienz einer Immobilie entscheidet zunehmend über deren Wert. Gerade für Familien mit Kindern wird die Investition in ein energieeffizientes Zuhause durch die aktuellen Förderprogramme doppelt attraktiv: Sie machen den Kauf erschwinglicher und tragen zugleich zur Wertsteigerung der Immobilie bei. Wer Förderprogramme für energetische Maßnahmen nutzt, kann einen Großteil der anfallenden Kosten durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse abfedern.

Welche aktuellen Förderprogramme sind Nachfolger des Baukindergelds?

Da das Baukindergeld ausgelaufen ist, hat die KfW zwei Nachfolgeprogramme aufgelegt, die sich speziell an Familien mit Kindern und Alleinerziehende richten. Darüber hinaus gibt es weitere Förderungen für den Immobilienerwerb. Ein Überblick.

1. Wohneigentum für Familien (KfW 300) – das Nachfolgeprogramm für den Neubau

  • Gefördert wird ausschließlich der Bau oder Erstkauf eines Neubaus im Effizienzhaus-Standard 40

  • Haushaltseinkommen: maximal 90.000 Euro jährlich, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind

  • Maximaler Kreditbetrag: bis zu 270.000 Euro

  • Antragsteller und Antragstellerinnen müssen die Immobilie selbst bewohnen und dürfen kein weiteres Wohneigentum besitzen

  • Anträge werden über die Hausbank bei der KfW gestellt

  • Hinweis zur Einkommensgrenze:  Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen. Durch den Kinderfreibetrag liegt das zu versteuernde Einkommen bei Familien oft deutlich unter dem Brutto. Viele Familien unterschätzen daher ihre Förderberechtigung.

2. Jung kauft Alt (KfW 308) – das Nachfolgeprogramm für Bestandsimmobilien

  • Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sowie Alleinerziehende, die erstmals Wohneigentum erwerben

  • Einkommensgrenze: 90.000 Euro Haushaltseinkommen jährlich (zzgl. 10.000 Euro je weiterem Kind)

  • Finanziert werden Kaufpreis und Sanierungskosten mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro

  • Anträge werden über die Hausbank gestellt

  • Praxis-Tipp: Der KfW-308-Kredit finanziert nur den Kaufpreis, nicht die Sanierung. Wer die Sanierungskosten unterschätzt, riskiert finanzielle Engpässe. Ein Energieberater sollte daher vor dem Kauf hinzugezogen werden, um realistische Sanierungskosten zu ermitteln.

3. Baugeld von den Gemeinden: lokale Unterstützung

Auch einige Städte und Gemeinden unterstützen neue Einwohnerinnen und Einwohner auf dem Weg ins Eigenheim. Vor allem für junge Familien gibt es oft das sogenannte Baugeld vom Bürgermeister – ein finanzieller Zuschuss auf den Bau oder die Sanierung einer Immobilie innerhalb eines bestimmten Gebiets. Fragen Sie direkt im Rathaus nach.

    Weitere Förderungen und Zuschüsse (nicht nur) für Familien

    Neben den oben genannten Nachfolgeprogrammen können Sie zusätzlich von verschiedenen weiteren staatlichen Förderungen (etwa der KfW) und Zuschüssen für den Kauf oder Bau Ihrer Immobilie profitieren.

    • KfW-Wohneigentumsprogramm: für den Kauf oder Bau eines Eigenheims: Sie möchten Wohneigentum kaufen oder bauen, um selbst einzuziehen? Dann kommt der zinsgünstige KfW-Förderkredit 124 für Sie infrage. Bis zu 100.000 Euro können Sie damit zinsgünstig finanzieren. Der Kredit kann gegebenenfalls mit einem Sparkassen-Darlehen kombiniert werden. 

    • KfW-Programm für altersgerecht umgebauten Wohnraum: fördert Barrierefreiheit: Für den Kauf und Umbau von altersgerechtem Wohnraum bietet die KfW den zinsgünstigen Förderkredit 159 in Höhe von bis zu 50.000 Euro an. Gefördert werden Maßnahmen, die neuen barrierearmen Wohnraum schaffen – etwa, wenn Sie Gewerbeflächen in Wohnraum umwandeln, unbeheizte Bereiche wie ein Dachgeschoss ausbauen oder eine bestehende Wohnung durch eine Grundrissänderung teilen, sodass eine zusätzliche barrierearme Wohneinheit entsteht.

    • Bundesförderung für effiziente Gebäude: fördert energetische Maßnahmen: Ein besonders zinsgünstiger Kredit für energieeffizientes Bauen oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses ist das KfW-Programm 261. Kredite bis zu 150.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 25 Prozent sind möglich. Die Antragstellung muss über einen anerkannten Energieeffizienz-Experten oder -Expertin erfolgen.

    • Nicht nur Bund und Länder fördern den Immobilienkauf, auch der Arbeitgeber oder privates Anlegen unterstützen Sie auf dem Weg in die eigenen vier Wände:

    • Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage: Wer langfristig plant, kann mit Bausparen über mehrere Jahre Eigenkapital ansparen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen (bis zu 40 Euro monatlich in den Bausparvertrag). Wer ein zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800 Euro) hat, profitiert zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage

    • Wohnungsbauprämie: Wer einen Bausparvertrag bespart, bekommt eine Prämie von 10 Prozent auf die eingezahlten Bausparbeiträge (max. 70 Euro jährlich, 140 Euro für Verheiratete). Das zu versteuernde Einkommen darf 35.000 Euro (Verheiratete: 70.000 Euro) nicht überschreiten. Eine Kombination mit der Arbeitnehmersparzulage ist nicht möglich.  

    Mehr Zuhause für Ihre Familie

    Wir unterstützen Sie bei allen wichtigen Fragen rund um Ihre Immobilienfinanzierung – persönlich und verlässlich. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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    Häufige Fragen zum ehemaligen Baukindergeld und aktuellen Förderungen

    1. Nein. Das Baukindergeld ist endgültig ausgelaufen. Die Antragsfrist lief am 31. Dezember 2022 ab. Seitdem ist keine Beantragung mehr möglich; auch nicht rückwirkend. Familien, deren Antrag seinerzeit genehmigt wurde, erhalten die jährlichen Auszahlungen noch bis zum Ende ihres bewilligten Förderzeitraums.

    2. Das Programm endete, weil es den Staat rund 10 Milliarden Euro belastete, nur wenig Einfluss auf die steigenden Immobilienpreise hatte und die Fördermittel künftig gezielt für energieeffizientes und klimafreundliches Bauen eingesetzt werden.

    3. Heute können Familien und junge Eigentümer auf die KfW-Programme „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) und „Jung kauft Alt“ (KfW 308) zurückgreifen, die zinsgünstige Kredite für den Erwerb oder Umbau von Wohnraum bieten.

    4. Verkaufen Sie die Immobilie innerhalb des Förderzeitraums, verlieren Sie den Anspruch auf zukünftige Auszahlungen. Sie sind verpflichtet, die KfW unverzüglich zu informieren. Bereits ausgezahlte Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden.

    5. Der Anspruch kann auf den anderen Elternteil übertragen werden, sofern dieser (Mit-)Eigentümer ist und bei Antragstellung zum Haushalt gehörte. Der Übertragungsantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Auszug über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

    6. Nein, das geht nicht. Wer in der Vergangenheit Baukindergeld (KfW 424) bezogen hat, ist von der Förderung über KfW 300 und KfW 308 ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Baukindergeld-Zahlungen noch laufen.

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