

Geschrieben von
Bella Krug
Was ist ein Motivirrtum?
Beim Motivirrtum irrt sich eine Person über den Grund oder Beweggrund, der sie zu einer Willenserklärung veranlasst. Der Irrtum betrifft also nicht den Inhalt der Erklärung, sondern die persönliche Motivation dahinter. Ein Beispiel: Eine Person setzt in ihrem Testament jemanden als Erbin ein, weil sie glaubt, die Person sei finanziell bedürftig – tatsächlich ist sie wohlhabend. Die Entscheidung beruhte auf einer falschen Annahme, also einem Motivirrtum.
Warum ist der Motivirrtum wichtig?
Im deutschen Zivilrecht (§§ 119 ff. BGB) kann ein Motivirrtum grundsätzlich nicht zur Anfechtung einer Willenserklärung führen – im Gegensatz etwa zum Erklärungsirrtum, bei dem sich jemand über den Inhalt seiner Erklärung irrt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Im Erbrecht kann ein Testament angefochten werden, wenn es auf einem Motivirrtum beruht, der für die Verfügung wesentlich war.
Wie wird der Motivirrtum in der Praxis beurteilt?
Ob ein Motivirrtum rechtlich relevant ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist, ob die irrige Vorstellung für die Willenserklärung wesentlich war und ob das Gesetz oder die Rechtsprechung diesen Irrtum als Anfechtungsgrund anerkennt. Im Erbrecht prüft das Nachlassgericht, ob der Irrtum ursächlich für die getroffene Verfügung war.
Für wen ist das Thema relevant?
Der Motivirrtum spielt vor allem im Erb- und Vertragsrecht eine Rolle. Er betrifft Menschen, die Testamente oder Verträge verfassen, sowie Erbinnen und Erben oder Vertragsparteien, die prüfen möchten, ob eine Willenserklärung angefochten werden kann.
Beispiel aus dem Alltag
Ein Mann schenkt seinem Freund ein teures Gemälde, weil er glaubt, dieser habe Geburtstag. Später erfährt er, dass der Geburtstag erst in einem Monat ist. Seine Schenkung beruht auf einem Motivirrtum – sie bleibt aber grundsätzlich wirksam, da der Irrtum nicht den Inhalt, sondern nur den Beweggrund der Erklärung betrifft.





