
Definition zum Hammergrundstück:
Ein Hammergrundstück verfügt typischerweise über eine schmale, langgezogene Zufahrt, den sogenannten „Stiel“ – am Vordergrundstück vorbei – und dahinter einen breiteren Bauplatz („Kopf“). So ähnelt es oft einem Hammer. Diese Grundstücke entstehen häufig durch eine Teilung, wenn ein hinteres Grundstück (auch: Hinterliegergrundstück) ohne direkten öffentlichen Zugang verbleibt. Die Zufahrt hat oft nur eine geringe Breite und dient ausschließlich dazu, das Grundstück zu erreichen.
Wichtig ist hierbei das Wegerecht oder auch die Grunddienstbarkeit, die im Grundbuch festgehalten wird. Dadurch wird rechtlich gesichert, dass der hintere Eigentümer oder die hintere Eigentümerin den Weg dauerhaft nutzen darf. Zusätzlich kann eine Grunddienstbarkeit wie das Leitungsrecht erforderlich sein, um Versorgungsleitungen über das vordere Grundstück zu führen.
Beim Verkauf eines Hammergrundstücks spielt die eingeschränkte Zugänglichkeit eine Rolle, weshalb die zukünftige Nutzung klar geregelt sein sollte. Käuferinnen und Käufer sollten daher im Vorfeld klären, welche Rechte im Grundbuch vermerkt sind.