zum Inhalt springen
Seitliche Nahaufnahme von einem Arm mit orangefarbenen Pullover. Die Hand zieht ein Buch aus einem Bücherregal.

Dreimonatseinrede

Kurz und einfach erklärt
Die Dreimonatseinrede ist ein Schutzinstrument im Erbrecht und ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 2014.

Mehr zur Dreimonatseinrede:

Die Dreimonatseinrede gibt Erbinnen und Erben nach § 2014 BGB das Recht, nach der Annahme einer Erbschaft für 3 Monate die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten zu verweigern. Innerhalb dieser Zeitspanne – den 3 Monaten – können sie sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen und diesen ordnen.

Dabei schützt die Dreimonatseinrede vorübergehend vor Ansprüchen von Nachlassgläubigern und Nachlassgläubigerinnen. Erbinnen und Erben sind somit berechtigt, Zahlungen zu verweigern, solange die gesetzliche Frist läuft. Ein Nachlasspfleger oder eine Nachlasspflegerin kann in bestimmten Fällen ebenfalls diese Einrede geltend machen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, den Erben oder Erbinnen Zeit zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus der Erbschaft zu geben. Gut zu wissen: Ein Erbe ausschlagen, können Erbinnen und Erben normalerweise mit einer Frist von 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft. Wenn kein Testament hinterlegt ist, kann die Frist bereits beginnen, wenn diese vom Tod des Erblassers oder der Erblasserin erfahren. Dabei sollten sich diese juristisch beraten lassen, um keine Fehler zu machen. So dürfen sie das Erbe nicht vorher angenommen haben. Bereits indem sie einen Erbschein beantragen, können sie das Erbe nicht mehr ausschlagen.

Machen Sie mehr aus Ihrem Geld

Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Finanzfragen persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Zu meiner Sparkasse

Das könnte Sie auch interessieren

  • Mann mit Brille sitzt vor einem Laptop und einem aufgeschlagenen Notizbuch an einem weißen Tisch. Er hält ein Stück Papier in der Hand und fasst sich mit der anderen Hand vors Gesicht.
    Erben
    Eine Erbschaft bringt finanziell nicht immer nur Vorteile, sondern kann die Erbenden im Extremfall sogar finanziell ruinieren. Denn gegebenenfalls werden auch Schulden des Erblassers oder der Erblasserin vererbt. Erfahren Sie mehr.
  • Eine junge Frau mit langem blonden Pferdeschwanz legt ihren Arm um ihre Großmutter. Sie stehen auf der Wiese eines Grundstücks. Im Hintergrund steht ein schönes altes Wohnhaus. Beide lächeln.
    Erben
    Ab einem bestimmten Wert fällt bei Schenkungen die Schenkungssteuer an. Diese muss der oder die Beschenkte zahlen. Wer gut plant, kann sie jedoch vermeiden oder zumindest Steuern sparen. Erfahren Sie, wie das klappt.
  • Eine Gruppe von drei Personen sitzt sich in einer Gesprächssituation gegenüber. Im Fokus steht eine junge Frau mit brauen Haaren, die mit einer vom Betrachter abgewandten Person spricht.
    Erben
    Wenn jemand stirbt und mehrere Personen erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Ihre Aufgabe ist es, das Erbe so lange gemeinsam zu verwalten, bis es ordnungsgemäß verteilt ist. Das sollten Sie über den Ablauf wissen.