

Geschrieben von
Bella Krug
Was ist die Anwachsung?
Die Anwachsung tritt ein, wenn ein Mitglied einer Personengesellschaft, etwa einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), ausscheidet. Das kann durch Tod, Austritt oder andere vertraglich geregelte Gründe geschehen. Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters wächst den verbleibenden Gesellschaftern entsprechend ihrer bisherigen Beteiligungsquote an. Das Vermögen der Gesellschaft bleibt als Gesamthandvermögen (gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschaft) bestehen; lediglich die Beteiligungsverhältnisse verändern sich.
Warum ist die Anwachsung wichtig?
Sie regelt, wie Gesellschaftsanteile ohne aufwendige Übertragungsverfahren oder Nachfolgeregelungen weitergegeben werden. Damit bleibt die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft auch im Todesfall oder bei Austritt eines Gesellschafters gewahrt. Im Erbrecht spielt die Anwachsung ebenfalls eine Rolle, da sie dafür sorgen kann, dass Nachfolgeanteile automatisch auf die verbleibenden Erbinnen und Erben übergehen, ohne dass eine gesonderte Verfügung nötig ist.
Wie funktioniert die Anwachsung in der Praxis?
Das Gesellschaftsvermögen bleibt bestehen, aber die Beteiligung des ausgeschiedenen Gesellschafters wird auf die übrigen Mitgesellschafter verteilt. Beispiel: Eine GbR besteht aus drei Gesellschaftern mit jeweils einem Drittel Anteil. Stirbt einer von ihnen, wächst dessen Anteil den beiden verbleibenden Gesellschaftern zu – jeder besitzt danach die Hälfte der Gesellschaft. Die Anwachsung kann im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart oder ausgeschlossen werden; sofern nichts geregelt ist, greift die gesetzliche Regelung.
Für wen ist das Thema relevant?
Die Anwachsung betrifft vor allem Personengesellschaften, deren Gesellschafterverhältnisse flexibel gestaltet sind, sowie bei familiengeführten Unternehmen, kleinen Partnerschaften und bei der Nachfolgeplanung. Auch im Erbrecht kann sie für Erbinnen und Erben von Bedeutung sein, wenn ein Anteil an einer Personengesellschaft Teil des Nachlasses ist.
Beispiel aus dem Alltag
Ein Architekturbüro ist als GbR organisiert und besteht aus drei Partnerinnen. Eine Partnerin scheidet altersbedingt aus. Laut Gesellschaftsvertrag erfolgt eine Anwachsung: Ihre Anteile werden automatisch auf die beiden verbleibenden Partnerinnen übertragen. Diese führen das Büro nahtlos fort, ohne dass es zu einer aufwendigen rechtlichen Übertragung kommt.





