
Definition zur Alterswertminderung:
Bei der Immobilienbewertung wird die Alterswertminderung berücksichtigt, um den aktuellen Wert einer Immobilie realistisch zu berechnen. Grundlage ist die sogenannte Gesamtnutzungsdauer – also die Zeit, über die ein Haus wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann.
Die Alterswertminderung erfolgt meist nach der linearen Methode. Das heißt: Der Wert des Gebäudes sinkt jährlich um einen festen Prozentsatz, abhängig vom Alter im Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer. So ergibt sich eine jährliche Wertminderung.
Wichtig ist auch die Restnutzungsdauer, also die verbleibende wirtschaftliche Nutzungszeit. Modernisierungen oder Sanierungen können diese verlängern und die Alterswertminderung verringern. Die Immobilienbewertung unter Einbezug der Alterswertminderung ist ein Instrument, um den tatsächlichen Gebäudewert im Zeitverlauf sachgerecht darzustellen.