
Definition zur Abgeschlossenheit:
Die baulich erforderliche Abgrenzung schafft die Voraussetzungen, um Wohnungseigentum oder Teileigentum zu bilden. Eigentümerinnen und Eigentümer können somit Teile eines Gebäudes mit Anteilen des Grundstücks separat erwerben oder verkaufen.
Um die Abgeschlossenheit nachzuweisen, ist eine offizielle Bescheinigung nötig. Diese wird auf Antrag durch die zuständige Baubehörde erteilt. Wesentliche Unterlagen sind hierfür der Aufteilungsplan, der die exakte Lage der einzelnen Einheiten im Gebäude zeigt. Die Bescheinigung bestätigt, dass die Wohnungen oder gewerblichen Einheiten eigenständig zugänglich, abschließbar und mit den im jeweiligen Fall notwendigen sanitären Einrichtungen ausgestattet sind.
Ohne eine solche Bescheinigung ist eine rechtskräftige Teilung des Gebäudes nach WEG nicht möglich. Sie bildet daher eine entscheidende Grundlage für Wohnungseigentümergemeinschaften.