Absicherung in allen Pflegegraden
Bis zu lebenslange Pflegerente oder Pflegetagegeld
Unter Umständen staatliche Förderung möglich
Optimal für alle Pflegestufen
Wer gesundheitlich nicht mehr allein zurechtkommt, möchte liebevoll und intensiv betreut werden. Doch gute Pflege kostet – zu Hause wie im Seniorenheim. Die gesetzliche sowie die private Pflegepflichtversicherung leisten dabei einen Basisschutz, der einen Teil der Kosten deckt. Mit einer zusätzlichen privaten Pflegevorsorge stocken Sie diesen auf, um sich gut abzusichern. Und das wird möglicherweise sogar staatlich gefördert.
Die Versicherung stockt den Basisschutz, der durch eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung besteht, wirksam auf.
Wenn Sie pro Monat mindestens zehn Euro in eine spezielle Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld) einzahlen, legt der Staat monatlich fünf Euro drauf.
Ob Pflegetagegeld oder Pflegerente: Eine zusätzliche private Pflegevorsorge können Sie flexibel auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
0Personen
in Deutschland werden laut Prognosen bis 2050 pflegebedürftig sein. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Die Diagnose Pflegefall verändert Ihr eigenes Leben – oft aber auch das Ihrer Angehörigen. Ob Sie nur jemanden brauchen, der Ihnen beim Einkaufen und im Haushalt hilft, oder ob Sie eine 24-Stunden-Pflege benötigen: In jedem Fall möchten Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Doch kompetente Pflege geht ins Geld: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, ist auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung (auch: sozialen Pflegeversicherung). Wer eine private Krankenversicherung hat, muss sich auch privat pflegeversichern. Die gesetzliche und die private Pflegeversicherung sind grundsätzlich Pflichtversicherungen. Beide zahlen aktuell je nach Pflegegrad maximal 2.005 Euro (Pflegegrad 5). Ein Platz im Pflegeheim kann allerdings rund 3.500 Euro und mehr im Monat kosten. Den großen Rest müssen Sie und Ihre Familie aufbringen.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lösung sein und die monatliche Lücke schließen zwischen dem, was Sie für eine gute Pflege benötigen, und dem, was die gesetzliche oder private Pflegeversicherung beisteuert. Seit 2013 fördert auch die Regierung die zusätzliche private Vorsorge: Wenn Sie pro Monat mindestens zehn Euro in eine spezielle private Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld) einzahlen, legt der Staat monatlich fünf Euro drauf.
0,0%
Das ist der Anteil der Pflegebedürftigen, die jünger als 65 Jahre alt sind. Es sind also bei Weitem nicht nur ältere Menschen betroffen. (Quelle: Malteser)
Eine zusätzliche private Pflegevorsorge können Sie flexibel auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. So können Sie sich beispielsweise zwischen Pflegetagegeld und einer Pflegerente entscheiden. Mit Ersterem bekommen Sie pro Tag einen vorher vereinbarten Tagessatz, der sich nach Ihrem Pflegegrad richtet. Bei einer Pflegerente wird Ihnen je nach Pflegegrad monatlich eine Rente ausbezahlt, deren Höhe Sie abhängig von Ihren Beitragszahlungen selbst festlegen.
Wenn Sie pflegebedürftig bleiben, wird der Betrag Ihr Leben lang monatlich an Sie ausbezahlt. Beide Varianten eignen sich für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst ebenso wie für die Pflege in einem Seniorenheim.
Tipp: Sie können sich auch noch in höherem Alter für eine zusätzliche private Pflegevorsorge entscheiden. Doch es ist sinnvoll, früh zu beginnen. Zum einen sind Sie so schon in jungen Jahren für den Pflegefall geschützt. Zum anderen gilt: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto niedriger sind Ihre Beiträge.
Weil die Pflegeleistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung allein nur einen Basisschutz bieten, ist eine private Pflegezusatzversicherung grundsätzlich für jeden Menschen wichtig. Denn Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Und die Wahrscheinlichkeit ist hoch: Etwa jeder zweite Mann über 90 Jahren ist in Deutschland pflegebedürftig. Bei den Frauen über 90 Jahren sind es sogar zwei von drei.
Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden dabei zu Hause versorgt. Über 50 Prozent der Pflegebedürftigen greifen laut Statistischem Bundesamt ausschließlich auf Hilfe von der Familie zurück. In der Pflegeversicherung bekommt die Pflegeperson für die häusliche Pflege durch die Familie oder Freunde beziehungsweise Freundinnen ab Pflegegrad 2 ein Pflegegeld.
Mit Pflegegrad 2 beträgt dieses beispielsweise 316 Euro, mit Pflegegrad 3 sind es 545 Euro. Vor dem Hintergrund, dass eine Pflegeperson in Pflegegrad 2 bereits erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist, ist das nicht viel. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie die Leistungen aufstocken. Wer keine Familie hat, die die Pflege übernehmen würde, sollte insbesondere den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung erwägen.
Hinzu kommt: Je höher der Pflegegrad, desto seltener können Familienangehörige die Pflege allein bewältigen. Ein zusätzlicher ambulanter Pflegedienst kostet – und auch hier liefert die soziale Pflegeversicherung nur einen Basisschutz. Die Mehrkosten müssen Sie allein tragen, wenn Sie keine Pflegezusatzversicherung haben.
Daher ist eine Pflegezusatzversicherung definitiv auch mit Angehörigen, die für Sie bei geringem Pflegegrad noch einspringen könnten, eine vorausschauende Entscheidung. So haben Sie im Ernstfall den finanziellen Spielraum, auf einen ambulanten Pflegedienst beziehungsweise eine gute stationäre Versorgung zurückgreifen zu können! Nur wer eine sehr hohe monatliche Rente erwartet oder auf ein großes Vermögen zugreifen kann, das im Pflegefall optimal absichert, braucht keine Pflegezusatzversicherung.
Eine Pflegeversicherung schützt vor Kosten, die dadurch entstehen, dass jemand auf Pflege angewiesen ist. Dabei gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung (auch: soziale Pflegeversicherung), die private Pflegeversicherung sowie private Pflegezusatzversicherungen (auch: zusätzliche private Pflegeversicherungen). Letztere sind wichtig, weil die gesetzlichen und die privaten, für die Versicherungspflicht besteht, im Pflegefall in der Regel nur einen Basisschutz leisten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Der Beitragssatz liegt aktuell (Stand: 2022) bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens für Menschen mit Kindern sowie 3,4 Prozent bei Kinderlosen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen den Beitrag – ohne den Kinderlosenzuschlag – grundsätzlich jeweils zur Hälfte, also jeweils 1,525 Prozent.
Für Rentnerinnen und Rentner liegt der Beitragssatz ebenfalls bei 3,05 Prozent. Sind sie kinderlos, zahlen sie ebenfalls einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozent. Dabei tragen Rentnerinnen und Rentner den Beitrag jedoch im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allein. Eine Ausnahme besteht bei beihilfeberechtigten Rentnern beziehungsweise Rentnerinnen.
Diese Pflichtversicherung dient als Grundabsicherung im Pflegefall, die durch eine zusätzliche Pflegeversicherung aufgestockt werden kann. Die Kosten einer Pflegezusatzversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsart, Versicherer und vereinbarter Absicherung. Eine Pflegetagegeldversicherung gibt es schon ab etwa 10 Euro monatlich. Dabei legt der Staat unter Umständen jeweils 5 Euro monatlich (beziehungsweise 60 Euro pro Jahr) drauf.
Bei einer Pflegerente legen Sie hingegen den Betrag, den Sie monatlich bekommen, individuell selbst fest. Wenn Sie pflegebedürftig bleiben, wird der Betrag Ihr Leben lang monatlich ausbezahlt. Beide Varianten eignen sich für die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst ebenso wie für die Pflege in einem Seniorenheim.
Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung hängen einerseits vom Pflegegrad und der Dauer der Pflegebedürftigkeit ab, andererseits davon, ob die Pflege durch Familienangehörige zu Hause, durch professionelle Hilfe zu Hause oder stationär, etwa im Seniorenheim, vorgenommen wird. Mit Pflegegrad 1 können Sie zu Hause mit bis zu 125 Euro Entlastungsleistungen rechnen. Für die Pflege in einem Seniorenheim erhalten Sie mit Pflegegrad 5 rund 2.000 Euro. Weil die Heimkosten ebenso wie die Pflegekosten zu Hause im Normalfall wesentlich höher sind, als sie von der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden, bilden deren Leistungen lediglich einen Basisschutz, den Sie durch eine Pflegezusatzversicherung ausbauen können.
Die Pflegeversicherungen werden von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen getragen. Die Pflegekassen sind jeweils den Krankenkassen angegliedert. Das bedeutet: In der Regel hat Ihre Pflegeversicherung den gleichen Träger wie Ihre Krankenversicherung. Sind Sie beispielsweise als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, sind Sie auch in der gesetzlichen Pflegekasse. Nur wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können Sie wählen und auf Antrag auch eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn Sie das wünschen. Die Pflegezusatzversicherungen werden von unterschiedlichen Versicherern getragen. Die Sparkassen arbeiten dafür mit führenden Versicherungsunternehmen in Deutschland zusammen.
Wie bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze bezahlt werden. Derzeit liegt diese bei 58.050 Euro pro Jahr (Stand: 2022). Für Gehalt, das über dieser liegt, müssen keine Beiträge geleistet werden. Die Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung bleiben davon gegebenenfalls unberührt.
Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, kann Leistungen aus einer Pflegeversicherung bekommen.
Die Pflegeversicherung tritt ein, wenn Sie einen Pflegegrad haben und auf bestimmte häusliche Pflege, aber auch auf vollstationäre Pflege, beispielsweise in einem Pflegeheim, angewiesen sind. Sie kommt dann in einem bestimmten Ausmaß für die dadurch entstehenden Kosten auf. Allerdings bieten die gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherungen nur einen Basisschutz. Um diesen aufzustocken und mehr Leistungen im Pflegefall zu erhalten, können Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.
Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, zahlt automatisch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Bei beiden besteht in Deutschland grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Zusätzlich ist es möglich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Diese lohnt sich insbesondere, weil die gesetzliche und die private Pflegeversicherung in der Regel nur einen Basisschutz bieten. Einen zusätzlichen Schutz gewährt eine private Pflegezusatzversicherung. Weil mit über 90 Jahren etwa jeder zweite Mann und sogar zwei von drei Frauen in Deutschland pflegebedürftig sind, ist es nicht unwahrscheinlich, mindestens einmal im Leben vom Versicherungsschutz zu profitieren.
Um Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie in den zehn Jahren, bevor Sie die Leistungen beantragen, mindestens zwei Jahre versichert gewesen sein.
¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen deutlich abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre zusätzliche Pflegeversicherung anbietet.