Langfristige Vermögenssicherung
Individuelle Anlagestrategie
Erbschaftsteuer einplanen
Anlegen für die Ewigkeit
Das Vermögen für eine möglichst lange Zeit schützen, es im Idealfall über mehrere Generationen hinweg erhalten – das ist das Ziel vieler Menschen, die die Übergabe ihrer Besitztümer planen. Thomas Grimm, Leiter Anlagestrategien und Analysen bei der DekaBank, erklärt, worauf vermögende Kundinnen und Kunden achten sollten.
Die Inflation macht vor keinem Vermögen halt – weder kleine Sparbeträge noch große Summen bleiben vom Kaufkraftverlust verschont. Nichtstun kostet hier Geld. „Wer sein Vermögen auf Dauer erhalten möchte, muss also mindestens die Inflation ausgleichen“, sagt Thomas Grimm.
Der Fachmann rechnet vor: „Das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank liegt langfristig bei zwei Prozent. Außerdem müssen Sie als Anleger oder Anlegerin 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte zahlen. Also brauchen Sie ungefähr drei Prozent Anlageerfolg pro Jahr, damit Ihr Vermögen nicht an Kaufkraft verliert.“
Wegen der zuletzt deutlich erhöhten Inflationsrate ist der Druck auf Anlegerinnen und Anleger eher gestiegen, ein gewisses Risiko einzugehen. Denn Zinsen allein gleichen die Inflation nicht aus, die Zuwächse müssen primär aus Kursgewinnen und Dividenden von Aktien kommen.
„Wir klopfen in der Beratung deshalb immer ab, wie viel Schwankungsbreite der Kunde oder die Kundin akzeptiert, sowohl emotional als auch wirtschaftlich“, erklärt Grimm. „Ökonomisch verkraften vermögende Kunden oder Kundinnen Schwankungen besser als solche mit geringem Budget. Sie ärgern sich natürlich auch über Verluste, aber die Schwankungsbreite darf grundsätzlich größer ausfallen.“
Mindestens drei Prozent Rendite – diese Maxime gilt nicht nur für klassische Wertpapieranlagen, sondern auch für Immobilienbesitz. „Wer vermietet, sollte regelmäßig Mietanpassungen vornehmen, damit die Immobilien eine Rendite über der Inflation erwirtschaften“, erklärt der Experte. „Bei Immobilien im ländlichen Raum besteht die Gefahr, dass die Preisentwicklung stagniert. In diesem Fall raten wir dazu, die betroffene Immobilie näher zu analysieren und gegebenenfalls das Immobilienportfolio umzuschichten.“
Selten geht Vermögen an nur einen Nachkommen. Meist sind mehrere Erben und Erbinnen zu bedenken. Wer nach seinem Ableben zum Beispiel seine beiden Kinder in gleichem Maße berücksichtigen möchte, sollte auf die Teilbarkeit seines Vermögens achten. Thomas Grimm nennt ein Beispiel: „Während vielleicht die Tochter Interesse an der Übernahme des Unternehmens hat, könnte der Sohn das Wertpapierdepot erben. So muss keiner den anderen auszahlen.“
Ähnlich sieht es bei Grundbesitz aus: Wer sein Immobilienportfolio übertragen möchte, sollte eher jedem Erben eine oder mehrere Immobilien vermachen, statt allen Erben zusammen das komplette Portfolio zu hinterlassen. So lässt sich verhindern, dass in der Erbengemeinschaft Streit über den Umgang mit dem Nachlass ausbricht und im schlimmsten Fall alles verkauft werden muss.
Wie bei allen Themen rund um die Vermögensnachfolge ist es wichtig, rechtzeitig mit sämtlichen Beteiligten zu reden und die Vorstellungen abzugleichen. „Wenn jemand ein Unternehmen erben soll, der damit nichts anzufangen weiß, gerät die Vermögensübertragung in die nächste Generation schnell ins Trudeln“, weiß Thomas Grimm. Ein Verkauf des Unternehmens oder eine Umwandlung in eine Stiftung können Abhilfe schaffen. Eine weitere Option ist es, eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer von außen ins Unternehmen zu holen.
Auch wenn jemand großen Spaß am Entwickeln einer Anlagestrategie hat und sich täglich zum Private Banking beraten lässt, ist unbedingt zu überlegen, ob das den Erben oder Erbinnen genauso geht. „Hier raten wir dazu, das Vermögen gegebenenfalls umzustrukturieren und so anzulegen, dass die Werte auch dann erhalten bleiben, wenn sich die Nachkommen nicht so intensiv mit der Verwaltung beschäftigen möchten“, so der Deka-Fachmann.
Um das Vermögen für die nächsten Dekaden zu sichern und dabei das Renditeziel von mindestens drei Prozent zu erreichen, braucht es eine ausgeklügelte Anlagestrategie. Grimm: „Am wichtigsten ist die Risikostreuung, sowohl über verschiedene Anlageklassen hinweg als auch innerhalb der einzelnen Klassen.“
Die Expertinnen und Experten von Deka und Sparkasse raten Private-Banking-Kunden in der Regel zu einer breiten Streuung des Portfolios über diese sieben Anlageklassen: Aktien, Renten, Immobilien, Liquidität, Rohstoffe, Alternative Investments sowie weitere Vermögenswerte, zu denen privates Beteiligungskapital gehört.
In den einzelnen Klassen sollte dann weiter diversifiziert werden. Thomas Grimm nennt Beispiele: „Bei Renten reicht die Bandbreite von europäischen Staatsanleihen mit niedrigen Zinsen bis zu Unternehmensanleihen aus Emerging Markets mit höheren Renditeaussichten. Bei Rohstoffen lässt sich beispielsweise das Edelmetall Gold mit seiner relativ geringen Schwankungsbreite kombinieren mit volatileren Investments aus dem Energiebereich.“
Eine allgemein gültige Strategie für die langfristige Anlage gibt es nicht. Die Private-Banking-Spezialisten von Deka und Sparkasse entwickeln für jeden Kunden und jede Kundin eine individuelle Anlagestrategie – orientiert an seinen oder ihren Erwartungen und denen der nachfolgenden Generationen.
Ob Schenkung zu Lebzeiten oder Vererbung nach dem Tod – wer ein Vermögen übertragen bekommt, muss Steuern zahlen. „Das sollte bei der Strukturierung des Vermögens unbedingt bedacht werden“, rät Thomas Grimm.
Der Experte nennt ein Beispiel: „Wenn zum Beispiel das gesamte Vermögen in einem Unternehmen steckt und kein Guthaben auf einem Konto oder in einem Depot vorhanden ist, dann droht dem Unternehmen ein Notverkauf, weil die Erbschaftsteuer aufgebracht werden muss.“ Gleiches gilt, wenn alle Vermögenswerte in Immobilien stecken. Auch dann muss im Erbfall ein Teil verkauft werden – egal, wie die aktuelle Marktlage ist.
Erblasser sollten also unbedingt mit ihrem Finanz- und ihrem Steuerberater ausloten, wie hoch die Belastung für die Erben sein wird. Reicht die Liquidität für die Steuerzahlung nicht aus, muss so rasch wie möglich ein entsprechendes Vermögen aufgebaut werden.
„Ein Wertpapierdepot lässt sich jederzeit ganz oder teilweise veräußern. Außerdem ist es teilbar“, so Grimm. Aber Achtung: „Für die Berechnung der Erbschaftsteuer ist der Kurswert am Todestag maßgeblich. Wenn sich die Erben dann ewig nicht einigen können, ob sie verkaufen oder nicht, kann das Depot in der Zeit an Wert verlieren. Die Steuer muss aber trotzdem bezahlt werden.“
Deshalb ist es wichtig, dass sowohl der Vermögensinhaber oder die Vermögensinhaberin als auch die Erben die Stolperfallen kennen. „Ideal ist es, wenn im Zuge der Nachfolgeplanung alle Beteiligten zu einer Familienkonferenz zusammenkommen“, sagt Thomas Grimm. Im Streitfall kann ein Mediator helfen.