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Seitliche Nahaufnahme von einem Arm mit orangefarbenen Pullover. Die Hand zieht ein Buch aus einem Bücherregal.

Garantiezins

Kurz und einfach erklärt
Der Garantiezins ist die gesetzlich festgelegte Mindestverzinsung für klassische Lebens- und Rentenversicherungen. Er garantiert eine bestimmte Auszahlung, unabhängig von der Marktentwicklung.

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins (auch Höchstrechnungszins genannt) ist die Verzinsung, die Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss mindestens auf den Sparanteil von Lebens- und Rentenversicherungen gewähren müssen. Dieser Zinssatz wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Seit dem 1. Januar 2015 beträgt der Garantiezins 1,25Prozent für Neuverträge. Für ältere Verträge gelten die bei Vertragsbeginn vereinbarten Sätze weiter.

Warum ist der Garantiezins wichtig?

Der Garantiezins sorgt für Planungssicherheit in der Altersvorsorge. Versicherte wissen bei Vertragsabschluss, welchen Mindestbetrag sie am Ende der Laufzeit erhalten, unabhängig davon, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln. In der Niedrigzinsphase gerieten Versicherer jedoch zunehmend unter Druck, diese Zusagen zu erfüllen. Das hat dazu geführt, dass viele neue Versicherungsprodukte heute ohne klassischen Garantiezins auskommen, dafür aber mit flexiblen Auszahlungsmodellen oder fondsgebundenen Komponenten arbeiten.

Wie funktioniert der Garantiezins?

Der Garantiezins bezieht sich nur auf den Sparanteil des Beitrags – also den Teil, der nach Abzug von Kosten und Risikobeiträgen (z.B. für den Todesfallschutz) übrigbleibt. Zusätzlich zum Garantiezins erhalten Versicherte in der Regel eine Überschussbeteiligung. Diese hängt von der wirtschaftlichen Lage des Versicherers ab und kann jährlich schwanken. Zusammen ergeben Garantiezins und Überschüsse die tatsächliche Verzinsung einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung.

Für wen ist der Garantiezins relevant?

Der Garantiezins spielt eine Rolle für:

  • Personen, die klassische Lebens- oder Rentenversicherungen abschließen
  • Menschen, die eine kapitalgedeckte Altersvorsorge mit planbarer Mindestverzinsung bevorzugen
  • Versicherte mit älteren Verträgen, die von höheren Garantiezinsen profitieren
  • Anlegerinnen und Anleger, die Sicherheit vor Rendite stellen

Beispiel aus dem Alltag

Eine Frau hat 2004 eine klassische Rentenversicherung abgeschlossen – mit einem Garantiezins von 2,75Prozent. Dieser gilt für die gesamte Laufzeit ihres Vertrags. Zusätzlich erhält sie jährliche Überschüsse. Dadurch liegt ihre tatsächliche Verzinsung über dem Garantiezins. Inzwischen werden solche Verträge kaum noch angeboten viele neue Produkte verzichten auf einen festen Zins.

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