
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Springt bei beruflichen Versehen ein
Schützt vor Schadensansprüchen Dritter
Fehler von Angestellten sind mitversichert
Schutz im Fall der Fälle
Alle Inhalte im Überblick
So schützen sich Selbstständige vor Schadenersatzforderungen
Wer falsch berät, eine Frist versäumt oder einen Planungsfehler macht, muss für den finanziellen Schaden aufkommen, der beim Kunden oder der Kundin entsteht. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Sparkassen sichert Selbstständige für solche Fälle ab und schützt sie vor hohen Geldforderungen.
Die Vorteile im Überblick
- Absicherung gegen berufliche Versehen
Die Vermögensschadenhaftpflicht trägt die Kosten, wenn Dritte durch Ihr Verschulden finanziellen Schaden erleiden.
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Der Versicherer überprüft, ob tatsächlich eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Unberechtigte Forderungen wehrt er ab und trägt auch die Prozesskosten.
- Angestellte sind mitversichert
Der Versicherungsschutz umfasst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Ihrem Auftrag handeln.
Schützen Sie sich vor Fehlern und unberechtigten Forderungen
Wer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung braucht
Für bestimmte Freiberuflerinnen und Freiberufler ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem:
- Rechtsanwälte und -anwältinnen
- Notare und Notarinnen
- Steuerberater und -beraterinnen
- Wirtschaftsprüfer und -prüferinnen
Aber auch andere Unternehmerinnen und Unternehmen sowie Soloselbstständige können mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden, die ihr wirtschaftliches Überleben gefährden.
Fallbeispiel 1: Ein Medienberater plant eine Werbekampagne für eine Bank. Dabei zitiert der Berater eine Politikerin in einer Broschüre. Es stellt sich jedoch heraus, dass die Politikerin einer solchen Veröffentlichung nie zugestimmt hat. Sie fordert die Einstellung der Kampagne. Die Bank klagt nun wegen Schädigung des Images und entgangenen Gewinnen, da die Kampagne nicht wie geplant genutzt werden kann. Der Schaden beläuft sich auf eine Million Euro.
Fallbeispiel 2: Einer IT-Beraterin unterläuft ein Fehler, wodurch die gesamte Kundendatenbank ihres Auftraggebers gelöscht wird. Mithilfe von alten Unterlagen müssen die Daten nun aufwändig manuell eingegeben werden. Der Kunde hat das Recht auf Erstattung der Kosten, die durch den erheblichen Mehraufwand entstanden sind. Der Schaden beträgt 50.000 Euro.
Bei der Haftung für Vermögensschäden spielt es im Übrigen keine Rolle, ob Sie ein Unternehmen mit mehreren Angestellten führen, soloselbstständig oder nebenberuflich tätig sind.
Vermögenshaftpflicht oder Berufshaftpflicht?
Eine Berufshaftpflichtversicherung benötigen Menschen, die einen Beruf mit einem erhöhten Risiko für Personen- und Sachschäden ausüben, etwa Ärztinnen und Ärzte oder Architektinnen und Architekten. Vermögensschäden als Folge sind in diesen Policen mitversichert.
Personen in beratenden Berufen genügt oftmals eine Vermögensschadenhaftpflicht, denn ihr Risiko, im Job Menschen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen, ist deutlich geringer als bei anderen Berufsgruppen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung wiederum deckt allein Personen- und Sachschäden ab. Sie ist vor allem für Unternehmerinnen und Unternehmer gedacht, auf deren Betriebsgelände solche Schäden entstehen können. Vermögensschäden sind dabei nicht mitversichert.
Lassen Sie sich am besten in Ihrer Sparkasse zu allen Fragen rund um betriebliche Haftpflichtversicherungen beraten, um den für Sie optimalen Schutz zu finden.

Spezial-Police für Führungskräfte
Weil Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie andere Führungskräfte im rechtlichen Sinne nicht als Angestellte gelten, benötigen sie eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht: die Directors-and-Officers-Versicherung (D- und O-Versicherung). Diese verhindert, dass die Versicherungsnehmer bei Managementfehlern mit ihrem Privatvermögen haften.
Auch ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder in Führungspositionen sollten sich entsprechend absichern, denn auch sie haften für Schäden, die sie Dritten zufügen. Für Vereine und Stiftungen gibt es in manchen Tarifen Sonderkonditionen.
Wann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt – und wann nicht¹
Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt, wenn ...
… Sie Ihren Kunden oder Ihre Kundin versehentlich falsch beraten und er oder sie dadurch finanzielle Nachteile hat. … Sie Ihren Kunden oder Ihre Kundin wissentlich falsch beraten oder grob fahrlässig handeln.
… Sie Anträge verspätet stellen oder geänderte Vorschriften nicht beachten und Ihrem Kunden oder Ihrer Kundin dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn ...
… Sie Ihren Kunden oder Ihre Kundin wissentlich falsch beraten oder grob fahrlässig handeln.
… für berufliche Versehen, die vor Versicherungsbeginn geschehen, auch wenn der Schaden erst nach Versicherungsbeginn eintritt.
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
1Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?
Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?
Versichert sind Schäden, die durch berufliches Versehen am Vermögen Dritter entstehen. Die Versicherungsgesellschaft überprüft zunächst, ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Bei berechtigten Ansprüchen leistet sie die Zahlung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, bei unberechtigten Forderungen wehrt sie diese ab und trägt auch die Prozesskosten, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
2Ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für Berufsgruppen wichtig, die beratend oder vermittelnd tätig sind oder auf anderem Wege das Vermögen Dritter schädigen können. Ein kleiner Fehler in der Berechnung oder eine versäumte Frist in einem Rechtsstreit sind schnell geschehen, schon ist ein erheblicher Schaden entstanden und der Auftraggeber oder die Auftraggeberin fordert finanziellen Ausgleich. Bei solchen beruflichen Versehen hilft die Vermögensschadenhaftpflicht und begleicht die Forderung.
3Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Zwingend vorgeschrieben ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für einige Berufsgruppen wie Rechtsanwältinnen und -anwälte, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer oder Steuerberaterinnen und -berater. Aber auch Selbstständige aus anderen Branchen sollten prüfen, ob durch ihr Zutun Vermögensschäden entstehen können, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Beratung, den Verlust von Kundendaten oder ein anderes Versäumnis.
4Welche Versicherungen brauche ich bei einem Einzelunternehmen?
Welche Versicherungen brauche ich bei einem Einzelunternehmen?
Am wichtigsten für Sie als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin ist die Absicherung Ihres Einkommens. Sollten Sie krank werden, zahlt eine Krankentagegeldversicherung einen vorher festgelegten Betrag, mit dem Sie Ihre Fixkosten decken können. Für den Fall einer dauerhaften Berufsunfähigkeit sichert Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen.
Außerdem sollten Sie sich um eine private Altersvorsorge kümmern, damit Sie Ihren Lebensstandard im Alter halten können. In einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung müssen Sie Mitglied sein, denn in Deutschland besteht für diesen Bereich eine Versicherungspflicht.
Welche Versicherungen Sie darüber hinaus benötigen, hängt davon ab, in welchem Bereich Sie als Einzelunternehmer oder -unternehmerin tätig sind. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für manche Berufsgruppen wie Steuerberaterinnen und Steuerberater Pflicht, sinnvoll ist sie aber auch für alle, die durch fehlerhafte Beratung Kundinnen und Kunden finanziell schaden können. Auch andere Haftpflichtversicherungen können sinnvoll für Sie sein.
Lassen Sie sich bei Ihrer Sparkasse dazu beraten, welcher Versicherungsschutz für Sie als Einzelunternehmer oder -unternehmerin optimal ist.
5Was sind echte Vermögensschäden?
Was sind echte Vermögensschäden?
Bei einem echten Vermögensschaden handelt es sich um einen finanziellen Nachteil, der jemand anderem entsteht, oder einen entgangenen finanziellen Vorteil. Dafür haftet der Verursacher oder die Verursacherin. Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können sich Selbstständige absichern, damit sie den Schadenersatz nicht selbst zahlen müssen.
Unechte Vermögensschäden oder Vermögensfolgeschäden sind finanzielle Schäden, die in Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Diese werden von einer Vermögensschadenhaftpflicht nicht abgedeckt. Wer sich dagegen absichern möchte, benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch für Sach- und Personenschäden einspringt.
6Was ist ein Beispiel für einen Vermögensschaden?
Was ist ein Beispiel für einen Vermögensschaden?
Sie veröffentlichen aus Versehen vertrauliche Informationen eines Auftraggebers, wodurch eine wichtige finanzielle Transaktion scheitert. Für den entstandenen finanziellen Schaden müssen Sie selbst aufkommen – es sei denn, Sie haben eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Dann übernimmt der Versicherer die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.
7Wie teuer ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Wie teuer ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflicht hängen von vielen Faktoren ab. Neben der Deckungssumme spielen unter anderem das individuelle berufliche Risiko und die Betriebsgröße eine Rolle bei der Berechnung der Prämie.
Je nach Deckungssumme sollten Sie mit einem mittleren bis hohen dreistelligen jährlichen Versicherungsbeitrag rechnen. Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten senken.
8Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Vermögensschadenhaftpflicht sein?
Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Vermögensschadenhaftpflicht sein?
Für manche Berufe schreibt der Gesetzgeber eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro fest, in anderen Branchen gibt es keine Vorgaben. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um im Schadensfall nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Eine Selbstbeteiligung kann ebenfalls vereinbart werden. Lassen Sie sich am besten bei Ihrer Sparkasse beraten, um die für Sie optimale Beitragshöhe zu berechnen.
Sie möchten mehr über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfahren?
¹ Wir haben uns in der Tabelle an gängigen Ereignissen oder Sachen orientiert, die in der Regel versichert sind. Je nach Versicherer können diese jedoch abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Vermögensschadenhaftpflicht anbietet. Sprechen Sie im Zweifel Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin an. Unser Ziel ist es, Ihnen den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu bieten!