Schutz vor finanziellen Risiken durch Fehler im Berufsalltag
Absicherung Ihres Betriebs vor Ansprüchen Dritter bei beruflich verursachten Schäden
Hohe Deckungssummen für Berufe mit hohem Schadensrisiko
Ein wichtiger Schutz für Ihre berufliche Existenz
Jeder Mensch macht Fehler. Auch in Ihrem Beruf kann das vorkommen. Wenn durch falsche Berechnungen oder ungenaue Beratung Ihren Kunden und Kundinnen ein körperlicher oder finanzieller Schaden entsteht, kann das schnell teuer werden. Damit Ihnen in solchen Fällen keine finanziellen Folgen drohen oder gar Ihre berufliche Existenz gefährdet wird, gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Mit dieser können sich Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbstständige sowie Freiberufler und Freiberuflerinnen absichern.
Übernahme finanzieller Folgen durch Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Sie und Ihr Betrieb sind im Schadensfall vor berechtigten Ansprüchen der Geschädigten geschützt. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin schützen Sie sich dadurch auch vor Schäden, die durch Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verursacht werden.
Gerade Berufe mit hohem Schadensrisiko benötigen eine hohe finanzielle Sicherheit. Die Deckungssummen können entsprechend festgelegt werden.
Für einige Branchen sind Berufshaftpflichtversicherungen Pflicht oder zumindest empfohlen. Vom Versicherungsschutz können aber auch alle anderen Berufsgruppen profitieren.
Die Berufshaftpflicht zählt zu den Gewerbeversicherungen. Sie gehört zu den wichtigen Versicherungen für Unternehmen sowie selbstständig und freiberuflich Tätige, um sich gegen Ansprüche Dritter abzusichern. Die Versicherung greift bei unterschiedlichen Schadensarten:
Es gibt Branchen, in denen ist das finanzielle Risiko im Fall eines Schadens besonders hoch. Schwerwiegende Behandlungsfehler bei Patienten oder Planungsfehler bei großen Bauprojekten verursachen teilweise Schäden in Millionenhöhe. Daher gibt es für viele Berufe eine gesetzliche Pflicht oder Vorgabe der Berufskammer (zum Beispiel Ärztekammer oder Anwaltskammer) zur Berufshaftpflichtversicherung. Dazu zählen:
Für bestimmte Berufsgruppen bieten die Versicherer daher oft auf diese Branchen zugeschnittene Produkte – etwa spezielle Ärzte-Versicherungen an. Auch wenn Ihre berufliche Tätigkeit nicht in diese Kategorien fällt, kann eine Berufshaftpflicht durchaus sinnvoll sein. Lassen Sie sich daher von den kompetenten Ansprechpartnern der Sparkassen beraten.
Welche Höhe Sie für die Deckungssumme Ihrer Berufshaftpflichtversicherung wählen, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen ist diese abhängig von ihrer persönlichen dienstlichen Tätigkeit. Sind Sie Freiberuflerin oder Freiberufler? Führen Sie eine eigene Praxis oder zählt Ihre Tätigkeit zu den beratenden Berufen?
Zum anderen haben auch die beruflichen Risiken einen Einfluss darauf, wie Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung ausgestalten sollten. Welche Schäden können im schlimmsten Fall eintreten, drohen bei Fehlern reine Vermögensfolgeschäden oder müssen Sie damit rechnen, die Haftung für geschädigte Patientinnen oder Patienten zu übernehmen? Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der Sparkassen-Berater und -Beraterinnen und lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch den passenden Schutz und die für Sie notwendigen Leistungen individuell zusammenstellen. Vereinbaren Sie hier einen Termin mit Ihrer Sparkasse vor Ort.
Personenschäden und daraus resultierende Behandlungs- und Transportkosten.
ärztliche Behandlungsfehler.
Verdienstausfälle, die durch das Verschulden des Versicherten entstehen.
Vermögensfolgeschäden.
Sachschäden durch den Versicherten und dessen Angestellte.
vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
bereits durch eine andere Haftpflichtversicherung gedeckt werden.
Für Freiberufler und Freiberuflerinnen, Gewerbetreibende sowie selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen ist eine Berufshaftpflichtversicherung interessant. Damit können Sie sich gegen finanzielle Risiken, die durch ihre berufliche Tätigkeit entstehen, absichern. Dazu gehören zum Beispiel Fehler bei einer Beratung oder Behandlung sowie Schäden, die durch eine falsche Ausführung entstehen. Angestellte sind in der Regel über ihren Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin versichert.
Besonders für Berufsgruppen, bei denen ein höheres Risiko besteht, dass bereits kleine Fehler zu hohen Schäden führen können, ist eine solche Versicherung empfehlenswert. Dazu zählen Ingenieurinnen und Ingenieure, Gutachterinnen und Gutachter, Architekten und Architektinnen oder Steuerberater und -beraterinnen. Für manche Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte sowie Anwälte und Anwältinnen ist eine Berufshaftpflicht sogar gesetzlich beziehungsweise durch die zuständige Kammer vorgeschrieben.
Wie hoch Ihr Versicherungsbeitrag für die Berufshaftpflicht ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählt, wie hoch die Deckungssumme Ihrer Versicherung sein soll, welche Selbstbeteiligung Sie wünschen und wie hoch das individuelle Risiko Ihrer Tätigkeit für einen Schadensfall ist. Um die richtige Höhe Ihrer Versicherungssumme zu bestimmen und den passenden Tarif für Ihre Versicherung zu finden, helfen Ihnen die Sparkassen-Expertinnen und -Experten im persönlichen Gespräch und mit einer individuellen Beratung.
Eine Berufshaftpflicht ist eine Absicherung gegen finanzielle Schäden durch Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die im Rahmen Ihrer Geschäftsausübung entstehen. Bei medizinischen Berufen sind dabei auch Behandlungsfehler mit eingeschlossen. Die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung greifen zum Beispiel dann, wenn Sie im Rahmen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit falsche Daten für ein Projekt zur Verfügung stellen und dadurch erneute Druck- oder Herstellungskosten entstehen. Beraten Sie Ihren Kunden oder Ihre Kundin unzureichend und verursachen so einen finanziellen Schaden, sind Sie mit dieser Versicherung abgesichert.
Zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht gibt es einige Schnittmengen. Beide Versicherungen greifen bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Zielgruppe für beide Versicherungen sind sowohl Unternehmerinnen und Unternehmern als auch selbstständig Tätige, Freiberufler und Freiberuflerinnen. Allerdings wird die Berufshaftpflicht vor allem in Branchen mit höherem Schadensrisiko empfohlen oder ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Architektinnen und Architekten, Medizinerinnen und Mediziner, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen oder Steuerberater und -beraterinnen. Bei der Betriebshaftpflicht profitieren vor allem Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Versicherungsschutz.
Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen ergeben sich auch bei der Deckungssumme. Bei der Betriebshaftpflicht ist die Deckung bei Personen- und Sachschäden höher, bei der Berufshaftpflicht sind die Deckungssummen für Vermögensschäden deutlich höher.
Hebammen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sie freiberuflich tätig sind. Die Versicherungspflicht besteht unabhängig davon, ob eine Hebamme oder ein Geburtshelfer tatsächlich auch in der Geburtshilfe tätig ist. Auch für die Arbeit in der Schwangerenbetreuung und Nachsorge muss ein Schutz durch die Berufshaftpflicht bestehen. Die stetig steigenden Beitragssätze stellen viele Hebammen vor finanzielle Herausforderungen. Bis zum 1. Juli 2024 beträgt der Beitrag für Freiberufler und Freiberuflerinnen in diesem Bereich 9098 Euro pro Jahr.
¹Wir haben uns in der Tabelle an gängigen Ereignissen oder Sachen orientiert, die in der Regel versichert sind. Je nach Versicherer können diese jedoch abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Vertrag, welche Versicherungsbedingungen für Ihre Berufshaftpflichtversicherung gelten.