Porträt eines jungen Arbeiters der mit verschränkten Armen und Schutzbrille auf in die Kamera guckt. Er steht in einer Autofabrik.

Betriebliche Krankenversicherung

  • Verbessert die Gesundheitsvorsorge der Belegschaft

  • Erhöht die Unternehmensbindung Ihrer Mitarbeitenden

  • Fördert das Unternehmensimage nach außen

Ihr Beitrag zur Gesundheit Ihrer Beschäftigten

Mehr Motivation, Loyalität und Produktivität

Motivierte und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unter Umständen weniger Fehlzeiten durch eine bessere Gesundheitsvorsorge und dadurch mehr Produktivität – von einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) profitieren alle Beteiligten. Immer mehr Betriebe bieten sie an.

Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung

Schließen Sie eine betriebliche Krankenzusatzversicherung ab

Mehr Informationen und konkrete Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
Mitarbeitende absichern
Illustration einer Frau mit Brille und Dutt, die aus einem violetten Kreis hinausschaut und einen Arm nach unten raussteckt.

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Um diesen Wert stieg zwischen 2015 und 2021¹ die Zahl der Betriebe, die eine bKV anbieten.

¹vorläufiger Wert, Quelle: PKV-Verband

Wichtig: Als Arbeitgeber schließen Sie die bKV für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab und übernehmen in der Regel auch die Beiträge. Diese können Sie steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, solange sie sich im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge bewegen. Seit 1. Januar 2022 liegt diese bei 50 Euro (Stand: Februar 2022).

Damit die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei sind, darf den Beschäftigten kein Geld ausbezahlt werden – auch nicht mit der Anforderung, dieses für die Zusatzversicherung zu nutzen. Stattdessen muss der Arbeitgeber die bKV direkt bezahlen, damit es sich um einen Sachbezug handelt.

Verlässt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin den Betrieb oder geht in Rente, kann er oder sie entscheiden, entweder aus eigener Tasche weiter Beitragszahlungen zu leisten oder den Versicherungsschutz zu verlieren. Der Arbeitgeber ist davon dann nicht mehr betroffen.

Was die betriebliche Krankenversicherung abdeckt

Die bKV ergänzt den Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Was sie konkret abdeckt, entscheiden Sie als Arbeitgeber, wenn Sie die Zusatzversicherung abschließen. Möglich sind beispielsweise Bausteine einer Zahnzusatz-, Sehhilfen-, Krankentagegeld- oder Pflegezusatzversicherung. Eine Gesundheitsprüfung der Beschäftigten ist dabei in der Regel nicht notwendig.

Wer braucht eine betriebliche Krankenversicherung?

Wie groß die Imagewirkung einer bKV sein kann, zeigt eine Umfrage des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. Demnach bevorzugt es jeder vierte Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin, vom Betrieb statt einer Gehaltserhöhung eine private Krankenzusatzversicherung bezahlt zu bekommen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des immer stärker werdenden Wettbewerbs um Fachkräfte werden Firmen immer mehr Verantwortung übernehmen müssen – für die Gesundheit der Mitarbeitenden, aber auch für deren Motivation, um sie beim Unternehmen zu halten, neue Beschäftigte zu gewinnen und das eigene soziale Image zu pflegen. Eine bKV zahlt darauf optimal ein und ist damit für jedes Unternehmen ein deutlicher Mehrwert.

Davon profitiert sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Betrieb zahlt bei Abschluss einer bKV in der Regel der gesamten Belegschaft die Beiträge. Welche Leistungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür erhalten, bestimmen Sie als Arbeitgeber. Je nach Branche, Bedürfnissen und Zusammensetzung der Beschäftigten sind unterschiedliche Bausteine sinnvoll, damit das abgedeckt ist, was bei Ihrer Belegschaft besonders gebraucht wird.

Tipp: Auch eine betriebliche Pflegeversicherung kann als zusätzliche Sozialleistung Ihres Unternehmens eine enorme Imagewirkung haben. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge Ihrer Beschäftigten. Jede zweite Frau und jeder dritte Mann in Deutschland wird im Laufe des Lebens zum Pflegefall. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt dann nur einen Teil der Kosten. Eine betriebliche Pflegeversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen auf, sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Pflege. Die betriebliche Pflegeversicherung gibt es in dieser Form erst seit Kurzem. Die Beiträge werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen; die Beschäftigten können aber privat zuzahlen, um die Versicherungsleistungen weiter aufzustocken. Unter Umständen ist es möglich, Angehörige in der Pflegeversicherung mitzuversichern.

Transparente PNG Illustration einer Hand, die einen Strich in einen gelben runden Kreis zeichnet. Oberhalb ist ein Prozentzeichen.

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

bevorzugen eine vom Arbeitgeber bezahlte private Krankenzusatzversicherung sogar einer Gehaltserhöhung.

Wann die betriebliche Krankenversicherung zahlt – und wann nicht¹

Zahlt

Die Versicherung zahlt je nach abgedeckten Bausteinen beispielsweise dann, wenn ...

  • … ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Krankenhaus ein Einzelzimmer haben möchte.

  • … die Zahnarztrechnung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.

  • … ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eine Brille braucht.

  • … enge Angehörige Ihrer Beschäftigten die jeweilige Versicherungsleistung benötigen (optionale Mitversicherung der Angehörigen, diese ist allerdings in der Regel nur nach einer Gesundheitsprüfung möglich).

Zahlt nicht

Die Versicherung zahlt nicht, wenn ...

  • … die jeweilige Leistung nicht im abgeschlossenen Versicherungsbaustein enthalten ist.

  • … der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin neu im Unternehmen ist und noch nicht in der bKV angemeldet wurde.

  • … die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nicht zur Gruppe der in der bKV versicherten Beschäftigten Ihres Unternehmens gehört.

  • … der oder die Beschäftigte das Unternehmen verlassen hat oder in Rente gegangen ist und sich dabei nicht für eine private Fortführung der Beiträge entschieden hat.

So schließen Sie eine betriebliche Krankenzusatzversicherung ab

Wir zeigen Ihnen gern, welche unterschiedlichen Möglichkeiten Sie mit einer bKV bei einem unserer Versicherer haben und analysieren mit Ihnen gemeinsam, welche Lösung für Sie am besten ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer Beraterin.

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Häufige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung

Das ist eine Versicherung, deren Beiträge die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten übernehmen können, um deren Gesundheitsvorsorge zu verbessern. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Unternehmen profitieren dadurch unter anderem davon, dass sie leichter Fachkräfte finden und halten können sowie die Belegschaft motivieren.

Wenn ein Unternehmen diese Zusatzversicherung über einen Versicherer anbietet, bezahlt es in der Regel die Beiträge für die Belegschaft. In manchen Fällen ist es auch möglich, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die Beiträge teilen oder der Arbeitgeber lediglich das erste Jahr bezahlt. Im letzten Fall muss die Arbeitnehmerseite dann nach Ablauf einer Frist entscheiden, ob sie die Beiträge selbst weiter übernehmen möchte.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber eine bKV für seine Belegschaft abschließen.

Sie können die bKV steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, solange sie sich im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge bewegt. Seit 1. Januar 2022 liegt diese bei 50 Euro (Stand: Februar 2022).

Die Einführung ist prinzipiell nicht aufwendig. Gern informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch in Ihrer Sparkasse über verschiedene Möglichkeiten. Sie entscheiden über die abgedeckten Leistungen und können die Zusatzversicherung direkt über uns abschließen. Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin einstellen, melden Sie diese in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Beschäftigungsbeginn beziehungsweise nach Ablauf der Probezeit an. Außerdem müssen Sie den Versicherer informieren, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin das Unternehmen verlässt oder in Rente geht. Sie leisten dann keine weiteren Beiträge mehr.

Die Belegschaft genießt einen Krankenversicherungsschutz, der unter Umständen weit über die gesetzliche KV hinausgeht. Welche Leistungen abgedeckt werden, entscheiden Sie. Möglich sind beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung, die Kostenübernahme für Sehhilfen, für alternative Heilmethoden, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegezusatzversicherung.

Neben dem Abschluss für die gesamte Belegschaft sind in der Regel auch Abgrenzungen möglich, sofern diese objektiv erfolgen, etwa für bestimmte Berufsgruppen innerhalb der Belegschaft oder für alle Beschäftigten, die bereits mehr als drei Jahre im Unternehmen sind.

Eine bKV ist immer ein Gruppenvertrag, kann also nicht für eine einzelne Person abgeschlossen werden. Wie viele Beschäftigte minimal versichert werden können, unterscheidet sich dabei je nach Versicherer. Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin unterstützt Sie gern dabei, die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Hinweis:

¹Die betriebliche Krankenversicherung wird individuell aus verschiedenen Bausteinen zusammengestellt. Dadurch weichen die Leistungen je nach Unternehmen, Versicherer, Paket und Tarif stark voneinander ab. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Krankenversicherung anbietet.

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