Umfassender Schutz im Schadensfall
Flexibilität durch optionale Zusatzbausteine
Attraktive Konditionen
Eine Haftpflichtversicherung ist für zugelassene Lkw ebenso wie für Pkw, Transporter beziehungsweise Lieferwagen Pflicht. Sie kommt für Schäden auf, die anderen durch das versicherte Fahrzeug zugefügt werden: Passiert Ihnen oder Ihren Fahrerinnen oder Fahrern mit dem Lkw ein Unfall, schützt die Versicherung Ihr Unternehmen vor den Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter. Für bestimmte Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, können Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung.
Bei Lkw-Haftpflicht und Kaskoversicherung: Lassen Sie sich von den Leistungen unserer Versicherungspartner überzeugen.
Ob kleine oder große Flotte: Bei uns bekommen Sie branchenspezifische Lösungen, die zu Ihren Risiken passen – mit und ohne Selbstbehalt.
Dank der flexiblen Ausgestaltung unserer Zusatzleistungen können Sie gezielt das versichern, was Sie auch brauchen. Das spart Kosten.
Insassenunfallversicherung, zusätzlicher Schutz bei Schäden im Ausland und vieles mehr: Teilen Sie uns mit, was Sie wünschen. Wir beraten Sie gern.
Eine Haftpflichtversicherung brauchen Sie für den Lkw auf jeden Fall. Diese ist für alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland gesetzliche Pflicht. Sie schützt Ihr Unternehmen vor Kosten, die Sie oder Ihre Fahrerinnen oder Fahrer mit dem Lkw an Personen, Gegenständen oder dem Vermögen anderer verursachen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt dabei pauschal Kosten bis zu 100 Millionen Euro ab. Je geschädigter Person ist der Wert auf 15 Millionen Euro begrenzt.
Zusätzlich können Sie eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung abschließen. Eine gesetzliche Pflicht besteht dafür nicht. Sinnvoll ist das dennoch. Denn: Bei einem Unfall versichert Sie die Haftpflichtversicherung zwar gegen Kosten für Schäden an Dritten. Der eigene Lkw ist jedoch nicht geschützt. Bei Schäden an diesem kann je nach Ursache eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung greifen. Weil Lieferwagen beziehungsweise Transporter und Co. in der Regel einen hohen finanziellen Wert haben, sind ohne Voll- oder Teilkasko große Verluste möglich. Sie können sich also mit einer Kaskoversicherung im entsprechenden Schadensfall vor hohen Kosten schützen.
Ob eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung besser geeignet ist, hängt von Ihrer Situation ab. Die Teilkaskoversicherung deckt unter anderem die Kosten für Beschädigungen am Fahrzeug durch Sturm oder Blitzschlag, Diebstahl, Marderbiss oder Unfälle mit Wildtieren. Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und mehr. So schützt sie vor allem auch vor den Reparaturkosten am Lkw nach einem Unfall, den der Fahrer oder die Fahrerin selbst verursacht hat. Darüber hinaus sind etwa auch Reparaturkosten durch Vandalismus durch Dritte abgedeckt. Sowohl die Vollkasko- als auch die Teilkaskoversicherung können Sie mit und ohne Selbstbehalt abschließen. Der Selbstbehalt ist der Geldbetrag, den Sie im Leistungsfall selbst bezahlen. Je höher Ihr Selbstbehalt, desto geringer sind in der Regel die Versicherungskosten.
Um Ihr Fahrzeug optimal zu versichern, bieten wir über unsere Versicherungspartner eine Reihe von optionalen Zusatzleistungen an. Für Unternehmen, die ein Fahrzeug oder ihren Fuhrpark geleast haben, kann beispielsweise eine GAP-Versicherung geeignet sein: Sie ersetzt die Differenz zwischen dem Leasing-Restbetrag und dem Wiederbeschaffungswert des Wagens. Wenn Sie sich einen zusätzlichen Schutz etwa bei Unfällen wünschen, kann sich unter Umständen ein Kfz-Schutzbrief lohnen. Damit bekommen Sie unter anderem Hilfe und Kostenerstattung bei Pannen und Unfällen, Ersatz beim Verlust von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln im Ausland. Gern beraten wir Sie persönlich, um passgenau den Versicherungsschutz zusammenzustellen, den Sie brauchen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin in Ihrer Sparkasse.
… Ihr Fahrer oder Ihre Fahrerin durch Blitzeis auf der Straße ins Rutschen gerät, in einen Fahrbahnleitpfosten fährt und diesen beschädigt. (Lkw-Haftpflichtversicherung)
… Sie mit dem Lkw beim Einparken versehentlich einen Pkw rammen. Beide Fahrzeuge sind beschädigt. Die Haftpflichtversicherung kommt für die Reparaturkosten des anderen Wagens auf. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, erstattet diese die Kosten für die Reparatur der Schäden an Ihrem Lkw.
… Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, eine Wildschweinrotte vor Ihrem Lkw auf die Straße läuft und mit diesem zusammenstößt. Zwei Wildschweine werden verletzt und müssen durch einen Jäger erlöst werden. Der Wagen ist danach nicht mehr fahrtauglich und muss abgeschleppt werden. Die Teil- und die Vollkaskoversicherung zahlen den Abschleppdienst, die Reparatur und den Ersatzwagen.
… Sie oder Ihr Fahrer beziehungsweise Ihre Fahrerin Schäden vorsätzlich verursacht haben.
… die Schäden durch Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen oder im Rahmen von Übungsfahrten dazu verursacht wurden.
… Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt entstanden sind.
… Kernenergie die Schadensursache ist.
Hinweis: Möglicherweise sind darüber hinaus weitere Unterlagen nötig, beispielsweise bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Wenden Sie sich für eine vollständige Liste der benötigten Unterlagen konkret für Ihren Fall gern an Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin.
Wie bei der Pkw-Versicherung hängen auch die Kosten bei der Lkw-Versicherung unter anderem vom Fahrzeug, dem gewünschten Versicherungsumfang und gegebenenfalls den gewählten Zusatzleistungen ab. Dadurch lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Gern beraten wir Sie konkret für Ihren Fall. Vereinbaren Sie dafür jetzt einen Termin in Ihrer Sparkasse.
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Antwort hängt unter anderem vom Fahrzeug, vom gewünschten Versicherungsumfang und gegebenenfalls den gewählten Zusatzleistungen ab. Wir stellen Ihnen gern konkret für Ihren Fall verschiedene Möglichkeiten vor und analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen bei einer Lkw-Versicherung, Lieferwagen-Versicherung oder auch Transporter-Versicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll sind und welche nicht.
Mit einer Lkw-Versicherung versichern Sie einen Lkw mit zulässiger Gesamtmasse von 3,5 t im Werkverkehr (WKZ 251) oder einen Lkw mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t im Werkverkehr (WKZ 351). Wenn Sie mehrere Fahrzeuge versichern möchten, stellen wir Ihnen gern unsere Kfz-Kleinflottenversicherung vor.
Jeder zugelassene Lkw braucht eine Lkw-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kann eine Kaskoversicherung für Lkw sinnvoll sein.
Die Leistungen der Versicherung sollten zu Ihrem Unternehmen und dessen Nutzung der Fahrzeuge im In- und Ausland passen. Gern beraten wir Sie persönlich zu einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
Ja, sowohl für den Transport fremder Waren (Güterverkehr) als auch eigener Waren (Werkverkehr), aber auch für die private Nutzung eines Lkw, brauchen Sie zumindest eine Lkw-Haftpflichtversicherung. Eine Kaskoversicherung kann darüber hinaus je nach Situation sinnvoll sein.
Die Leistungen hängen davon ab, ob Sie eine reine Lkw-Haftpflichtversicherung abschließen oder eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung dazubuchen. Während die Haftpflicht generell bei Kosten für Schäden durch den versicherten Lkw an anderen Fahrzeugen, dritten Personen oder deren Vermögen greift, decken eine Teilkasko- und Vollkaskoversicherung Kosten für bestimmte Schäden am versicherten Fahrzeug selbst ab.
¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Versicherung abdeckt.