Finanzieller Schutz, wenn der Betrieb stillsteht
Umfang des Versicherungsschutzes individuell wählbar
Absicherung gegen Betriebsschließung, Betriebsunterbrechung oder Ertragsausfall
Als Betrieb im Schadensfall abgesichert sein
Eine defekte Maschine, ein Feuer in der Werkshalle oder der krankheitsbedingte Ausfall des Inhabers oder der Inhaberin: Stören unvorhergesehene Ereignisse den gewohnten Betriebsablauf, kann das für Unternehmen schnell schmerzhafte finanzielle Folgen haben. Nicht zuletzt deshalb, weil Fixkosten wie Miete oder Gehälter weiterlaufen, Einnahmen aber ausbleiben. Verschiedene Ausfallversicherungen – eine Kategorie der gewerblichen Versicherungen – können das Risiko senken, dass Betriebsschließungen, Betriebsunterbrechungen oder Ertragsausfall die Existenz der gesamten Firma bedrohen.
Um die Vielzahl der Schadensfälle wirksam abzusichern, ist es wichtig, die Unterschiede der verschiedenen Ausfallversicherungen zu kennen. Welche Absicherung schützt bei Krankheiten? Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein, damit sie für entgangene Gewinne und laufende Kosten aufkommt? Und wer zahlt, wenn ein Sachschaden durch einen Brand entsteht? Die wichtigsten Fakten zu Betriebsschließungsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Ertragsausfallversicherung.
Gestalten Sie die Ausfallversicherung nach Ihren Wünschen – und schützen sich und Ihr Unternehmen mit maßgeschneiderten Leistungsbausteinen.
Die monatlichen Beiträge für die gewählte Versicherung lassen sich meist durch einen Selbstbehalt reduzieren.
Sparen, wenn kein Versicherungsfall eintritt: Sichern Sie sich Schadensfreiheitsrabatte bereits nach wenigen schadenfreien Jahren.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung springt ein, wenn eine Firma ihren Betrieb aufgrund von Sachschäden unterbrechen muss – etwa, weil eine wichtige Maschine durch Feuer oder Sturm kaputtgegangen ist. Damit im Schadenfall die finanziellen Einbußen tatsächlich ausgeglichen werden, ist es wichtig, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung auf die individuellen Anforderungen Ihres Betriebs abgestimmt ist. So wissen Versicherer, wie viel Umsatz tatsächlich verloren geht, wenn der Betrieb ruht.
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Falls in Ihrem Betrieb eine meldepflichtige Krankheit oder Krankheitserreger auftreten und er aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen werden muss, springt die Betriebsschließungsversicherung ein. Die Versicherung deckt Vermögens- und Sachschäden ab, die durch die Schließung entstehen.
Die Ertragsausfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn die Produktion vorübergehend zum Stillstand kommt. Sie ersetzt den entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen und laufende Kosten wie Mieten und Gehälter. Sie ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung, mit der sich insbesondere produzierende und landwirtschaftliche Unternehmen vor entgangenen Erträgen absichern.
Eine Ausfallversicherung sichert Firmen für den Fall ab, dass der gewohnte Betriebsablauf durch ein bestimmtes Ereignis gestört wird – zum Beispiel durch eine Krankheit, einen Unfall oder den Schaden an einer für den Betrieb wichtigen Sache. Tritt das versicherte Ereignis ein, kommt die Versicherung für die entstandenen finanziellen Folgen auf. Es gibt verschiedene Arten von Ausfallversicherungen, eine Form ist beispielsweise die Betriebsausfallversicherung.
Die Kosten einer Betriebsausfallversicherung hängen in erster Linie von den im Vertrag vereinbarten Leistungen ab. Wichtig ist, den Versicherungsschutz an die individuellen Erfordernisse Ihrer Firma anzupassen. Denn nur wenn Deckungssumme, abgedeckte Schäden und Haftzeit passgenau sind, zahlen Sie den für Sie optimalen Beitrag. Da sich die Tarife und Leistungen der Versicherer stark unterscheiden, lohnt sich eine umfassende Beratung sowie ein Vergleich der Angebote.
Eine Betriebsausfallversicherung, teilweise auch Praxisausfallversicherung genannt, ist eine spezielle Form der Ausfallversicherung. Sie sichert den Betriebsausfall ab, zum Beispiel wenn die versicherte Person aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann. Daher eignet sich die Betriebsausfallversicherung besonders für Unternehmen, deren Betrieb von einzelnen Personen stark abhängig ist – zum Beispiel Arztpraxen, Handwerksbetriebe oder Kanzleien. Auch wenn der Betrieb durch eine Gesundheitsbehörde geschlossen wird, etwa wegen einer meldepflichtigen Krankheit, kann dies durch den Versicherungsschutz der Betriebsausfallversicherung abgedeckt sein.
Die Ausfallversicherung zahlt, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Das heißt, wenn beispielsweise eine Maschine durch einen Wasserschaden kaputtgeht – und dies als Versicherungsfall im Vertrag festgeschrieben wurde. Abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz kommt die Versicherung auch für entgangene Gewinne sowie Fixkosten wie Miete oder Gehälter auf.