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Steuererklärung mit einem Klick: bequem, aber nicht immer optimal

Neue Elster-Funktion
Seit Juli können viele Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung direkt per App abgeben. Die neue Ein-Klick-Funktion von „MeinELSTER+“ spart Zeit. Doch wer mehr aus seiner Steuer herausholen möchte, sollte genauer hinschauen.
Stand:10. Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die neue Ein-Klick-Steuererklärung in „MeinELSTER+“ richtet sich an einfache Steuerfälle und nutzt vorausgefüllte Daten des Finanzamts.

  • Für Menschen, die sonst keine Steuererklärung abgeben würden, ist die Funktion ein hilfreicher Einstieg.

  • Wer alle möglichen Steuervorteile nutzen möchte, fährt mit einer digitalen Steuersoftware oft besser.

Seit Juli verfügbar

Die Steuererklärung soll einfacher werden: Mit der neuen Funktion in der App „MeinELSTER+“ können Bürgerinnen und Bürger ihre Einkommensteuererklärung mit nur einem Klick elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das Angebot ist seit dem 1. Juli 2026 verfügbar und richtet sich zunächst vor allem an einfache Steuerfälle. Das betrifft beispielsweise ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften.

Die Idee dahinter: Viele Daten liegen dem Finanzamt ohnehin bereits vor wie Lohnsteuerdaten, Rentenbezugsmitteilungen oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daraus erstellt die Finanzverwaltung eine vorausgefüllte Steuererklärung. Wer zur Zielgruppe gehört, kann die Funktion in „MeinELSTER+“ freischalten, den Entwurf prüfen und anschließend digital absenden.

Praktisch für einfache Fälle

Das kann besonders Menschen helfen, die bisher gar keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihnen der Aufwand zu groß erschien oder sie unsicher waren. Für sehr einfache Fälle ist die Ein-Klick-Erklärung deshalb ein sinnvoller Einstieg: besser eine schnelle Steuererklärung als gar keine.

Nachteile der Ein-Klick-Steuererklärung

Trotzdem hat die Funktion einen Haken. Die vorausgefüllte Erklärung enthält vor allem Daten, die dem Finanzamt bereits bekannt sind. Aber gerade die steuerlich relevanten Angaben, die zu höheren Rückzahlungen führen, fehlen. Werbungskosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Spenden, Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen müssen Sie selbst eingeben. Wer den Entwurf ungeprüft abschickt, kann deshalb Geld verschenken.

Lukrativer kann es sein, sich etwas Zeit zu nehmen und eine digitale Steuersoftware zu nutzen. Solche Programme führen Schritt für Schritt durch die Erklärung, fragen typische Sparmöglichkeiten ab und helfen dabei, absetzbare Kosten nicht zu übersehen.

Wenn Sie angestellt beschäftigt sind, ist das meist in ein bis zwei Stunden erledigt. Die Zeit ist gut investiert: Fast 90 Prozent aller Steuerpflichtigen, die eine Steuererklärung abgegeben haben, bekamen eine Steuererstattung. Diese betrug im Durchschnitt 1.240 Euro, wie das Statistische Bundesamt ermittelte.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2025:

  1. Pflichtveranlagung ohne Steuerberater

    Frist: 31. Juli 2026

    Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (zum Beispiel, weil Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bezogen wurden, mehrere Arbeitgeber vorlagen oder Ähnliches), und das selbst erledigt, muss sie bis Ende Juli einreichen.

  2. Pflichtveranlagung mit Steuerberaterin

    Frist: 1. März 2027

    Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, bekommt automatisch mehr Zeit. Die Frist verlängert sich auf den 1. März des übernächsten Jahres.

  3. Freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung)

    Frist: 4 Jahre rückwirkend

    Wer nicht verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben, aber trotzdem eine einreicht – etwa um Werbungskosten oder Sonderausgaben zurückzuholen – hat dafür vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2025 also bis Ende 2029.

Praktisch für Sparkassen-Kundinnen und -Kunden: Über die Sparkassen-WISO-Aktion gibt es WISO Steuer zum Vorteilspreis. Damit lässt sich die Steuererklärung online, per App oder am Computer erledigen – inklusive digitaler Übermittlung an das Finanzamt.

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