
Nach langem Ringen zwischen Bund und Ländern wurde am 25. September 2026 ein Gesetz für besseren Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten verabschiedet.
Neu ist vor allem: Beratungsstellen dürfen Entgelte erheben, sofern diese keine unangemessene Belastung darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen; über mögliche Kosten müssen Ratsuchende vorab informiert werden.
Die konkreten Gebührenobergrenzen und Ausnahmen müssen nun jedoch von den einzelnen Bundesländern per Verordnung festgelegt werden.
Wenn das Geld nicht mehr reicht: Zugang zu unabhängiger Beratung
Arbeitslosigkeit, Krankheit, eine Trennung oder dauerhaft steigende Lebenshaltungskosten: Oft reichen wenige Einschnitte, um Menschen in die private Überschuldung zu bringen. Wer seine Rechnungen und Kreditraten nicht mehr bezahlen kann, braucht schnelle und professionelle Hilfe. Genau hier setzt das Schuldnerberatungsdienstegesetz an. Es soll Vorgaben der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen und den Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen sichern, für die höchstens begrenzte Entgelte zu zahlen sind.
Das Gesetz war lange umstritten. Der Bundestag beschloss im November 2025 eine grundsätzlich kostenlose Schuldnerberatung. Der Bundesrat lehnte dies im Mai 2026 ab, weil er Mehrkosten für die Länder befürchtete. Am 23. September 2026 einigte sich nun der Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss, zwei Tage später wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet. Das sieht das neue Gesetz vor:
- Kostenlose Angebote bleiben möglich, sind jedoch nicht garantiert.
- Beratungsstellen dürfen Entgelte verlangen, sofern diese nicht unangemessen hoch sind oder der Gewinnerzielung dienen.
- Auch automatische Befreiungen oder bundesweite Freigrenzen für Menschen mit Bürgergeld oder geringem Einkommen sind bislang nicht vorgesehen.
- Über die Kosten müssen sie vorab informieren.
- Die konkrete Preisgestaltung wird in die Verantwortung der Bundesländer übertragen.
Was Ratsuchende beachten sollten
Vor Beginn der Beratung sollten Hilfesuchende klären, ob und in welcher Höhe Kosten entstehen. Entscheidend bleibt jedoch, wie hoch die Entgelte ausfallen und ob Menschen mit geringem Einkommen weiterhin verlässlich kostenlose Beratung erhalten. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Vor- und Nachteile.
Gut zu wissen: Bei einer Kontopfändung schützt ein Pfändungsschutzkonto den monatlichen Grundfreibetrag. Jedes Girokonto kann auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden.
Kostenlose Beratung weiterhin möglich
Die Gesetzesänderung soll Beratungsstellen in Zeiten knapper öffentlicher Kassen einen zusätzlichen Finanzierungsweg eröffnen. Große Träger wie Caritas und Diakonie sowie kommunale Beratungsstellen finanzieren sich allerdings überwiegend aus Kirchensteuern, Spenden, Eigenmitteln und kommunalen Zuschüssen. Sie dürften Menschen mit geringem Einkommen daher weiterhin kostenlos beraten.
Was das Gesetz nicht löst
Doch ein kostenloses Angebot nützt wenig, wenn es überlastet ist. Bundesweit gibt es rund 1.380 Schuldnerberatungsstellen, in vielen Regionen warten Ratsuchende Wochen oder Monate auf einen Termin.
- Zusätzliche Mittel für mehr Beratungskapazität sieht das Gesetz nicht vor.
- Ein individueller Rechtsanspruch auf Beratung fehlt weiterhin; Fachverbände (wie die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, in der unter anderem Caritas, Diakonie, AWO und der Paritätische mitwirken) fordern das seit Jahren.
Die Entgeltfrage, um die Bund und Länder so lange rangen, war vor allem eine Finanzierungsfrage zwischen den Ebenen. Ob überschuldete Menschen künftig schneller Hilfe finden, wird davon abhängen, wie die Länder die Details ausgestalten.
Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!



