zum Inhalt springen
Personen stehen im Büro zusammen und unterhalten sich.

Das bringt 2026 für Unternehmen und ihre Beschäftigten

Neue Gesetze, viele Veränderungen
Das neue Jahr bringt zahlreiche neue Gesetze und Änderungen für Betriebe und Arbeitnehmende. In einigen Bereichen gibt es finanzielle Entlastungen, anderes wird teurer oder Abläufe werden vereinfacht. Was sich konkret ändert, lesen Sie hier im Überblick.

Das ändert sich für Unternehmen:

NIS-2: Strengere Vorgaben für Cybersicherheit ab 2026

Die Gefahr von Cyberangriffen war noch nie so groß wie heute, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mit der NIS-2-Richtlinie („Network and Information Security Directive 2“.) verschärft die EU die IT-Sicherheitsanforderungen deutlich. In Deutschland wurde die Umsetzung im Dezember beschlossen. Die neuen Regeln sollen Anfang 2026 in Kraft treten.

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet zahlreiche Branchen zu strengeren Schutzmaßnahmen, sehr kurzen Meldefristen und umfassenden Sicherheitskonzepten. Dadurch rücken nun auch viele mittelständische Unternehmen in die Verantwortung, ihre IT-Sicherheit erheblich auszubauen.

Entgelttransparenzgesetz für weniger Lohndiskriminierung: mehr Auskunfts- und Berichtspflichten ab 2026

Die neuen Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das seit 2017 bestehende deutsche Entgelttransparenzgesetz wird demnach um weitere Maßnahmen ergänzt. Unternehmen müssen dann deutlich strengere Transparenzregeln erfüllen – unter anderem regelmäßige Berichte zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden bereits ab 100 Beschäftigten. Für Firmen heißt das:

  • schon jetzt interne Vergütungsstrukturen prüfen
  • klare Kriterien für Einstufungen und Gehaltsentscheidungen dokumentieren
  • mögliche Ungleichheiten identifizieren

Wer frühzeitig Transparenz schafft, reduziert rechtliche Risiken, erhöht Fairness und Vertrauen und ist bestens vorbereitet, wenn die neuen Pflichten verbindlich werden.

Lieferkettengesetz: Entschärfung ab 2026 geplant

Das Lieferkettengesetz soll spürbar entschärft werden: Die Bundesregierung hat eine Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf den Weg gebracht, die voraussichtlich Anfang 2026 verabschiedet wird und Unternehmen deutlich entlastet.

Die wichtigste Änderung: Die bisher verpflichtende jährliche Berichterstattung für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten soll rückwirkend entfallen, die Aufsichtsbehörde hat entsprechende Prüfungen bereits eingestellt. Auch Sanktionen werden angepasst. Bußgelder sind künftig nur noch bei schweren Pflichtverletzungen vorgesehen. Die zentralen Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen: Unternehmen müssen weiterhin Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße zu verhindern oder zu minimieren.

Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz soll vor allem junge Unternehmen entlasten, private Investitionen stärken, für weniger Bürokratie sorgen und tritt voraussichtlich Ende Januar 2026 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie in unserem Überblicksartikel .

Jetzt dauerhaft: Steuerentlastung für die Gastronomie

Die Bundesregierung hat die Umsatzsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent zum 1. Januar 2026 beschlossen. Diese Senkung gab es bereits befristet während der Coronapandemie. Im Vergleich zu damals soll die nun reduzierte Mehrwertsteuer aber dauerhaft bleiben. Die Senkung gilt allerdings nicht für Getränke, diese bleiben bei 19 Prozent.

Die Steuersenkung entlastet neben Restaurants auch Bäckereien, Konditoreien und Fleischerfachgeschäfte, die einen Imbiss oder ein Café betreiben. Für Gäste werden Schnitzel, Burger und Co. dadurch vermutlich nicht günstiger. Die Hoffnung, dass mit der Steuersenkung auch die Preise für Speisen sinken werden, hat die Gastroszene bereits vor dem Beschluss gedämpft.

Regulierung künstlicher Intelligenz: Nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung

Seit Februar 2025 regelt der EU-AI-Act den Einsatz von KI-Systemen. Unternehmen müssen beispielsweise ihre Systeme je nach Risikoklasse prüfen und anpassen – von Chatbots bis hin zu KI-basierten Bewerbungssoftwares.

Ab dem 12. September 2026 tritt die nächste Stufe des EU Data Acts in Kraft: Neue Produkte und Dienste müssen dann nach dem Prinzip „Access by Design“ entwickelt sein. Das heißt: Geräte sollen Daten automatisch und ohne Umwege bereitstellen. Das soll ganz ohne zusätzliche Programme oder komplizierte Anfragen funktionieren. Nutzerinnen und Nutzer sollen die erzeugten Daten direkt über das Gerät selbst oder über eine passende App einsehen und weiter nutzen können.

Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre Produkte technisch so weiterentwickeln, dass ein einfacher und sicherer Datenzugriff möglich wird. Dazu gehören neue Schnittstellen, klare Prozesse und transparente Strukturen. Gleichzeitig entstehen dadurch echte Chancen für neue datenbasierte Geschäftsmodelle, etwa rund um Wartung, Optimierung oder Analyse. Wer frühzeitig in diese Anpassungen investiert, kann sich wichtige Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft: ab Juli 2026 kommt das Recht auf Reparatur

Mit der neuen EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“, die bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, rücken Hersteller stärker in die Verantwortung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Produkte wie Smartphones, Haushaltsgeräte oder batteriebetriebene Fahrzeuge künftig auch nach Ablauf der Gewährleistung zu fairen Preisen reparieren lassen können. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass Ersatzteile und Reparaturinformationen langfristig verfügbar sind und keine technischen Hürden Reparaturen verhindern. Auch unabhängige Werkstätten müssen einfachen Zugang erhalten. Für Hersteller bedeutet dies: Reparaturfreundlichkeit wird zum verbindlichen Standard und sollte frühzeitig in Produktdesign, Serviceprozesse und Lieferketten eingeplant werden. Mehr zum Recht auf Reparatur.

Einführung eines Industriestrompreises

Ab 2026 kommt der subventionierte Industriestrompreis: Um energieintensive Unternehmen zu entlasten und den Standort Deutschland zu stärken, führt die Bundesregierung einen vergünstigten Stromtarif für die Industrie ein. So sollen Betriebe wettbewerbsfähiger werden – und Planungssicherheit für die Zukunft gewinnen.

Ab 2026 wird der Widerrufsbutton Pflicht

Onlinehändler müssen ab dem 19. Juni 2026 einen leicht zugänglichen Widerrufsbutton bereitstellen. Er ergänzt klassische Wege wie E-Mail oder Brief und soll den Rücktritt vom Vertrag für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher machen. Unternehmen sollten frühzeitig mit der technischen Umsetzung starten.

KMU, Start-up oder Großunternehmen: Mehr Förderung für Innovationen

Die Bundesregierung macht die steuerliche Forschungsförderung mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) deutlich attraktiver: Ab 2026 können Unternehmen höhere förderfähige Aufwendungen geltend machen, profitieren von verbesserten Förderquoten, besonders als kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), und erstmals eine 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale nutzen. Weniger Bürokratie, mehr Anreiz für Forschung: Die neuen Regeln gelten für Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen.

Kurzarbeitergeld: Planungssicherheit für Firmen auch 2026

Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wird bis zum 31. Dezember 2026 auf 24 Monate verlängert. Danach soll wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal 12 Monaten gelten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zum Kurzarbeitergeld.

Neues Gesetz zur Eindämmung von Schwarzarbeit

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung effektiver zu bekämpfen.

Das neue Gesetz zielt grundsätzlich branchenübergreifend auf stärkere Kontrollen ab. Dennoch geraten einige Bereiche besonders in den Fokus, weil hier traditionell ein höheres Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht. Dazu gehören vor allem:

  • Bauwirtschaft
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Gebäudereinigung
  • Pflege- und Haushaltsdienstleistungen
  • Transport- und Logistikbranche
  • Landwirtschaft
  • Handwerk (insbesondere kleinteilige Dienstleistungen)
  • Sicherheitsgewerbe

Diese Branchen müssen mit häufigeren und risikobasierten Prüfungen rechnen, insbesondere dort, wo auffällige Muster in Datenanalysen entstehen oder atypische Beschäftigungsstrukturen vorliegen.

Das ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Höherer Mindestlohn und mehr für Minijobberinnen und -jobber

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Die Minijob-Verdienstgrenze erhöht sich von 556 auf 603 Euro.

Freiwillig im Ruhestand weiterarbeiten: die Aktivrente startet

Ab dem 1. Januar 2026 können Menschen im Ruhestand, die freiwillig über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten wollen, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Möglichkeit besteht nicht für Selbstständige, Beamtinnen und Beamte. Alles zur Aktivrente.

Höhere Entfernungspauschale ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle Berufspendlerinnen und -pendler ein einheitlicher Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Aktuell gilt die Regel, dass für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent angesetzt werden können.

Je nach Arbeitsweg steigen die absetzbaren Werbungskosten künftig deutlich, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet.

Das Deutschlandticket wird teurer

Fünf Euro teurer wird das Bus- und Bahnfahren für Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets zum Jahreswechsel. Das Ticket kostet dann 63 Euro. Es läuft ab Januar automatisch zum neuen Preis weiter. Möchten Sie Ihr Abo kündigen, gilt die übliche Frist: bis zum 10. des Monats für eine Kündigung zum Monatsende.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Elektroautos bleiben länger steuerfrei: Der Bundesrat hat einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt. Reine E-Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, sind weiterhin bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit – spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Die Verlängerung soll den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität weiter fördern.

Rekordbeiträge 2026: Gesetzliche und Private Krankenversicherungen werden teurer

Im kommenden Jahr droht vielen Versicherten – gesetzlich wie privat – ein Beitragsschock. Hauptpreistreiber sind die stark steigenden Gesundheitskosten wie teurere Krankenhausbehandlungen, neue Medikamente und moderne Diagnostik.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2026 wurde vom Gesundheitsministerium auf 2,9 Prozent festgelegt. Das ist lediglich eine Empfehlung: Die Höhe des tatsächlichen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest. Sie könnte bei einigen Kassen sogar über diesem Prozentsatz liegen. Die Erhöhung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu gleichen Teilen.

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen die Prämien teils zweistellig. Alles Wichtige zu den Krankenkassenbeiträgen.

Riester ade: Neue Wege in der staatlich geförderten Altersvorsorge

Die Bundesregierung plant einen Neustart der privaten Altersvorsorge: Statt der wenig genutzten Riester-Rente sollen neue, staatlich geförderte Vorsorgemodelle entstehen. Sie bieten höhere Renditechancen – gehen jedoch auch mit mehr Risiko einher. Ziel ist eine zeitgemäße und flexiblere Altersvorsorge für Bürgerinnen und Bürger.

Stand 22.12.2025, mit dpa

Von A wie Aktien bis Z wie Zentralbank
Der Newsletter Ihrer Sparkasse

Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!

Das könnte Sie auch interessieren

  • Ein fundierter Businessplan ist die beste Vorbereitung für einen gelungenen Start in die Selbstständigkeit. Mit unserer Beratung und Tools sind Sie bestens gerüstet für die Erstellung Ihres Unternehmenskonzepts sowie des Finanzierungsplans.
  • Zwei Männer sitzen vor einem Laptop und gestikulieren.
    Ratgeber für Firmenkunden
    Mittelstand managen, Zukunft sichern
    Mittelständische Unternehmen sind das wichtigste Fundament unseres Wohlstands. Sie sind Vorreiter der Industrie 4.0 und Innovationsmotor unserer Wirtschaft. Größere Familienunternehmen treiben oftmals den Außenhandel und den Exporterfolg der deutschen Wirtschaft voran. Lesen Sie in unseren Ratgebern alles, was Sie als Unternehmerin oder Unternehmer wissen müssen.
  • Close-up einer junge Frau mit roten Haaren, die auf ihr Mobiltelefon vor sich schaut.
    Aktuelle Themen rund um Ihre Finanzen
    Aktuelles
    Wichtige Neuerungen, Trends und wirtschaftliche Entwicklungen: Wir halten Sie auf dem Laufenden und berichten über das, was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen.