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Ein Mann sitzt an einem Schrintisch in einem Büro. Im Hintergrund ein Regal voller Ordner.

Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt Erleichterungen für Wirtschaft und Verwaltung

Wird Papier zum Auslaufmodell?
Rechtsgeschäfte, Aufbewahrungsfristen, Hotel-Check-in: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) soll Unternehmen, Verwaltungen sowie Bürgerinnen und Bürger mit diversen Maßnahmen von unnötiger Bürokratie befreien.
  • Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde verabschiedet. Es enthält über 70 Änderungen, die in vielen Bereichen den bürokratischen Aufwand in Deutschland reduzieren sollen.

  • Vor allem Maßnahmen zur Digitalisierung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sind wichtige Bestandteile des BEG IV.

  • Das Gesetz soll größtenteils zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten und der Wirtschaft Einsparungen in Höhe von jährlich fast einer Milliarde Euro bringen. 

0Millionen Euro

finanzielle Entlastung pro Jahr durch weniger Bürokratie soll das Gesetzespaket bringen.

Wer profitiert vom Bürokratieentlastungsgesetz IV?

Die Maßnahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes  sollen Unternehmen, Beschäftigten, Verwaltungen sowie Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen. Das Ziel des vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie , sei es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und insbesondere unternehmerisch Tätigen mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Pro Jahr soll das Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro zur Folge haben.

Was umfasst das Gesetz?

Zukünftig soll es weniger Papier und mehr digitale Prozesse geben. Viele Dinge können dann einfacher online erledigt werden. In diversen Bereichen kann künftig zudem auf die bislang vorgeschriebene „Schriftform“ verzichtet und stattdessen auf die einfachere „Textform“ zurückgegriffen werden. Das heißt, dass - anders als bei der Schriftform - bei der Textform eine eigenhändige Unterschrift nicht erforderlich ist und Unterlagen auch elektronisch bereitgestellt werden können.

Im Kern enthält das BEG IV vier Maßnahmen:

Förderung des digitalen Wandels durch Abbau von Formerfordernissen

Viele Rechtsgeschäfte sollen künftig digital ohne Medienbrüche abgewickelt werden können. Das kann dann beispielsweise per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift geschehen.

Arbeitsrecht:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können künftig Dokumente wie Arbeitsverträge digital erstellen und ihren Beschäftigten dann zum Beispiel per E-Mail übermitteln oder digital über wesentliche Vertragsbedingungen und -änderungen informieren. Das bedeutet weniger Papier und mehr digitale Prozesse in den Personalabteilungen.

Ausnahmen wird es dennoch geben. Beispielsweise soll für Praktikumsverträge weiterhin die strenge Schriftform gelten. Auch Wirtschaftsbereiche, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind – dazu gehören der Bau, das Gastgewerbe, die Logistik und die Fleischwirtschaft – sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Steuerrecht:

Ferner sind auch digital abrufbare Steuerbescheide Inhalt des BEG IV. Dadurch kann künftig auf den Versand von 116 Millionen Briefen sowie den Druck von 6,2 Milliarden Blatt Papier verzichtet werden, heißt es auf der Seite des Bundestages .

Aktienrecht:

Darüber hinaus soll es Erleichterungen bei Hauptversammlungen durch Änderungen im Aktienrecht börsennotierter Unternehmen geben, indem die dazu benötigten Unterlagen zukünftig online zur Verfügung gestellt werden können.

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Das Gesetz sieht eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands für Wirtschaftsunternehmen in Form der Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen vor. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen im Handels- und Steuerrecht sollen einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.

Zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerbüros

Künftig soll Steuerberaterinnen und Steuerberatern durch eine zentrale Datenbank für Vollmachten die Möglichkeit eingeräumt werden, dort für ihre jeweiligen Mandantinnen und Mandanten eine Generalvollmacht einzutragen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dann ihren Steuerberatern und -beraterinnen keine schriftlichen Einzelvollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger mehr ausstellen.

Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige entfällt

Durch Änderungen im Bundesmeldegesetz und in der BeherbergungsmeldedatenVO soll es für deutsche Staatsangehörige in Zukunft keine Hotelmeldepflicht mehr geben. Diese Neuerung soll die Beherbergungswirtschaft und die betroffenen Übernachtungsgäste erheblich entlasten.

Alljährliche Bürokratieentlastungen angekündigt

Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll ein Großteil der im Gesetz enthaltenen Maßnahmen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, berichtet die dpa. Er begrüßte den Beschluss der Länderkammer: "Zugleich ist klar: Weitere Fortschritte beim Bürokratieabbau sind bitter nötig. Künftig soll es jedes Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz geben.“ Bereits im kommenden Jahr sollen weitere Änderungen kommen.

Stand 18.10.2024

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