„Soli“ ade – mehr Nettolohn 2021
Finanzielle Entlastung für 90 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Für viele beginnt das Jahr 2021 erfreulich – zumindest, was den Blick auf die Gehaltsabrechnung betrifft. Ab Jahresanfang bleibt für die meisten, egal ob Single, Lebensgemeinschaft, Familie oder Alleinerziehende, mehr vom Lohn übrig als im Vorjahr. Das liegt vor allem am Wegfall des Solidaritätszuschlags. Was sich in diesem Jahr außerdem auf Ihr Nettogehalt auswirkt, zeigen wir Ihnen anhand von Beispielrechnungen. Ermitteln Sie selbst, was am Ende für Sie übrigbleibt.

Das Wichtigste in Kürze:
- Für rund 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entfällt ab Anfang 2021 der Solidaritätszuschlag.
- Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag.
- Die Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialabgaben wird 2021 angehoben, das macht sich vor allem bei Besserverdienenden bemerkbar.
- Die meisten Menschen werden durch die Änderungen in 2021 finanziell entlastet.
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Was bedeuten netto und brutto?
Ihr Bruttolohn ist der Gesamtbetrag, der in ihrem Arbeitsvertrag als Vergütung angegeben ist. Dahingegen ist der Nettolohn das Geld, das Sie am Ende des Monats tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Er ergibt sich durch den Abzug verschiedener Steuern und Sozialabgaben.
Das Netto vom Brutto lässt sich nicht pauschal berechnen, da es keine einheitlichen Werte der Steuern und Sozialabgaben gibt. Diese hängen von der Höhe des Einkommens, der jeweiligen Steuerklasse und weiteren Faktoren ab.
Der Soli fällt weg – wer profitiert wie?
Am meisten profitieren von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags, kurz „Soli“, die Einkommensgruppen zwischen 5.000 und 8.000 Euro Monatsgehalt.
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 (ursprünglich befristet auf ein Jahr) als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftssteuer eingeführt. Mit den Einnahmen sollten die Kosten für die deutsche Einheit finanziert werden sowie die Belastungen durch den zweiten Golfkrieg und die Unterstützung von Ländern in Mittel-, Ost- und Südeuropa. Ab 1995 kehrte der Soli nach einer Pause in 1993 und 1994 zurück. Allein im Jahr 2019 spülte er 19,65 Milliarden Euro in die Steuerkasse.
Rund 90 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden künftig finanziell entlastet, da sie ab Januar 2021 den Soli-Zuschlag nicht mehr entrichten müssen. Für weitere 6,5 Prozent der Steuerzahlerinnen und -zahler fällt der Zuschlag nur teilweise weg.
Erhoben wird der Soli-Zuschlag immer auf die fällige Einkommensteuer.
Laut Bundesfinanzministerium sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2021 vollständig vom Solidaritätszuschlag befreit, deren zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 33.912 Euro (Zusammenveranlagung) liegt.
Liegt die Lohn- oder Einkommensteuer über diesen Beträgen, fällt der Soli nur zum Teil weg und steigt stufenweise innerhalb einer sogenannten Milderungszone wieder an. Diese verhindert unfaire Belastungen für diejenigen, die nur knapp über der festgelegten Freigrenze liegen und ansonsten den kompletten Satz von 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag zahlen müssten.
Bei Einkommen über 96.820 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 193.641 Euro (Verheiratete oder Verpartnerte) wird der volle Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent fällig.
Beispielrechnung 1:
Ein Single, kinderlos, Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherungen, ohne Kirchenzugehörigkeit mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.500 Euro spart durch den weggefallenen Soli-Zuschlag künftig rund 30 Euro ein. Da der Grundfreibetrag zu Jahresbeginn auf 9.744 Euro gestiegen ist, kommt zudem eine steuerliche Entlastung hinzu. Das sind rund 44 Euro mehr im Monat. Die Krankenkasse des Musterbeispiels erhebt einen Zusatzbeitrag, der dem Kassendurchschnitt entspricht. Demnach steigt der Krankenkassenbeitrag um 3,50 Euro.
Ergebnis: Es bleiben in diesem Fall etwa 40 Euro monatlich mehr zur Verfügung als 2020.
(Quelle der Beispielrechnungen: „Wirtschaftswoche“ vom 26. Januar 2021)
Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag
Das mehr an Netto durch den Wegfall des Soli wird sich bei vielen Menschen mehr oder weniger minimieren. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen gegebenenfalls ab 1. Januar 2021 für den von den Krankenkassen individuell erhobenen Zusatzbeitrag tiefer ins Portemonnaie greifen. Ob und wie viel Sie dadurch einbüßen, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt von 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent. Allerdings erhöhen nicht alle Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag. Zwischen den Kassen gibt es hier zum Teil große Unterschiede. Laut „Ärztezeitung“ erhebt die günstigste Kasse rund 1,5 Prozentpunkte weniger Zusatzbeitrag als die teuerste. Das klingt wenig, macht aber bei einem Single mit einem Monatsgehalt von 3.500 Euro einen Unterschied von fast 55 Euro monatlich aus.
Übrigens: Neu in 2021 ist auch, dass der Wechsel in eine andere Krankenkasse leichter als je zuvor ist.
Beispielrechnung 2:
Derselbe Mustermensch wie oben verdient nun 4.500 Euro monatlich. Auch hier machen sich der Soli-Wegfall und ein zusätzliches Steuerplus bemerkbar: Rund 64 Euro mehr als im Vorjahr rieseln in den Geldbeutel. Für die Krankenversicherung werden knapp fünf Euro zusätzlich im Monat fällig.
Ergebnis: Etwa 60 Euro pro Monat mehr sorgen schließlich in 2021 für finanzielle Entlastung.
Höhere Sozialbeiträge für Besserverdienende – Beitragsbemessungsgrenze 2021
Die Beitragsmessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Betrag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auf ihr Einkommen zahlen. Einkommensanteile oberhalb dieser Grenzen sind beitragsfrei.
Im Jahr 2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie folgt:
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
- Im Westen: 7.100 Euro (Vergleich zu 2020: 6.900 Euro)
- Im Osten: 6.700 Euro (Vergleich zu 2020: 6450 Euro)
- Liegt bundeseinheitlich bei 4837,50 Euro monatlich. (Vergleich zu 2020: 4.687,50 Euro)
Beispielrechnung 3:
Nehmen wir an, unser Mustermensch ist Gutverdienerin oder Gutverdiener und verdient 5.500 Euro im Monat brutto. Durch den Soli-Wegfall und die Steuerersparnis wird er mit insgesamt etwa 94 Euro monatlich entlastet.
Allerdings steigt im Vergleich zu den anderen Beispielrechnungen aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze hier der Beitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Ergebnis: Nach allen Abzügen bleiben knapp 75 Euro Ersparnis im Monat.
Weitere Entlastungen für Eltern
In allen drei Beispielrechnungen würde dem Mustermenschen 2021 mehr Geld zur Verfügung stehen als 2020. Werden Kinder berücksichtigt, ergeben sich weitere finanzielle Vorteile: Das Kindergeld wurde zu Jahresbeginn um 15 Euro pro Kind monatlich erhöht. Zudem sind die Kinderfreibeträge angestiegen: Ab Januar müssen Eltern, die zusammenveranlagt werden, erst ab der Einkommensgrenze von 8.388 Euro Steuern zahlen (bislang 7.812 Euro).
(Stand: 02.02.2021)
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